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Coronaregelverstöße: Behörden greifen durch

Die NRWZ berichtete in den vergangenen Wochen über eine Physiotherapiepraxis in unserer Region, in der der Chef und seine Mitarbeiter die Coronaregeln nicht wirklich ernst nähmen. Ähnliches berichteten auch zahlreiche Kunden über einen großen Einkaufsmarkt. Dort gebe es „extrem viele“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht vorweisen könnten, berichteten zwei Ärzte der NRWZ.  Das sei mutmaßlich vom Chef des Marktes ausgegangen, der offensichtlich auch wenig von den Corona-Maßnahmen halte.

Die NRWZ hat beim für den Markt und die Physio-Praxis zuständigen Rathausmitarbeiter nachgehakt. „Wir sind seit Beginn der Corona-Pandemie dran und kontrollieren die Betriebe“, versichert der Mitarbeiter. Bei „auffälligen“ Geschäften und Einrichtungen kontrolliere man häufiger „und mit mehr Manpower“.

Wandel in der Physiopraxis?

Nach einer großangelegten Aktion Mitte Januar, bei der auch Polizeibeamte beteiligt waren, habe in der Physiopraxis wohl ein Umdenken eingesetzt. „Das hat Eindruck gemacht.“ Inzwischen hingen dort auch Schilder, die auf die Maskenpflicht aufmerksam machten.

Zum Einkaufsmarkt versichert der Kommunalbeamte, auch dort sei man immer wieder eingeschritten, nachdem sich Mediziner an die Behörde gewandt hätten. Das Verhalten der dortigen Beschäftigten und ihres Chefs sei „krass“. Das Problem sei, dass die Bevölkerung diese Kontrollen nicht unbedingt mitbekomme. In dem Markt habe man schon viele Verstöße geahndet und auch Bußgelder verhängt.

Massenweise Atteste

Zu den Befreiungsattesten berichtet der für die öffentliche Ordnung zuständige Mitarbeiter: „Es stimmt, dort haben viele Mitarbeiter ein solches Attest. Wir haben uns diese Atteste vorlegen lassen.“ Seine Behörde lasse diese Atteste inzwischen vom Gesundheitsamt überprüfen. Das Gesundheitsamt habe von den ausstellenden Medizinern die Gesundheitsakten angefordert. „Wir haben außerdem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, damit diese prüft, ob vielleicht sogar eine Straftat vorliegt.“ Auch habe er die Zentrale des Einkaufsmarktes kontaktiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Über den kommunalen Spitzenverband möchte der Beamte prüfen lassen, ob solche Befreiungsatteste nicht zeitlich auf ein Jahr befristet werden könnten. Er habe den Eindruck, dass zu Beginn der Pandemie vor einem Jahr die Ärzteschaft das mit der Maskenpflicht „noch etwas lockerer“ gesehen habe.

Er versichert, man werde versuchen, den Druck auf die zwei oder drei „Rebellen“ zu erhöhen. „Was die Chefs von den Corona-Maßnahmen privat denken, ist ihre Sache“, so der Beamte, „aber in ihren Unternehmen müssen sie sich halt an die Vorschriften halten.“

 

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