Hilferufe aus brennender Wohnung: Nachbar rettet 52-Jährigen

400.000 Euro Schaden / Haus einsturzgefährdet

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Zu einem Gebäudebrand wurden Feuerwehr und Rettungskräfte am Dienstag um 20.44 Uhr nach Oberndorf am Neckar in die Sulzbachstraße gerufen. Ein Bewohner des Hauses wurde schwer verletzt, Lebensgefahr besteht laut Polizei glücklicherweise nicht.

Beim Eintreffen der Feuerwehr schlugen bereits Flammen aus dem Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses, heißt es in einem Bericht aus dem Polizeipräsidium Konstanz. Der Bewohner der Brandwohnung habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause befunden, meldete die Polizei zunächst. Doch inzwischen stellte sich ein anderer Ablauf heraus: Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen befand sich der 52-jährige Bewohner der Dachgeschosswohnung während des Brandausbruchs in seiner Wohnung. Durch seine Hilferufe wurde ein Nachbar auf dessen Notlage aufmerksam und rettete diesen aus der brennenden Wohnung. Der 52-Jährige zog sich Verbrennungen zu und musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Auch ein Feuerwehrmann verletzte sich leicht. Er zog sich bei den Löscharbeiten eine Rauchgasvergiftung zu und musste in einer Klinik behandelt werden.

Mittels Drehleiter gelang es der Feuerwehr, einen im Gebäude eingeschlossenen Hund zu retten, berichtet die Polizei weiter. Insgesamt waren mehr als 100 Einsatzkräfte vor Ort, um gegen das Feuer anzukämpfen. Auch am Morgen nach dem Brand sind weiterhin Feuerwehrleute vor Ort und mit Nachlöscharbeiten beschäftigt. Zur Unterstützung der Oberndorfer Wehr waren Kameraden aus Sulz mit der Drehleiter angerückt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf 400.000 Euro. Das Gebäude ist einsturzgefährdet, die Löscharbeiten dauern voraussichtlich die ganze Nacht an, vermutet die Polizei.

Polizeibericht (pz)

... kennzeichnet Texte, die so direkt aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des für den Landkreis Rottweil zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz kommen oder von der Pressestelle einer anderen Polizeibehörde.

Schreiben Sie einen Kommentar

Back to top button