Diese Mitteilung macht das Landratsamt Rottweil auch an einem früher einmal dienstfreien Samstagmittag: Erin erster Fall der südafrikanischen SARS-CoV-2 Virus-Variante (B.1.351) ist im Landkreis Rottweil aufgetreten.
„Heute wurde dem Gesundheitsamt Rottweil der erste Fall der südafrikanischen SARS-CoV-2 Virus-Variante (B.1.351) im Landkreis Rottweil gemeldet“, teilt eine Sprecherin der Kreisbehörde mit. Es handele sich dabei um ein Kind aus dem Raum Schramberg.
Über diese Virusvariante aus Südafrika schreibt das Robert-Koch-Institut: „Mehrere Studien weisen auch darauf hin, dass Menschen, die mit der ursprünglichen Variante infiziert waren oder einen auf dieser beruhenden Impfstoff erhalten haben, weniger gut vor einer Infektion mit B.1.351 geschützt sind, da die neutralisierenden Antikörper, die das Immunsystem gebildet hat, gegen das veränderte Virus weniger wirksam sind. Auch für diese Variante wird eine höhere Übertragbarkeit diskutiert.“ So drückt es das Ärzteblatt aus: „Der Impfstoff AZD1222 von Astrazeneca … hat in einer Phase-1/2-Studie in Südafrika jüngere Erwachsene nicht vor einer Erkrankung durch die dort verbreitete Variante B.1.351 geschützt.“
Kurz: Die südafrikanische SARS-CoV-2 Virus-Variante (B.1.351) gilt als ansteckender und Geimpfte gelten teils als schlechter davor geschützt.
Das Gesundheitsamt stehe bereits mit der Stadt Schramberg in engem Kontakt. Auf Anraten des Gesundheitsamtes sei die Kindertageseinrichtung durch die Stadt zunächst geschlossen worden. Alle Kinder sowie das Personal befinden sich in Absonderung.
Für Dienstag, 20. April, wurde eine PCR-Testung der gesamten Kindertageseinrichtung veranlasst.
Derweil macht die Nachricht die Runde, in Dornhan habe die örtliche Realschule die Abschlussprüfungen für kommende Woche absagen müssen. Mehrere Lehrerinnen und Lehrer seien positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Die NRWZ hat dazu bei der Schule selbst nachgefragt, die aktuell keine Stellungnahme abgegeben hat. Allerdings erklärte eine Sprecherin des Landratsamts, dass an dem Gerücht nichts dran sei. Es gebe einen positiv getesteten Schüler, mehr aber auch nicht. Die Prüfungen seien nach ihren Informationen nicht in Gefahr.
Und dann bekommen geimpfte Bürger ihre Rechte zurück? Muss man das verstehen?