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    NRWZ.deLandkreis RottweilErlass des Landratsamts: Alkohol- und Feuerwerksverbot auf vielen Plätzen im Kreis Rottweil

    Erlass des Landratsamts: Alkohol- und Feuerwerksverbot auf vielen Plätzen im Kreis Rottweil

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    Das Landratsamt Rottweil hat eine sogenannte „Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Plätzen“ erlassen. Darin nennt sie Straßen, Wege und Plätze in Aichhalden bis Wittershausen, in und auf denen in der Corona-Alarmstufe II der Ausschank und Konsum von Alkohol sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten ist. Diese Alarmstufe gilt aktuell, damit auch das kreisweite Verbot.

    Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) geändert. Die Änderungen, die am 4. Dezember in Kraft getreten sind, beinhalten erstmals ein Alkoholausschank- und Konsumverbot an sogenannten Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten.

    Verstöße können laut Verfügung mit einer Buße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung ist laut Landratsamt sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage hätten keine aufschiebende Wirkung.

    Die genauen Orte, auf die das Verbot angewandt werden soll, werden von den Städten und Gemeinden vorgeschlagen. Zudem darf an diesen Orten kein Feuerwerk gezündet werden. Mit einer Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Rottweil in Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden – also etwa den Städten und Gemeinden – die entsprechenden Orte festgelegt.

    Diese sind:

    • 78733 Aichhalden. Aichhalden-Ort: Rathausvorplatz, Reißerweg 3. Rötenberg: Ortsmitte, Bereich vor der Ortsverwaltung, Alpirsbacher Straße 18.
    • 78661 Dietingen. Dietingen-Ort: Kirchplatz mit Zinkenstraße bis Gasthaus Adler, Lehrstraße, Scheidwiesenweg. Irslingen: Albstraße zwischen Kreuzung Laibstraße und Einmündung Friedhofstraße, Brühlstraße, Waidbachstraße mit Parkplätzen u. Umfeld Christengemeinde/Mehrzweckhalle/Sportheim SVI. Böhringen: Sportplatzweg,  Knuppertstraße, Neue Ortsmitte Ecke Hauptstraße/Knuppertstraße. Rotenzimmern: Gößlinger Straße, Auwiesenweg, Käpflehalle an der Täbinger Straße. Gößlingen: Im Mitteldorf beim Rathaus, Irslinger Straße.
    • 78655 Dunningen. Dunningen-Ort: Alle öffentlichen Flächen direkt angrenzend an die Hauptstraße, öffentliche Fläche vor der Wehle-Sporthalle (Flurstück 31/0), öffentliche Fläche vor der Turn- und Festhalle sowie der Eschachschule (Flurstücke 52/0, 48, 65/5 und 65/10). Seedorf: Vorplatz der Ortsverwaltung (Flurstück 149/1), öffentliche Fläche vor der Turn- und Festhalle sowie der Grundschule (Flurstück 89/0). Lackendorf: Öffentliche Fläche vor der Eschachtalhalle (Flurstück 54/0).
    • 78628 Rottweil. Gesamte Innenstadt: Beginnend am oberen Ende des Viadukts entlang der Stadtmauer über den Bockshof/Pulverturm bis zum Kriegsdamm. Vom Kriegsdamm über die Predigerstraße, Burkardstraße und über die Rötlinstraße zur Oberndorfer Straße, dann über den Fußweg Höhe Gebäude Oberndorfer Straße 3 zum Hochturm, weiter entlang der Stadtmauer bis zur Neutorstraße, von dort in direkter Linie zur Ecke Gänsbrunnengässle/Stadtgraben. Von dort weiter entlang Stadtgrabenstraße in die Bahnhofstraße und über den Bonifatiusweg entlang der Stadtmauer zurück zum Viadukt. Beim Schulzentrum: Das „Himmelreich Wäldle“ zwischen AMG/DHG in der Kaiserstraße und LG in der Heerstraße, der gesamte Busbahnhof in der Heerstraße, die Grünfläche beim Wasserturm.
    • 78713 Schramberg. Schramberg (gesamt): Alle Schulhöfe im Stadtgebiet inkl. Berufsschulzentrum mit Turn- und Festhalle und den dazugehörigen Parkplätzen, alle Sportplätze im Stadtgebiet inkl. Badschnass (Hallenbad inkl. Parkplatz). Schramberg Talstadt: Schiltachstraße und entlang der B462 Höhe Aldi/Kaufland/Lidl/Fristo/Schloss
      (Schramberg Tal), Paradiesplatz // B462 (Schramberg Tal), Hauptstraße (verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone inkl. Rathausvorplatz und hinterer Rathausplatz) (Schramberg Tal), Marktstraße (Schramberg Tal), Sängerstraße, Park der Zeiten/Grünanlagen (Schramberg Tal), Berneckstraße, Busbahnhof (Schramberg Tal), Oberndorfer Straße (Schramberg Tal). Schramberg Sulgen: Sulgen Ortsmitte: Sulgauer Straße, Schramberger Straße, Heiligenbronner Straße, Rottweiler Straße, Aichhalder Straße (Sulgen) Gartenstraße, Hardtstraße, Mariazeller Straße, Lindenstraße, Wittumgelände (Sulgen), Postwiesenpark (Sulgen). Schramberg Waldmössingen: Waldmössingen Ortsmitte / Winzelner Straße, Vorstadtstraße, Seedorfer Straße, Heimbachstraße (Waldmössingen), Erlebnisbauernhof (Waldmössingen). Sportplatz Weiherwasengelände inkl. Abenteuerspielplatz und zugehörige Parkflächen (Waldmössingen), Römerkastell (Waldmössingen), Gartenfestplatz (Waldmössingen), JuPa-Grillplatz (zwischen Waldmössingen und Heiligenbronn), Kastellhalle mit Parkplatz (Waldmössingen). Schramberg-Tennenbronn: Hauptstraße Tennenbronn inkl. Vorplatz Ortsverwaltung und Dorfplatz (Tennenbronn), Kurpark an der Grundschule Tennenbronn, Gästetreff Remsbachhof (Affentälestraße, Tennenbronn), Feriendorf Tennenbronn, Festhalle inkl. Parkflächen (Tennenbronn), Dorfweiher mit angrenzenden Flächen.
    • 72172 Sulz a.N. Gesamte Innenstadt: Bergstraße, Obere Hauptstraße, Hirschstraße, Mühlstraße, Am Mühlkanal, Kölreuterstraße, Brucktorstraße, Brühlstraße, Sonnenstraße, Zwinger, Untere Hauptstraße, Vöhringer Steige, Torstraße, Balinger Straße, Dekanatstraße, Alte Schulstraße, Kirchplatz, Becherberg, Marktplatz. Vorstadt: Der Spitalhof, Vorstadt 18 bis 77, Uferstr. 9, 11, 13 einschließlich Löwenbrücke.
    • 72189 Vöhringen. Vöhringen Ort: Dorfplatz Vöhringen vor der Petruskirche (gegenüber Rosenfelder Straße 2), Parkplatz Turn- und Festhalle Vöhringen (Festallee 20), Parkplatz Mühlbachschule (Gartenstraße 48). Wittershausen: Parkplatz Mehrzweckhalle Wittershausen (Jahnstraße 8)

    Eine ausführliche Begründung liefert die Allgemeinverfügung mit. Darin heißt es:

    Das Coronavirus ist ein hochinfektiöser Erreger (SARS-CoV-2), der u.a. zu Atemwegserkrankungen bis hin zum Tod führen kann. … Angesichts der neu
    aufgetretenen Omikron – Mutation, die schon vereinzelt in Baden-Württemberg aufgetreten ist, sowie der vorherrschenden Delta-Variante hat es weiterhin höchste Priorität, die Covid-19 Fallzahlen zu senken, um einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern. Die Delta-Variante weist ein höheres Ansteckungspotential auf, was schnell zu einer Verschärfung der pandemischen Lage führen kann. Auch die Omikron-Mutation steht unter dem Verdacht ein höheres Ansteckungspotential aufzuweisen.

    Das exponentielle Wachstum der täglichen Covid-19-Infektionen kann zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen, mit der Folge, dass es zu mehr
    schweren und tödlichen Covid-19-Krankheitsverläufen kommen kann. Infektionsketten sind schwieriger nachzuverfolgen, die Infektionslage wird diffuser. Hierdurch erhöht sich auch die Inanspruchnahme der Intensivbettkapazitäten, wodurch eine adäquate und erforderliche Versorgung sowohl von Covid-Patienten als auch Nicht-Covid-Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Bereits jetzt (Stand 10.12.2021) sind im Landkreis Rottweil alle Intensivbettkapazitäten belegt. Um eine Verbreitung des Covid-19-Erregers und weiteren Varianten zu verhindern, bedarf es vorsorgenden Maßnahmen. Ziel ist es, die Ausbreitung dieser und weiterer Varianten früh möglichst zu stoppen.

    Aus einer Allgemeinverfügung des Landratsamts Rottweil
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    NRWZ-Redaktion
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Das Landratsamt Rottweil hat eine sogenannte „Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Plätzen“ erlassen. Darin nennt sie Straßen, Wege und Plätze in Aichhalden bis Wittershausen, in und auf denen in der Corona-Alarmstufe II der Ausschank und Konsum von Alkohol sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten ist. Diese Alarmstufe gilt aktuell, damit auch das kreisweite Verbot.

    Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) geändert. Die Änderungen, die am 4. Dezember in Kraft getreten sind, beinhalten erstmals ein Alkoholausschank- und Konsumverbot an sogenannten Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten.

    Verstöße können laut Verfügung mit einer Buße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung ist laut Landratsamt sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage hätten keine aufschiebende Wirkung.

    Die genauen Orte, auf die das Verbot angewandt werden soll, werden von den Städten und Gemeinden vorgeschlagen. Zudem darf an diesen Orten kein Feuerwerk gezündet werden. Mit einer Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Rottweil in Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden – also etwa den Städten und Gemeinden – die entsprechenden Orte festgelegt.

    Diese sind:

    • 78733 Aichhalden. Aichhalden-Ort: Rathausvorplatz, Reißerweg 3. Rötenberg: Ortsmitte, Bereich vor der Ortsverwaltung, Alpirsbacher Straße 18.
    • 78661 Dietingen. Dietingen-Ort: Kirchplatz mit Zinkenstraße bis Gasthaus Adler, Lehrstraße, Scheidwiesenweg. Irslingen: Albstraße zwischen Kreuzung Laibstraße und Einmündung Friedhofstraße, Brühlstraße, Waidbachstraße mit Parkplätzen u. Umfeld Christengemeinde/Mehrzweckhalle/Sportheim SVI. Böhringen: Sportplatzweg,  Knuppertstraße, Neue Ortsmitte Ecke Hauptstraße/Knuppertstraße. Rotenzimmern: Gößlinger Straße, Auwiesenweg, Käpflehalle an der Täbinger Straße. Gößlingen: Im Mitteldorf beim Rathaus, Irslinger Straße.
    • 78655 Dunningen. Dunningen-Ort: Alle öffentlichen Flächen direkt angrenzend an die Hauptstraße, öffentliche Fläche vor der Wehle-Sporthalle (Flurstück 31/0), öffentliche Fläche vor der Turn- und Festhalle sowie der Eschachschule (Flurstücke 52/0, 48, 65/5 und 65/10). Seedorf: Vorplatz der Ortsverwaltung (Flurstück 149/1), öffentliche Fläche vor der Turn- und Festhalle sowie der Grundschule (Flurstück 89/0). Lackendorf: Öffentliche Fläche vor der Eschachtalhalle (Flurstück 54/0).
    • 78628 Rottweil. Gesamte Innenstadt: Beginnend am oberen Ende des Viadukts entlang der Stadtmauer über den Bockshof/Pulverturm bis zum Kriegsdamm. Vom Kriegsdamm über die Predigerstraße, Burkardstraße und über die Rötlinstraße zur Oberndorfer Straße, dann über den Fußweg Höhe Gebäude Oberndorfer Straße 3 zum Hochturm, weiter entlang der Stadtmauer bis zur Neutorstraße, von dort in direkter Linie zur Ecke Gänsbrunnengässle/Stadtgraben. Von dort weiter entlang Stadtgrabenstraße in die Bahnhofstraße und über den Bonifatiusweg entlang der Stadtmauer zurück zum Viadukt. Beim Schulzentrum: Das „Himmelreich Wäldle“ zwischen AMG/DHG in der Kaiserstraße und LG in der Heerstraße, der gesamte Busbahnhof in der Heerstraße, die Grünfläche beim Wasserturm.
    • 78713 Schramberg. Schramberg (gesamt): Alle Schulhöfe im Stadtgebiet inkl. Berufsschulzentrum mit Turn- und Festhalle und den dazugehörigen Parkplätzen, alle Sportplätze im Stadtgebiet inkl. Badschnass (Hallenbad inkl. Parkplatz). Schramberg Talstadt: Schiltachstraße und entlang der B462 Höhe Aldi/Kaufland/Lidl/Fristo/Schloss
      (Schramberg Tal), Paradiesplatz // B462 (Schramberg Tal), Hauptstraße (verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone inkl. Rathausvorplatz und hinterer Rathausplatz) (Schramberg Tal), Marktstraße (Schramberg Tal), Sängerstraße, Park der Zeiten/Grünanlagen (Schramberg Tal), Berneckstraße, Busbahnhof (Schramberg Tal), Oberndorfer Straße (Schramberg Tal). Schramberg Sulgen: Sulgen Ortsmitte: Sulgauer Straße, Schramberger Straße, Heiligenbronner Straße, Rottweiler Straße, Aichhalder Straße (Sulgen) Gartenstraße, Hardtstraße, Mariazeller Straße, Lindenstraße, Wittumgelände (Sulgen), Postwiesenpark (Sulgen). Schramberg Waldmössingen: Waldmössingen Ortsmitte / Winzelner Straße, Vorstadtstraße, Seedorfer Straße, Heimbachstraße (Waldmössingen), Erlebnisbauernhof (Waldmössingen). Sportplatz Weiherwasengelände inkl. Abenteuerspielplatz und zugehörige Parkflächen (Waldmössingen), Römerkastell (Waldmössingen), Gartenfestplatz (Waldmössingen), JuPa-Grillplatz (zwischen Waldmössingen und Heiligenbronn), Kastellhalle mit Parkplatz (Waldmössingen). Schramberg-Tennenbronn: Hauptstraße Tennenbronn inkl. Vorplatz Ortsverwaltung und Dorfplatz (Tennenbronn), Kurpark an der Grundschule Tennenbronn, Gästetreff Remsbachhof (Affentälestraße, Tennenbronn), Feriendorf Tennenbronn, Festhalle inkl. Parkflächen (Tennenbronn), Dorfweiher mit angrenzenden Flächen.
    • 72172 Sulz a.N. Gesamte Innenstadt: Bergstraße, Obere Hauptstraße, Hirschstraße, Mühlstraße, Am Mühlkanal, Kölreuterstraße, Brucktorstraße, Brühlstraße, Sonnenstraße, Zwinger, Untere Hauptstraße, Vöhringer Steige, Torstraße, Balinger Straße, Dekanatstraße, Alte Schulstraße, Kirchplatz, Becherberg, Marktplatz. Vorstadt: Der Spitalhof, Vorstadt 18 bis 77, Uferstr. 9, 11, 13 einschließlich Löwenbrücke.
    • 72189 Vöhringen. Vöhringen Ort: Dorfplatz Vöhringen vor der Petruskirche (gegenüber Rosenfelder Straße 2), Parkplatz Turn- und Festhalle Vöhringen (Festallee 20), Parkplatz Mühlbachschule (Gartenstraße 48). Wittershausen: Parkplatz Mehrzweckhalle Wittershausen (Jahnstraße 8)

    Eine ausführliche Begründung liefert die Allgemeinverfügung mit. Darin heißt es:

    Das Coronavirus ist ein hochinfektiöser Erreger (SARS-CoV-2), der u.a. zu Atemwegserkrankungen bis hin zum Tod führen kann. … Angesichts der neu
    aufgetretenen Omikron – Mutation, die schon vereinzelt in Baden-Württemberg aufgetreten ist, sowie der vorherrschenden Delta-Variante hat es weiterhin höchste Priorität, die Covid-19 Fallzahlen zu senken, um einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern. Die Delta-Variante weist ein höheres Ansteckungspotential auf, was schnell zu einer Verschärfung der pandemischen Lage führen kann. Auch die Omikron-Mutation steht unter dem Verdacht ein höheres Ansteckungspotential aufzuweisen.

    Das exponentielle Wachstum der täglichen Covid-19-Infektionen kann zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen, mit der Folge, dass es zu mehr
    schweren und tödlichen Covid-19-Krankheitsverläufen kommen kann. Infektionsketten sind schwieriger nachzuverfolgen, die Infektionslage wird diffuser. Hierdurch erhöht sich auch die Inanspruchnahme der Intensivbettkapazitäten, wodurch eine adäquate und erforderliche Versorgung sowohl von Covid-Patienten als auch Nicht-Covid-Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Bereits jetzt (Stand 10.12.2021) sind im Landkreis Rottweil alle Intensivbettkapazitäten belegt. Um eine Verbreitung des Covid-19-Erregers und weiteren Varianten zu verhindern, bedarf es vorsorgenden Maßnahmen. Ziel ist es, die Ausbreitung dieser und weiterer Varianten früh möglichst zu stoppen.

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