Treffen mit zu vielen Personen kann auch auf dem Land teuer werden: Der Landkreis hat (Stand gestern) 201 Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung erlassen. Bis 500 Euro Buße hat die Behörde im Einzelfall verhängt.
Ingesamt waren es sogar 231 Handlungen, die dem Landratsamt von de Polizei gemeldet wurden: Zumeist hatten sich Menschen in zu großen Gruppen in der Öffentlichkeit aufgehalten; einige Wochen lang waren es bekanntlich höchstens zwei, die nicht im gleichen Haushalt lebten und nicht verwandt waren. Von den 187 Verstößen wurden 160 mit Bußgeldbescheid geahndet, 17 Verstöße mit einem (günstigeren) Verwarnungsgeld, und zehn Verstöße wurden eingestellt.
Außerhalb des öffentlichen Raums, als beispielsweise in privaten Gärten und Wohnungen, wurden 28 Verstöße von der Polizei festgestellt. Zehn davon mit Bußgeldbescheid geahndet, 18 eingestellt.
Und dann gab es auch noch die Pflicht, sich unter bestimmten Umständen nach Einreise aus dem Ausland unmittelbar bei der zuständigen Behörde zu melden. Auch hiergegen wurde verstoßen. Erwischt wurden sechs Personen, die alle einen Bußgeldbescheid bekamen.
Bei diesen Ordnungswidrigkeiten verhängte das Landratsamt ein Bußgeld zwischen 150 und 500 Euro; das Land hat dafür einen Rahmen zwischen 100 und 1000 Euro gesetzt. „Bei der Bußgeldfestsetzung wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schülern und Auszubildenden (soweit bekannt) berücksichtigt“, teilt Corinna Bettinger vom Rechtsamt des Kreises mit.
Wesentlich „billiger“ war es, keinen Mund- und Nasenschutz zu tragen, wo es Vorschrift ist – also beispielsweise beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Zehn Personen wurden angezeigt, acht müssen zwischen 15 und 30 Euro zahlen. Das ist genau der Rahmen, den das Land festgesetzt hat.
Gegen 21 dieser 201 Bescheide wurde zwischenzeitlich Einspruch eingelegt. In sechs Fällen hat das Landratsamt die Bußgeldhöhe reduziert, weil die Betroffenen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse als Schüler oder Auszubildende mitgeteilt haben. Ein Einspruch hat sich nach Darlegung der Sach- und Rechtslage durch erledigt, weil der oder die Betroffene ihn zurückgezogen hat. Acht Einsprüche wurden bereits über die Abgabe an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung an das Amtsgericht Rottweil weitergeleitet. Sechs Einsprüche sind noch zu prüfen. „Aufgrund der verbliebenen geringen Anzahl an Einsprüchen (14 Stück, also acht Prozent) kann von einer erkennbaren Einsicht der Betroffenen und Akzeptanz der Bescheide ausgegangen werden“, schreibt Bettinger.
Das Rechtsamt des Landkreises ist zuständig für alle Verstöße im Kreis Rottweil außer den Gemarkungen der Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg. Diese erlassen ihre Bußgeldbescheide selbst.