Am 16. März hat er sich für seine mutmaßliche Tat zu verantworten: Drazen D. wird beschuldigt, drei Menschen ermordet zu haben. In 14 Tagen beginnt die Hauptverhandlung vor dem Rottweiler Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte im Januar Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil gegen den 40-jährigen kroatischen Staatsangehörigen erhoben. Drazen D. soll am Abend des 14. Septembers in Villingendorf (Landkreis Rottweil) drei Menschen erschossen haben. Darunter seinen Sohn.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Kroate die Trennung von seiner Frau nicht akzeptiert hat. Drazen D. soll vielmehr seine frühere Lebensgefährtin mehrfach bedroht haben.
Am Abend des 14. Septembers soll er dann zu dem Einfamilienhaus in Villingendorf gegangen sein, in dem seine frühere Lebensgefährtin mit ihrem neuen Partner und ihrem Sohn inzwischen lebte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Drazen D. auf der Terrasse der Wohnung auf die Mutter seines Sohnes, deren neuen 34 Jahre alten Lebensgefährten sowie dessen 29-jährige Cousine traf.
Drazen D. soll dann unmittelbar auf den 34-Jährigen und auf dessen Cousine sowie seinen ebenfalls anwesenden Sohn mehrere Schüsse abgegeben haben. Der Mann sowie der kleine Junge verstarben an ihren schweren Schussverletzungen noch am Tatort. Die angegriffene junge Frau konnte von den Rettungskräften noch ins Krankenhaus gebracht werden, wo sie allerdings noch am 14. September ebenfalls verstarb.
Die Anklage erfolgte wegen Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und des Handelns aus niedrigen Beweggründen als gegeben an.
Drazen D. war, nachdem er am Tatabend geflüchtet war, am Nachmittag des 19. Septembers in Rottweil-Neufra vorläufig festgenommen worden und befindet sich aufgrund des vom Amtsgericht Rottweil erlassenen Haftbefehls seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft.
Das Landgericht hatte sich selbst das Ziel gegeben, den Prozess noch im März zu eröffnen. Denn sechs Monate nach einer Inhaftierung wird ein erster Haftprüfungstermin vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angesetzt. Das ist prozessualer Standard. Der Sprecher des Rottweiler Landgerichts, Thomas Geiger, bestätigte im Januar auf Nachfrage der NRWZ, dass die Hauptverhandlung noch vor diesem Haftprüfungstermin eröffnet werden sollte. “Wir wollen so bald wie möglich beginnen”, sagte der Richter. Um wenige tage hat es nun gereicht.