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    Geständnisse mit Unterschieden

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    Es sollte eine kurze Fahrt in die Kreisstadt zum Drogenkauf werden. Nun wurde die Fahrt ein paar Tage nach Ostern zur Fahrt in den Knast: Zwei Männer aus Oberndorf stehen vor Gericht, weil sie einen Taxifahrer ausgeraubt haben sollen. Beute: 330 Euro Bargeld und ein Handy.

    (Rottweil) – Dem gegenüber stehen Strafandrohungen, die sich gewaschen haben: Wenn sich der Vorwurf „räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“ nachweisen lässt, dann wäre die Mindeststrafe fünf Jahre Knast. Bei einem Raub oder einer räuberischen Erpressung, auch das steht in der von Staatsanwältin Hötzel verlesenen Anklageschrift, ist es ein Jahr Mindeststrafe.

    Im Prinzip haben die beiden den Sachverhalt zugegeben, der ihnen vorgeworfen wird – wobei der Gambier seinen Verteidiger für sich reden ließ. Der 46-jährige Gambier und der 31-jährige Deutsche fuhren am Abend mit dem Zug von Oberndorf nach Rottweil, um Hasch zu besorgen. Beide waren unter Einfluss von Drogen. Der Gambier hatte schon tagsüber gekifft und Kokain genommen, der Deutsche hatte eine halbe Flasche Wodka, einige Biere und Opiate in Tablettenform eingeworfen. Auch in der Kreisstadt fanden sie niemand, der ihnen Cannabis verkauft hätte. Für die Rückfahrt nahmen sie ein Taxi. In Oberndorf schlug der Gambier den Taxifahrer, als es ums Zahlen ging, und forderte ihn auf, die Kasse herauszurücken, was der Mann dann auch tat. Der Deutsche nahm das Mobiltelefon des Fahrers und schlug dabei dessen Hand weg.

    Und hier beginnen die Aussagen auseinander zu driften. Der Gambier gab durch seinen Anwalt an, das Geld mit dem Deutschen geteilt zu haben. Dieser jedoch sagte, er sei von der Raub-Aktion seines Mitfahrers völlig überrascht gewesen („Geplant hatten wir das nicht, jedenfalls ich nicht“). Das Telefon habe er genommen. Aber vom erbeuteten Bargeld habe er nichts bekommen, später mal ein paar Gramm Cannabis.

    Warum diese Aktion? Seine beiden Kinder, 14 und acht Jahre alt, sollten übers Wochenende zu ihm kommen, berichtete der Gambier. Er sei blank gewesen und habe Geld gebraucht, um ihnen etwas zu Essen kaufen zu können.

    Werdegang

    Großen Raum räumte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer der Person des Gambiers ein. Er schilderte seinen persönlichen Werdegang von einer achtköpfigen Familie in Gambia. Eine Schule habe er nie besucht, sagte er – die Familie konnte sich den Schulbesuch aller Kinder nicht leisten. Stattdessen half er der Mutter bei der Landwirtschaft. Dann arbeitete er als Maurer – ohne eine richtige Lehre. „Da gab’s keinen Architekten, keinen Statiker, da wurde einfach gebaut“, kommentierte der Richter. Mit 22 verließ er seine Heimat, ging erst für zwei Jahre in den Senegal, kam dann über Gran Kanaria und Madrid nach Deutschland. Hier fand er eine Partnerin, eine Krankenschwester, die dann seine Ehefrau wurde. Zwei Kinder hat das Paar, das dann in Oberndorf lebte. Hier fand der Mann Arbeit, konnte auch Geld nach Gambia schicken („Ich teile mit meiner Familie“). Seit zwei Jahren ist er arbeitslos – dazu trug auch sein Drogenkonsum bei.

    Den schilderte er in flüssigem Deutsch. Schon in Gambia habe er viel Alkohol getrunken – Weinbrand, Cognac war sein Favorit. Dazu kamen Drogen, seit er zwölf war, damals vor allem Marihuana. Das Trinken hat er sich zwischenzeitlich abgewöhnt – „ich bin seit drei Jahren trocken.“ Dafür kam zu Marihuana noch Crack.

    Sein Mittäter hat als Kind den Wohnort zwischen Polen, der Heimat seiner Mutter, und dem Vater-Land Deutschland gewechselt. Den Hauptschulabschluss hat er geschafft, auch eine Ausbildung als Industriemechaniker bei einer deutschen Weltfirma. Doch Alkohol und Drogen waren sein Begleiter. Eine Therapie bewirkte immerhin, dass er vier Jahre lang „trocken“ blieb. Inzwischen trank er wieder – täglich eine Flasche Schnaps, ein paar Bier dazu, Drogen wie Cannabis und Extasy und Tabletten. So hatte auch er zum Zeitpunkt der Tat keinen Job.

    Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt. Ein Urteil wird erst am 5. Dezember erwartet.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Es sollte eine kurze Fahrt in die Kreisstadt zum Drogenkauf werden. Nun wurde die Fahrt ein paar Tage nach Ostern zur Fahrt in den Knast: Zwei Männer aus Oberndorf stehen vor Gericht, weil sie einen Taxifahrer ausgeraubt haben sollen. Beute: 330 Euro Bargeld und ein Handy.

    (Rottweil) – Dem gegenüber stehen Strafandrohungen, die sich gewaschen haben: Wenn sich der Vorwurf „räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“ nachweisen lässt, dann wäre die Mindeststrafe fünf Jahre Knast. Bei einem Raub oder einer räuberischen Erpressung, auch das steht in der von Staatsanwältin Hötzel verlesenen Anklageschrift, ist es ein Jahr Mindeststrafe.

    Im Prinzip haben die beiden den Sachverhalt zugegeben, der ihnen vorgeworfen wird – wobei der Gambier seinen Verteidiger für sich reden ließ. Der 46-jährige Gambier und der 31-jährige Deutsche fuhren am Abend mit dem Zug von Oberndorf nach Rottweil, um Hasch zu besorgen. Beide waren unter Einfluss von Drogen. Der Gambier hatte schon tagsüber gekifft und Kokain genommen, der Deutsche hatte eine halbe Flasche Wodka, einige Biere und Opiate in Tablettenform eingeworfen. Auch in der Kreisstadt fanden sie niemand, der ihnen Cannabis verkauft hätte. Für die Rückfahrt nahmen sie ein Taxi. In Oberndorf schlug der Gambier den Taxifahrer, als es ums Zahlen ging, und forderte ihn auf, die Kasse herauszurücken, was der Mann dann auch tat. Der Deutsche nahm das Mobiltelefon des Fahrers und schlug dabei dessen Hand weg.

    Und hier beginnen die Aussagen auseinander zu driften. Der Gambier gab durch seinen Anwalt an, das Geld mit dem Deutschen geteilt zu haben. Dieser jedoch sagte, er sei von der Raub-Aktion seines Mitfahrers völlig überrascht gewesen („Geplant hatten wir das nicht, jedenfalls ich nicht“). Das Telefon habe er genommen. Aber vom erbeuteten Bargeld habe er nichts bekommen, später mal ein paar Gramm Cannabis.

    Warum diese Aktion? Seine beiden Kinder, 14 und acht Jahre alt, sollten übers Wochenende zu ihm kommen, berichtete der Gambier. Er sei blank gewesen und habe Geld gebraucht, um ihnen etwas zu Essen kaufen zu können.

    Werdegang

    Großen Raum räumte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer der Person des Gambiers ein. Er schilderte seinen persönlichen Werdegang von einer achtköpfigen Familie in Gambia. Eine Schule habe er nie besucht, sagte er – die Familie konnte sich den Schulbesuch aller Kinder nicht leisten. Stattdessen half er der Mutter bei der Landwirtschaft. Dann arbeitete er als Maurer – ohne eine richtige Lehre. „Da gab’s keinen Architekten, keinen Statiker, da wurde einfach gebaut“, kommentierte der Richter. Mit 22 verließ er seine Heimat, ging erst für zwei Jahre in den Senegal, kam dann über Gran Kanaria und Madrid nach Deutschland. Hier fand er eine Partnerin, eine Krankenschwester, die dann seine Ehefrau wurde. Zwei Kinder hat das Paar, das dann in Oberndorf lebte. Hier fand der Mann Arbeit, konnte auch Geld nach Gambia schicken („Ich teile mit meiner Familie“). Seit zwei Jahren ist er arbeitslos – dazu trug auch sein Drogenkonsum bei.

    Den schilderte er in flüssigem Deutsch. Schon in Gambia habe er viel Alkohol getrunken – Weinbrand, Cognac war sein Favorit. Dazu kamen Drogen, seit er zwölf war, damals vor allem Marihuana. Das Trinken hat er sich zwischenzeitlich abgewöhnt – „ich bin seit drei Jahren trocken.“ Dafür kam zu Marihuana noch Crack.

    Sein Mittäter hat als Kind den Wohnort zwischen Polen, der Heimat seiner Mutter, und dem Vater-Land Deutschland gewechselt. Den Hauptschulabschluss hat er geschafft, auch eine Ausbildung als Industriemechaniker bei einer deutschen Weltfirma. Doch Alkohol und Drogen waren sein Begleiter. Eine Therapie bewirkte immerhin, dass er vier Jahre lang „trocken“ blieb. Inzwischen trank er wieder – täglich eine Flasche Schnaps, ein paar Bier dazu, Drogen wie Cannabis und Extasy und Tabletten. So hatte auch er zum Zeitpunkt der Tat keinen Job.

    Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt. Ein Urteil wird erst am 5. Dezember erwartet.

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