Die Ansichten der Demonstranten teilt er „in überaus weiten Teilen nicht“. Doch Dunningens Bürgermeister Peter Schumacher kann gut mit den Montagsdemos gegen die Corona-Maßnahmen in seiner Gemeinde leben. Verlaufen sie doch friedlich. Das bestätigt auch die Polizei – die gestern allerdings Verstöße festgestellt hat. Bürger erinnern derweil gewitzt an die (zufällige) Gemeinsamkeit zwischen dem Namen der Gemeinde und dem sogenannten „Dunning-Kruger-Effekt“, der knapp formuliert aussagt, dass inkompetente Menschen dazu neigten, ihr Wissen zu überschätzen. Ihren Durchblick.
„Lockdown endet, wenn sich kein Gesunder mehr testen lässt.“ Das ist so eine der Botschaften, die die Demonstranten in Dunningen am gestrigen Montagabend verbreitet haben. Oder: dass nur ein Leben in Freiheit lebenswert sei, was impliziert, dass wir aktuell in Unfreiheit leben, sonst müsste man ja nicht auf die Straße gehen. Und dass die Buchstaben des Wortes Maske für „Macht, Angst, Spaltung, Kontrolle und Entmündigung“ stünden.
Demokratie
Dunningens Bürgermeister Peter Schumacher, vor dessen Amtssitz, dem Rathaus, die Demos stattfinden, sagt: „Ich persönlich teile in überaus weiten Teilen die Ansichten der Demonstranten nicht.“ Aber „wir leben glücklicherweise in einer Demokratie, wo es nun mal unterschiedliche Meinungen gibt und auch geben muss“, ergänzt er.
Die Veranstalterin der Montagsdemos kenne er seit vielen Jahren, erzählt Schumacher weiter. „Wir haben auch gelegentlich Kontakt über Facebook und Messenger.“ Es dürfte jetzt bereits die siebte Aktion gewesen sein, „und es gab keinerlei Probleme“, so der Bürgermeister. Die vom Landratsamt verfügten Auflagen würden regelmäßig eingehalten. „Wenn keine Maske getragen wird, haben die betreffenden Personen ein Attest.“ Dies werd auch vor Ort von der Polizei überprüft.
Schumacher Fazit: „Sofern die Auflagen eingehalten werden, steht das Recht auf freie Meinungsäußerung über dem Infektionsschutz.“ Punkt.
Die Polizei bestätigt seine Einschätzung der Demonstration – als „friedlich und gewaltfrei“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz ebenfalls auf Nachfrage der NRWZ.
Verstöße
Der Polizeisprecher wirft einen Blick ins Vorkommnis – also ins Einsatzprotokoll. Demnach lief die jüngste Demo allerdings nicht ganz ohne Eingreifen der Polizei ab. „Zwei Teilnehmer hielten sich am Montagabend nicht an die Auflagen – die Tragepflicht medizinischer Masken“, liest er aus dem Bericht seiner Kollegen vor Ort. Die Streifenbeamten hätten daher die Mitarbeiter des Ordnungsamts bei der Feststellung der Personalien unterstützt. Der Verstoß gegen die Auflagen sei aber das einzige, was die Ordnungsbehörden bislang zu bemängeln gehabt hätten.
Die Polizei hält sich daher aktuell auch zurück, hält sich offenbar im Hintergrund. So jedenfalls die Wahrnehmung vor Ort. Wie viele Kräfte sie tatsächlich einsetzt und vorhält? Unklar. „Grundsätzlich erteilen wir aus einsatztaktischen Gründen keine Auskunft über die Zahl von eingesetzten Beamten bei Versammlungen“, so der Polizeisprecher. Die Zahl der Beamten richte sich nach beziehungsweise entspräche den jeweiligen Erfordernissen und der Anzahl von Versammlungsteilnehmern. In diesem Zuge korrigiert er auch die von der NRWZ am Montag veröffentlichte Teilnehmerzahkl nach unten: „Am Montag waren es rund 50 bis 60 Teilnehmer laut polizeilichem Vorkommniseintrag.“
Selbstüberschätzung?
Der Bürgermeister erträgt den Protest als echter Demokrat, die Polizei lobt die Friedlichkeit der Demonstranten. Alles in Butter, also? Nicht ganz. In der Gemeinde regt sich auch Widerstand. „So langsam wird es ja richtig peinlich, wenn man sich als Dunninger outet und immer wieder gefragt wird, was denn eigentlich mit den Leuten bei den Montagdemos vor dem Dunninger Rathaus los sei“, heißt es in einer E-Mail eines Ehepaars aus der Gemeinde an die NRWZ. „Wir kamen ins Schmunzeln über die Doppeldeutigkeit des Dunning-Kruger-Effektes“, heißt es dort weiter.
Hierbei, das wollen die beiden Dunninger Bürger den Demonstranten gerne mal mitgeben, geht es um das Phänomen der Selbstüberschätzung. Im Magazin Geo heißt es etwa dazu:
Veröffentlicht haben David Dunning und Justin Kruger ihre Arbeit dazu im Jahr 1999. Den beiden US-amerikanischen Psychologen war in einigen ihrer vorherigen Studien aufgefallen, dass Unwissenheit offenbar oft zu mehr Selbstvertrauen führt als Wissen. Um ihre Vermutung zu untermauern, befragten sie Studierende der Cornell University (New York) zu ihrer Selbsteinschätzung im logischen Denken oder Grammatik.
Quelle: Geo
Und, aus derselben Quelle:
Hier zeigt sich ein Phänomen der Sozialen Medien, das gern als Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt angeführt wird: das Corona-Virus. Vor dem Ausbruch der Pandemie hatten wenige Menschen von dem Virus gehört. Inzwischen verstehen sich viele Nutzer von Sozialen Medien als Experten bezüglich des Umgangs, der Herkunft oder den Auswirkungen des Virus. Auch wenn sie von der Kompetenz her weder Medizin studiert haben, noch in der Politik tätig sind oder Virologen.
Bürgerrechte gelten auch in Krisenzeiten. Das ist der Maßstab, an dem sich eine Demokratie messen lassen muss. Alle Freiheiten einzig und allein dem Gesundheitsschutz unterzuordnen, ist problematisch, zumal die Datengrundlage viel Deutungsspielraum bietet. Wenn auf der Grundlage sich stetig verändernder Daten und neu auftretender Corona-Virus-Mutationen immer wieder Gründe gefunden werden, von einem Lockdown in den nächsten zu wandeln sowie fortlaufend Einschränkungen den Menschen aufzuerlegen, ist das eine für die Demokratie bedrohliche Entgrenzung der tatsächlichen Situation. Bürgerrechte gelten nicht nur am demokratischen Schönwetterhimmel wenn die Sonne scheint, sondern gerade auch in Krisenzeiten. Auch in der Corona-Pandemie geht das Leben weiter, wollen jüngere Generation nicht in kollektive Sippenhaft für ein Politikversagen auf ganzer Linie genommen werden.
Interessant, da sich mittlerweile Richter positionieren, fragt man sich, wer an dem Dunning-Krüger-Effekt und der Selbstüberschätzung tatsächlich leidet…
https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/amtsgericht-weilheim-maskenpflicht-in-der-schule-verfassungswidrig/
Ihre Frage stellen Sie zu Recht, der Weimarer Richter hat sich nämlich sehr wahrscheinlich übernommen, seinen Urteilsspielraum verlassen und hat deshalb jetzt mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung am Hals.