Einen größeren Polizeieinsatz hat am späten Sonntagnachmittag ein Dunninger ausgelöst. Er hatte eine Gruppe afghanischer Asylbewerber von seinem Grundstück* vertrieben. Weil er dabei auch mit einer Pistole gedroht habe, sei die Polizei mit mit insgesamt drei Streifenwagen und einem Polizeihundeführer in der Rottweiler Straße angerückt, so Staatsanwalt Frank Grundke am Dienstagnachmittag.
Der Schramberger Revierleiter Jürgen Lederer berichtete der NRWZ, neben Schramberger Beamten seien auch aus Oberndorf und Rottweil Polizeibeamte im Einsatz gewesen.
Die Flüchtlinge seien auf dem Grundstück eines der Beschuldigten gewesen, so der Polizeirevierleiter zur NRWZ. Das habe dem Anwohner missfallen und er habe sie beleidigt und vom Grundstück gedrängt. Dabei sei auch eine Schreckschusswaffe im Spiel gewesen. Der Beschuldigte, ein 54-Jähriger, habe sie auf die Flüchtlinge gerichtet, es sei aber kein Schuss gefallen. Ein 34-Jähriger habe die Asylbewerber beschimpft. „Wenn eine Waffe im Spiel ist, gibt es immer einen größeren Einsatz“, erläutert Revierleiter Lederer.
Ein Anwohner berichtet der NRWZ allerdings, er habe auf dem Balkon gesessen und wie ein Nachbar auch einen lauten Knall gehört und einen Gegenstand wie eine Schusswaffe gesehen. Ob es sich tatsächlich um einen Schuss gehandelt haben, könne er nicht sicher sagen. „Aber das Geräusch hat sich wie ein Schuss angehört.“
Ein anderer Augenzeuge bestreitet, dass die Flüchtlingsgruppe auf dem Grundstück war: „Die waren auf der anderen Straßenseite“, und seien dennoch beschimpft und bedroht worden.
Großeinsatz wegen Schusswaffe
Da die Polizei nicht wusste, dass es sich lediglich um eine Schreckschusspistole handelte, hätten die Beamten ihre Amok-Schutzausrüstung angelegt. „Das hat natürlich viel Aufsehen erregt“, so Lederer. Die beiden Dunninger, die die Asylbewerber bedroht und beleidigt hätten, seien auch gegenüber der Polizei „nicht kooperativ“ gewesen und deshalb in Gewahrsam genommen worden. „Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurden die Beiden wieder auf freien Fuß entlassen“, schreibt Grundke. Ob die beiden 54- und 34-Jährigen alkoholisiert waren, ist nicht bekannt.
Die Polizei habe das Haus der Beschuldigten durchsucht und die Schreckschusspistole beschlagnahmt. Diese habe der Mann aber legal besessen, denn er habe den „kleinen Waffenschein“, weiß Lederer. Gegen die Betroffenen habe die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung eingeleitet, bestätigt Polizeisprecher Harri Frank auf Nachfrage de NRWZ.
Ermittlungen laufen noch
Die Asylbewerber hätten sich beim Eintreffen der Polizei bereits entfernt gehabt, seien in ihre Unterkunft gegangen und hätten sich ordentlich verhalten, so Revierleiter Lederer.
Die Hintergründe der Auseinandersetzung seien noch nicht vollständig bekannt, so Grundke. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Polizei Schramberg dauerten an.
*Ein Nachbar des Beschuldigten hat sich bei der NRWZ gemeldet. Seiner Aussage nach seien die Asylbewerber nicht einmal in die Nähe des Grundstücks des Aggressors gekommen. Sie hätten die gegenüber liegende Straßenseite genutzt, wären dort mehrfach entlang gegangen, hätten Sperrmüll zu ihrer Unterkunft getragen. Kinder seien auch dabei gewesen. Die Aggression sei eindeutig vom Anwohner ausgegangen, nicht von den Flüchtlingen.
Ich vermisse etwas in dem Artikel. Wurden denn auch Ermittlungsverfahren ween Hausfriedensbruch eingeleitet? Denn zu einem solchen Verhalten gehören immer zwei. Einer der sich unberechtigt auf fremdem Grund und Boden aufhält und einer der sich dagegen wehrt. Hier wohl mit fragwürdigem „Einsatz“. Aber vielleicht auch bedingt durch die Vorgeschichte. In den USA wäre die Sache wohl anders ausgegangen …..
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Der Hauseigentümer oder Grundstückseigentümer muss es beantragen/ Anzeige erstatten. Wie bei Beleidigung. Der Staat von sich verfolgt es nicht.