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    Den Führerscheinantrag gibt’s jetzt auch online

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    „Erstantrag Führerschein ohne BF17“ ist ein neuer Onlineantrag, der auf dem digitalen Serviceportal des Landes Baden-Württemberg zu finden ist. Dahinter verbirgt sich eine ganz neue Dienstleistung: Wer zum ersten Mal einen Führerschein beantragt, kann dies ab sofort online erledigen.

    Rottweil. Seit Ende letzten Jahres gibt es die Möglichkeit, den Erstantrag für einen Führerschein ohne Gang aufs heimische Rathaus zu erledigen. Momentane Ausnahme: das begleitete Fahren ab 17 Jahren, kurz BF 17. Dieser Antrag muss derzeit noch als Papierformular ausgefüllt werden, doch die ersten System-Testungen laufen bereits. Auch er wird also schon bald verfügbar sein.

    Susanne Weber leitet die Führerscheinstelle im Landratsamt Rottweil. Sie hat mit ihrem Team im vergangenen Jahr 1094 Papieranträge für einen ersten Führerschein bearbeitet und freut sich, dass dieser Vorgang jetzt vom Land Baden-Württemberg online angeboten wird, zumal die Führerscheinstelle des Landratsamtes schon seit 2019 die Fahrerlaubnisakten ausschließlich digital führt. „Die herkömmliche Antragstellung ist mit vielen händischen Eingaben verbunden, und das ist, trotz aller Sorgfalt, immer fehleranfällig, vor allem auch deshalb, weil nicht jeder Antrag wirklich leserlich ausgefüllt ist“ sagt sie. Durch den Online-Antrag sind undeutliche Handschriften und fehlende Dokumente jetzt Vergangenheit.

    Für die Bürger bringt der digitale Erstantrag Erleichterungen – er kann ganz bequem vom Sofa aus beantragt werden und direkt bezahlt werden.

    Voraussetzung für den elektronischen Führerschein-Erstantrag ist der sogenannte Online-Ausweis. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über diese Funktion. Der Chip im Ausweis ermöglicht jedem Antragsteller, sich digital zu identifizieren – analog zum bisherigen Ausweis-Vorzeigen im Rathaus. Auch Menschen mit einem elektronischen Aufenthaltstitel oder einem EU-Ausweis können sich online identifizieren und deshalb ebenfalls den Führerschein-Erstantrag stellen.

    „Sobald Sie sich digital ausgewiesen haben, werden Ihre Daten direkt in das Formular übernommen“ erklärt Susanne Weber. Im nächsten Schritt fordert die Plattform alle weiteren Dokumente an, die für den Führerschein notwendig sind: den Erste-Hilfe-Nachweis, den Sehtest, die Unterschrift und ein biometrisches Passbild. Letzteres wird vom Programm übrigens geprüft. Sollte es nicht den Anforderungen entsprechen, erhält der Antragsteller eine entsprechende Information und muss ein anderes Bild hochladen.

    Noch ein Vorteil – denn der Antrag kann erst abgeschickt werden, wenn alle benötigten Unterlagen hochgeladen sind. Er kommt also immer vollständig bei der Führerscheinstelle an. Vor dem endgültigen Absenden muss bezahlt werden, 44,70 Euro kostet der Erstantrag. Die Bezahlung erfolgt per Giropay und Kreditkarte.

    Nach der Prüfung und Freigabe wird der Führerschein von der Rottweiler Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Sobald er der Führerscheinstelle dann vorliegt, wird er gemeinsam mit dem Prüfantrag an die zuständige TÜV-Stelle versendet. Hat der Führerschein-Neuling seine Prüfung bestanden, bekommt er den Führerschein direkt ausgehändigt. Der TÜV meldet das Ergebnis der Fahrprüfung im System nach Rottweil, die Meldung nach Flensburg erfolgt automatisch.

    Mit dem Führerschein-Erstantrag ist erst der Anfang gemacht – schon in Kürze wird der Antrag für das Begleitete Fahren ab 17 folgen. Andere Leistungen im Bereich des Führerscheinwesens sollen ebenfalls nach und nach digitalisiert werden.

    Informationen rund um das Thema Führerscheinantrag finden sich auf der Webseite des Landratsamtes: landkreis-rottweil.de/fahren

     

     

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    „Erstantrag Führerschein ohne BF17“ ist ein neuer Onlineantrag, der auf dem digitalen Serviceportal des Landes Baden-Württemberg zu finden ist. Dahinter verbirgt sich eine ganz neue Dienstleistung: Wer zum ersten Mal einen Führerschein beantragt, kann dies ab sofort online erledigen.

    Rottweil. Seit Ende letzten Jahres gibt es die Möglichkeit, den Erstantrag für einen Führerschein ohne Gang aufs heimische Rathaus zu erledigen. Momentane Ausnahme: das begleitete Fahren ab 17 Jahren, kurz BF 17. Dieser Antrag muss derzeit noch als Papierformular ausgefüllt werden, doch die ersten System-Testungen laufen bereits. Auch er wird also schon bald verfügbar sein.

    Susanne Weber leitet die Führerscheinstelle im Landratsamt Rottweil. Sie hat mit ihrem Team im vergangenen Jahr 1094 Papieranträge für einen ersten Führerschein bearbeitet und freut sich, dass dieser Vorgang jetzt vom Land Baden-Württemberg online angeboten wird, zumal die Führerscheinstelle des Landratsamtes schon seit 2019 die Fahrerlaubnisakten ausschließlich digital führt. „Die herkömmliche Antragstellung ist mit vielen händischen Eingaben verbunden, und das ist, trotz aller Sorgfalt, immer fehleranfällig, vor allem auch deshalb, weil nicht jeder Antrag wirklich leserlich ausgefüllt ist“ sagt sie. Durch den Online-Antrag sind undeutliche Handschriften und fehlende Dokumente jetzt Vergangenheit.

    Für die Bürger bringt der digitale Erstantrag Erleichterungen – er kann ganz bequem vom Sofa aus beantragt werden und direkt bezahlt werden.

    Voraussetzung für den elektronischen Führerschein-Erstantrag ist der sogenannte Online-Ausweis. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über diese Funktion. Der Chip im Ausweis ermöglicht jedem Antragsteller, sich digital zu identifizieren – analog zum bisherigen Ausweis-Vorzeigen im Rathaus. Auch Menschen mit einem elektronischen Aufenthaltstitel oder einem EU-Ausweis können sich online identifizieren und deshalb ebenfalls den Führerschein-Erstantrag stellen.

    „Sobald Sie sich digital ausgewiesen haben, werden Ihre Daten direkt in das Formular übernommen“ erklärt Susanne Weber. Im nächsten Schritt fordert die Plattform alle weiteren Dokumente an, die für den Führerschein notwendig sind: den Erste-Hilfe-Nachweis, den Sehtest, die Unterschrift und ein biometrisches Passbild. Letzteres wird vom Programm übrigens geprüft. Sollte es nicht den Anforderungen entsprechen, erhält der Antragsteller eine entsprechende Information und muss ein anderes Bild hochladen.

    Noch ein Vorteil – denn der Antrag kann erst abgeschickt werden, wenn alle benötigten Unterlagen hochgeladen sind. Er kommt also immer vollständig bei der Führerscheinstelle an. Vor dem endgültigen Absenden muss bezahlt werden, 44,70 Euro kostet der Erstantrag. Die Bezahlung erfolgt per Giropay und Kreditkarte.

    Nach der Prüfung und Freigabe wird der Führerschein von der Rottweiler Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Sobald er der Führerscheinstelle dann vorliegt, wird er gemeinsam mit dem Prüfantrag an die zuständige TÜV-Stelle versendet. Hat der Führerschein-Neuling seine Prüfung bestanden, bekommt er den Führerschein direkt ausgehändigt. Der TÜV meldet das Ergebnis der Fahrprüfung im System nach Rottweil, die Meldung nach Flensburg erfolgt automatisch.

    Mit dem Führerschein-Erstantrag ist erst der Anfang gemacht – schon in Kürze wird der Antrag für das Begleitete Fahren ab 17 folgen. Andere Leistungen im Bereich des Führerscheinwesens sollen ebenfalls nach und nach digitalisiert werden.

    Informationen rund um das Thema Führerscheinantrag finden sich auf der Webseite des Landratsamtes: landkreis-rottweil.de/fahren

     

     

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