Vor dem Landgericht Rottweil hat unter großem Medien- und Zuschauerinteresse und starken Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen Drazen D. begonnen. Der 41-jährige Kroate soll im September in Villingendorf drei Menschen erschossen haben. Darunter seinen eigenen Sohn. Die Staatsanwaltschaft glaubt, er habe seine Ex-Partnerin bewusst verschont. Für den Rest ihres Lebens solle sie leiden, so der Plan. Damit ist klar: Die schreckliche Tat, bei der alles dafür spricht, dass der 41-Jährige sie begangen hat, soll auf die härteste Weise bestraft werden, die die Gesetze unseres Landes hergeben. Es geht um die besondere Schwere der Schuld.
Die Ausgangslage für seinen Mandanten ist denkbar schlecht. Für Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug aus Tuttlingen geht es, wie er der NRWZ sagte, eigentlich nur darum, das Strafmaß abzumildern. Die Unschuldsvermutung will es: Drazen D. ist bislang, bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als Dreifachmörder, ein mutmaßlicher Täter. Und doch spricht im Vorfeld des Prozesses nichts für ihn. Und alles gegen ihn.
Vor allem, weil er bisher selbst schweigt. Seine Anwälte – Mussgnug bildet auch wegen der langen Verfahrensdauer ein Team mit Rechtsanwalt Fritz Philipp Döringer aus Stuttgart – sind im Vorfeld davon ausgegangen, dass ihr Mandant bei Prozessauftakt nicht einmal Angaben zur Person machen werde. Dass er schon gar keine Stellungnahme zur Tat abgeben würde. Dinge, die das Strafgesetzbuch mit Strafmilderungen belohnt. Bisher unternahm Drazen D. keinerlei Versuch dahin gehend.
Vor Gericht erschien er stark gebeugt mit tief ins Gesicht gezogener Trainingsjacke. Ebenfalls gebeugt und unkenntlich blieb er sitzen, bis die Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen hatten und ihm auf Anordnung des Vorsitzenden Richters die Handschellen abgenommen worden waren. Dann zeigte er sein Gesicht.
Zu seiner Person machte Drazen D. Angaben. Er sprach. Zittrige, unsichere, leise Stimme, als habe er lange nicht geredet. Er sei Kroate. 41. Zu seiner letzten Wohnadresse musste ihm der Richter auf die Sprünge helfen. Dann die Anklageschrift. Der Angeklagte hörte sich das an. Wirkte verschämt.
Ab da schwieg er. Sagte nur noch, dass er keine Stellungnahme abgeben wolle.
Die Anklage geht davon aus, dass wir es mit einem heimtückischen Monster zu tun haben. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte den Plan hatte, seinen eigenen Sohn, den neuen Partner seiner früheren Lebensgefährtin sowie die Angehörigen des neuen Partners der früheren Lebensgefährtin zu töten – nicht aber die frühere Lebensgefährtin selbst. Diese „sollte am Leben bleiben und für den Rest ihres Lebens an dem Verlust ihres Kindes und ihres neuen Partners sowie dessen Angehörigen leiden.“
Diese Auffassung wurde im Vorfeld des Prozesses noch dadurch unterstrichen, dass sie nicht Teil der ursprünglichen Pressemitteilung des Rottweiler Landgerichts gewesen ist. Sondern nachgereicht wurde. Das führte dazu, dass die Journalisten das dankbar aufnahmen und die Bösartigkeit und Niederträchtigkeit des mutmaßlichen Täters in die Schlagzeilen rückte.
Drazen D. soll die Trennung von seiner Lebensgefährtin im Februar 2017 nicht akzeptiert haben. Der Sohn blieb danach bei seiner Mutter. Der Angeklagte soll sie vor der Tat bereits mehrfach bedroht haben.
Das offensichtliche Ziel der Anklage: Drazen D. soll wegen Dreifachmordes verurteilt werden. Mit der höchstmöglichen Strafe. Lebenslänglich. Und: Das Gericht soll die sogenannte besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit kann der Kroate nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren, sondern frühestens nach 17 Jahren rechnen. Eine Strafvollstreckungskammer wird dann nach 15 Jahren festlegen, wie viel Strafe er noch wegen seiner Schuld zu verbüßen hat, bevor er auf Bewährung entlassen werden kann. Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist dabei zu berücksichtigen. Es kann für Drazen D. darum gehen, noch einige weitere Jahre im Knast zu bleiben.
Der Rottweiler Rechtsanwalt Claudio Fuchs dazu:
„Lebenslange Freiheitsstrafe heißt auch wirklich lebenslänglich. Die Dauer der Freiheitsstrafe ist unbestimmt. Nach Ablauf von gewissen Mindeststrafzeiten kann überprüft werden, ob der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann – die Bewährung kann aber widerrufen und die Strafe dadurch wieder in Kraft gesetzt werden. Das muss auch so sein bei einem Strafsystem, das auf Resozialisierung – also Besserung des Menschen in der Strafanstalt – ausgerichtet ist.“
Anwalt Mussgnug sagte vor Prozessauftakt zur NRWZ, dass die Darstellung der Staatsanwaltschaft „eine Theorie“ von mehreren möglichen sei. An ihm, dem Pflichtverteidiger, sei es, das abzumildern. Ihm sei klar, dass es bei seinem Mandanten darum gehe, dass er mit aller Härte des Gesetzes bestraft werde.
Frauen, so werden Zeugen es vermutlich berichten, hatten unter Drazen D. zu leiden. Als höchst gewalttätig, als hochaggressiv wurde er in Medienberichten im Vorfeld beschrieben. Ein Säufer, der besoffen zuschlug. Die tickende Zeitbombe, die dann tatsächlich auf schreckliche Weise hochgegangen ist.
Eine Frage, die man sich im Nachgang der Tat und im Vorfeld des Prozesses immer wieder stellt: Wie konnte Drazen D. wissen, wo seine Ex-Partnerin mit ihrem neuen Lebensgefährten und dem Kind wohnt? Und: Wer hat den mutmaßlichen Täter auf die Spur seiner Familie gebracht, die sich vor ihm aus Angst hatte verstecken wollen? Fragen, die vielleicht in der Hauptverhandlung Antworten finden. Wahrscheinlich ist das aber nicht.
Im Vorfeld des Prozesses hatte die Landgerichts-Kammer einen großen Medienrummel erwartet. Hatte ein Kontingent für die Bildjournalisten erlassen. Doch dann haben sich weniger angemeldet, als befürchtet, niemand muss draußen bleiben. Dennoch stehen heute Drazen D. mehrere Kamerateams und Fotografen gegenüber. Die Menschen wollen das Gesicht des Monsters sehen.
Das Medieninteresse ist tatsächlich groß. Zu Prozessauftakt bevölkerten ‚zig Journalisten den Saal. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, war ein gefragter Mann. „Hallo Deutschland“ im ZDF wird etwa berichten. Ab 17.10 Uhr. Der Auflauf im Gerichtssaal ist derweil wahrscheinlich nur eine zweimalige Sache. Die meisten Reporter kommen zum Auftakt und dann wieder zur Urteilsverkündung. Die bis zu 16 weiteren Termine werden sie nicht wahrnehmen.
Die örtliche Tageszeitung hatte im Vorfeld angekündigt, einen Liveblog von der Verhandlung liefern zu wollen – das öffentliche Interesse wird als außerordentlich groß eingeschätzt. Dem steht eine Verfügung des Vorsitzenden Richters der Schwurgerichtskammer entgegen: „Die Benutzung von mobilen Computern im Sitzungssaal ist nur im Offlinebetrieb gestattet“, bestimmt die. Der Richter gilt als streng, als jemand, der allergisch etwa auf störende Handys reagiert.
Bei aller Aufregung im Vorfeld aber geht es darum, dass einem Mann seine schreckliche Tat nachgewiesen werden soll und er die Höchststrafe dafür erhält. Es geht darum, dass Drazen D. allen Anzeichen nach am 14. September 2017 bei dem Haus seiner Ex-Partnerin in Villingendorf aufgetaucht ist. Dass er dort auf das gemeinsame Kind, den neuen Partner seiner früheren Lebensgefährtin und die Cousine des neuen Partners seiner früheren Lebensgefährtin schoss. Der Sohn und der neue Partner verstarben noch am Tatort, die Cousine im Krankenhaus.
Nach dieser Tat soll Drazen D. dann zunächst mit einem Kleinwagen, den er sich geliehen hatte, geflüchtet sein. Das Auto fand die Polizei in Bösingen-Herrenzimmern, einem nachbarort Villingendorfs. Von dort, einer Scheune außerhalb des Dorfes, lief Drazen D. dann los.
Fünf Tage später wurde er in Neufra, einem Teilort Rottweils aufgegriffen. „Ich bin der, den ihr sucht“, sollen seine letzten Worte gegenüber Polizeibeamten gewesen sein.