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Für ein paar (verbotene) Autofahrten alles aufs Spiel gesetzt

Eine typische Verhandlung vor dem Amtsgericht: Dort geht es häufig um Delikte wie „Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis“. In öffentlichen Hauptverhandlungen immer dann, wenn ein Beschuldigter nicht mit einem einfachen, schnellen Strafbefehl zufrieden oder einverstanden ist. So auch in diesem Fall – der ein bisschen exemplarisch zeigt, wie man recht schnell alles aufs Spiel setzen und viel Geld verlieren kann.

Rottweil ist ein Dorf. Und im Dorf kennt der örtliche Polizist seine Pappenheimer. Erst 24 Jahre jung, und dennoch erkannte hier ein Polizeimeister auf Streifenfahrt mit seinem Kollegen in einem entgegenkommenden Wagen einen Fahrer, von dem er zu wissen glaubte, dass dieser gerade keinen Führerschein besitzt. Der Streifenwagen wendet, die Polizisten halten den anderen Wagen an. Und siehe da, der junge Polizeimeister hat recht. Der Fahrer des anderen Autos besitzt gerade keinen Führerschein. Der war ihm nach einer Trunkenheitsfahrt abgenommen worden. Für satte elf Monate.

Das war im November 2019 bei Zimmern. Im Februar 2020 ist der junge Polizist erneut auf Streifenfahrt. Er beobachtet an einem Autohaus einen schwarzen Kleinwagen, der ihm irgendwie auffällig erscheint. Als wolle der Fahrer des Fiat Puntos von den Polizisten nicht gesehen werden. „Mal schauen, wer da fährt“, denkt sich der Polizist noch – und erwischt erneut den Fahrer, den er schon im November ertappt hatte. Und der damit schon wieder ohne Führerschein am Steuer eines Wagens sitzt.

Bei dem Fahrer dieses Puntos handelt es sich um einen heute 54-Jährigen. Dieser wurde in der Zeit seines Führerscheinentzugs sogar ein drittes Mal erwischt, nur wenige Tage vor der Sache beim Autohaus. Was den Verdacht nahelegt, dass er ständig ohne Führerschein unterwegs gewesen, nur hin und wieder erwischt worden ist. Diesen Verdacht etwa äußerte die Amtsrichterin in der Verhandlung am Montag, eine junge Frau, nur etwa halb so alt an Jahren wie der Angeklagte. Aber an diesem Tag definitiv in der besseren Position, nämlich vor der Anklagebank sitzend.

Echte Entschuldigungen oder Erklärungen dafür, warum er sich die drei Male über das Verbot, ein Auto im Straßenverkehr zu steuern, hinweg gesetzt hatte, konnte der 54-Jährige vor Gericht nicht bieten. Er tat jeweils, was man im Auto eben so macht – einmal fuhr er zum Arzt, einmal von zu Hause zur Arbeit (mit einem Geschäftswagen, was sehr darauf hindeutet, dass er auch auf der vorangegangenen Fahrt von der Arbeit nach Hause unerlaubt am Steuer gesessen hatte; dem ging die Staatsanwältin auch nach, beließ es aber bei einer Einstellung des Verfahrens in diesem vierten Fall, weil der angesichts der drei anderen nicht mehr erheblich ins Gewicht gefallen wäre).

Im dritten Fall war der 54-Jährige mit dem Auto eines Kumpels unterwegs. Den Wagen hatte er als Kfz-Mechaniker gerade gerichtet, er wollte eine Probefahrt machen. Das gehe nicht auf dem Hof der Kfz-Werkstatt, in der er den Wagen repariert hatte, erklärte der Mann vor Gericht. Sehr kleinlaut war er da allerdings.

Für diese Kfz-Werkstatt arbeitete der Mann zu dem Zeitpunkt bereits 35 Jahre lang. Seit seiner Ausbildung, ohne einen anderen Arbeitgeber gehabt zu haben. Außer einem Zwischenspiel bei einer anderen Werkstatt für ein dreiviertel Jahr, wo er aber gemerkt habe, dass er sich bei der ursprünglichen doch wohler fühlt.

Diese 35 Jahre bei dieser einen Kfz-Werkstatt, dem einen in der Region gut bekannten Autohaus, die gingen dieses Jahr unwiderruflich zu Ende. Nicht als Folge seines ursprünglichen Führerscheinentzugs wegen jener Alkoholfahrt, so etwas kommt vor. Sondern weil er seinem Arbeitgeber nichts davon erzählt hatte, keinen Führerschein mehr zu besitzen. Weil er weiter wenigstens in jenen aktenkundigen Fällen verbotenerweise einmal ein Kundenfahrzeug und einmal einen Geschäftswagen gesteuert hatte.

Es machen sich übrigens auch diejenigen unter Umständen strafbar, die jemandem ein Fahrzeug überlassen, der es nicht führen darf. Das mag kein Arbeitgeber gerne.

Nun muss man wissen, dass der 54-Jährige sich zwar gegen die Anordnung, keinen Wagen zu fahren, wiederholt widersetzt hatte, er aber keineswegs bockig war. Den Polizeibeamten gegenüber, die ihn jeweils erwischten, habe er sich immer kooperativ verhalten, erzählten diese am Montag vor dem Amtsgericht. Auch dort machte der Mann seine Aussage, gab alles zu, wirkte ehrlich zerknirscht und „wie ein Häufchen Elend“, so sein Anwalt, Mirko Metzler von der Kanzlei Hirt+Teufel, in seinem Plädoyer.

Auch hatte der Mann schon seine ursprüngliche Geldstrafe für die Trunkenheitsfahrt, nach der ihm für elf Monate der Führerschein weggenommen worden war, bezahlt. 2400 Euro. Dafür nahm er eigens einen Kredit auf. Den zahlt er jetzt gemeinsam mit den Raten für seine Eigentumswohnung ab – es ist damit für ihn finanziell bereits eng. Ab Oktober hat er einen neuen Job. Wieder in einer Werkstatt.

Nun kommt noch die Geldstrafe hinzu, die er am Montag auferlegt bekam – und die er sogleich akzeptierte, unter Verzicht auf Rechtsmittel. 90 Tagessätze zu je 45 Euro sind das, 4050 Euro insgesamt. Die darf er in Monatsraten zu je 270 Euro abstottern, wodurch er in 15 Monaten fertig wäre. Und mit nicht einer Rate darf er in Verzug geraten, sonst wird die Gesamtstrafe fällig.

Fast genauso lange wird er noch auf seinen Führerschein verzichten müssen – 14 Monate, so das Urteil der Richterin. Anwalt Metzler hatte bei beidem, Geldstrafe und Entzugsdauer, weniger gefordert, die Richterin folgte aber in etwa der Staatsanwaltschaft, deren Forderung beide, Richterin und Rechtsanwalt, schon für gemäßigt erklärten.

Den 54-Jährigen erwartet nach Ablauf der Sperre von 14 Monaten eine MPU, ein sogenannter Idiotentest. Ohne den zu bestehen, wird er nie mehr einen Führerschein erlangen. Vor Gericht sagte er: „Es ist für mich höchste Zeit, dass alles wieder in Ordnung kommt.“

Die Richterin ging der Sache übrigens nicht allzu sehr auf den Grund. Warum sich denn der Mann immer wieder hinters Steuer setzte, auch, nachdem er schon erwischt worden war? Das blieb unklar. Warum öffentliche Verkehrsmittel – er wohnt in einer Kreisgemeinde – für ihn nicht infrage gekommen waren? Das wurde nicht beantwortet. Und ob er etwa den Bus jetzt nutzt? Beziehungsweise, wie er zur Gerichtsverhandlung angereist ist? Das hätte doch interessiert, das fragte ihn aber niemand. Und dennoch: Sollte er weiter Auto fahren, dann ist sicher auf einen der hiesigen Polizeibeamten Verlass. Die kennen ja ihre Pappenheimer.

 

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