Prozess um Taxi-Raub

Entschuldigung und 1000 Euro als Schmerzensgeld

Artikel
Kommentare
Autor / Quelle
Weitere Artikel
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Der ausgeraubte Taxifahrer leidet auch nach über einem halben Jahr an Folgen der Tat. Dies sagte er am zweiten Verhandlungstag des Taxiraub-Prozesses aus. Beide Angeklagte entschuldigten sich bei dem Mann.

(Rottweil) – Seine Darstellung unterschied sich nicht allzu sehr von dem der Angeklagten – jedenfalls ich wichtigen Punkten. Die Schläge habe der hinter ihm sitzende Gambier ausgeführt, und der habe ihm auch gesagt, „gib her alles Geld!“. – „Bitte nicht schlagen“, habe er den Peiniger angefleht und die ganzen 365 Euro rausgerückt. Der auf dem Beifahrersitz platzierte deutsche Angeklagte habe danach das Handy des Fahrers an sich genommen – sein privates Handy. Das Diensttelefon hätten die beiden Angeklagten nicht genommen, so dass er die Polizei habe rufen können – nachdem er sich „mit offener Tür“ sicherheitshalber erst mal vom Tatort entfernt hatte.

Von einer Alkoholisierung oder Drogeneinfluss bei den beiden Angeklagten habe er nichts mitbekommen. Allerdings habe er sich während der Fahrt auch nicht viel mit den beiden Männern unterhalten – der Deutsche habe gerochen, als hätte er seit zwei Wochen nicht geduscht, sagte der Fahrer auf Frage des Richters.

Starke Kopfschmerzen, die nach einer Woche schwächer geworden seien, jetzt aber wieder begonnen hätten, Schlafstörungen, Alpträume – mit diesen Folgen der Tat habe er heute noch zu kämpfen, berichtete der Mann. Eine posttraumatische Belastungsstörung habe der Psychologe attestiert, er sei nach wie vor in Behandlung. Weitere Folge: Der Mann, der seine Erwerbsunfähigkeitsrente mit dem Taxi-Job etwas aufbessert, kann keinen Nachtdienst mehr machen, nur noch Krankentransporte; sonstige Fahrgäste nur dann, wenn es sich um bekannte Kunden handele. So habe er monatlich 200 bis 300 Euro Verdienstausfall.

Entschuldigung

„Ich bereue die Tat zutiefst“, ließ der angeklagte Gambier durch seinen Verteidiger vorbringen. Er wolle zumindest diesen Schaden wieder gutmachen. So ließ er dem Zeugen nach dessen Aussage 1000 Euro überreichen. Auch der angeklagte Deutsche entschuldigte sich bei dem Fahrer.

Fahrzeug

Einen breiten Raum nahmen technische Einrichtungen und Bedienung des Taxis ein. Auch wenn das Gericht dies nicht ausdrücklich sagte: Wir dürfen vermuten, dass dies wichtig ist für die Beurteilung, ob das Verhalten der beiden oder eines Angeklagten als „räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“ zu bewerten ist. Dafür sind, wenn kein minder schwerer Fall vorliegt, mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe festgelegt. Mindestens. Als Voraussetzung dafür steht im Gesetz, dass der Angreifer „die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt.“

Telefon

Er habe, so sagte der Taxifahrer als Zeuge aus, am Tag nach der Tat das Handy angerufen, mit dem die Taxizentrale kontaktiert worden sei. Der Angerufene habe gesagt, er wisse von nichts, und aufgelegt. Das konnte jetzt vor Gericht ein weiterer Zeuge klären, ein Kumpel der beiden: Er habe dem Deutschen sein Mobiltelefon geliehen, weil der es gebraucht habe, um ein Taxi zu rufen, so führte er aus. Tags darauf hatte er es wieder zurückbekommen. Mit dem Anruf des Taxifahrers habe er nichts anfangen können. Den deutschen Angeklagten habe er aus der Wohnung geworfen, „er ist mir auf der Tasche gelegen“, sagte der Mann dem Gericht.

Der Prozess wird am 17. November, um 13.30 Uhr fortgesetzt.

Diskutieren Sie mit!

Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

Beiträge

Das interessiert diese Woche

Der ausgeraubte Taxifahrer leidet auch nach über einem halben Jahr an Folgen der Tat. Dies sagte er am zweiten Verhandlungstag des Taxiraub-Prozesses aus. Beide Angeklagte entschuldigten sich bei dem Mann.

(Rottweil) – Seine Darstellung unterschied sich nicht allzu sehr von dem der Angeklagten – jedenfalls ich wichtigen Punkten. Die Schläge habe der hinter ihm sitzende Gambier ausgeführt, und der habe ihm auch gesagt, „gib her alles Geld!“. – „Bitte nicht schlagen“, habe er den Peiniger angefleht und die ganzen 365 Euro rausgerückt. Der auf dem Beifahrersitz platzierte deutsche Angeklagte habe danach das Handy des Fahrers an sich genommen – sein privates Handy. Das Diensttelefon hätten die beiden Angeklagten nicht genommen, so dass er die Polizei habe rufen können – nachdem er sich „mit offener Tür“ sicherheitshalber erst mal vom Tatort entfernt hatte.

Von einer Alkoholisierung oder Drogeneinfluss bei den beiden Angeklagten habe er nichts mitbekommen. Allerdings habe er sich während der Fahrt auch nicht viel mit den beiden Männern unterhalten – der Deutsche habe gerochen, als hätte er seit zwei Wochen nicht geduscht, sagte der Fahrer auf Frage des Richters.

Starke Kopfschmerzen, die nach einer Woche schwächer geworden seien, jetzt aber wieder begonnen hätten, Schlafstörungen, Alpträume – mit diesen Folgen der Tat habe er heute noch zu kämpfen, berichtete der Mann. Eine posttraumatische Belastungsstörung habe der Psychologe attestiert, er sei nach wie vor in Behandlung. Weitere Folge: Der Mann, der seine Erwerbsunfähigkeitsrente mit dem Taxi-Job etwas aufbessert, kann keinen Nachtdienst mehr machen, nur noch Krankentransporte; sonstige Fahrgäste nur dann, wenn es sich um bekannte Kunden handele. So habe er monatlich 200 bis 300 Euro Verdienstausfall.

Entschuldigung

„Ich bereue die Tat zutiefst“, ließ der angeklagte Gambier durch seinen Verteidiger vorbringen. Er wolle zumindest diesen Schaden wieder gutmachen. So ließ er dem Zeugen nach dessen Aussage 1000 Euro überreichen. Auch der angeklagte Deutsche entschuldigte sich bei dem Fahrer.

Fahrzeug

Einen breiten Raum nahmen technische Einrichtungen und Bedienung des Taxis ein. Auch wenn das Gericht dies nicht ausdrücklich sagte: Wir dürfen vermuten, dass dies wichtig ist für die Beurteilung, ob das Verhalten der beiden oder eines Angeklagten als „räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“ zu bewerten ist. Dafür sind, wenn kein minder schwerer Fall vorliegt, mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe festgelegt. Mindestens. Als Voraussetzung dafür steht im Gesetz, dass der Angreifer „die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt.“

Telefon

Er habe, so sagte der Taxifahrer als Zeuge aus, am Tag nach der Tat das Handy angerufen, mit dem die Taxizentrale kontaktiert worden sei. Der Angerufene habe gesagt, er wisse von nichts, und aufgelegt. Das konnte jetzt vor Gericht ein weiterer Zeuge klären, ein Kumpel der beiden: Er habe dem Deutschen sein Mobiltelefon geliehen, weil der es gebraucht habe, um ein Taxi zu rufen, so führte er aus. Tags darauf hatte er es wieder zurückbekommen. Mit dem Anruf des Taxifahrers habe er nichts anfangen können. Den deutschen Angeklagten habe er aus der Wohnung geworfen, „er ist mir auf der Tasche gelegen“, sagte der Mann dem Gericht.

Der Prozess wird am 17. November, um 13.30 Uhr fortgesetzt.

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

Das interessiert diese Woche

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]