Sie will eigentlich einen Bürgerentscheid über Windkraftanlagen bei Sulz, hat einen solchen aber nun durch ein Gerichtsverfahren vorläufig gestoppt: Die „Bürgerinitiative Gegenwind – Kraftgruppe Sulz, Dornhan, Vöhringen“ erklärt in einer Stellungnahme, vom Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg „vollkommen überrascht“ worden zu sein. Und von dieser Wendung sei man nicht gerade begeistert.
Die Bürgerinitiative (BI) hat am Samstagmorgen eine Erklärung verbreitet, in der sie ihre Position zu einem Beschluss des Verwaltungsgerichts erklärt. Dieses hatte vorläufig einen vom Gemeinderat beschlossenen Bürgerentscheid untersagt und das von Bürgern angestrengte Bürgerbegehren für rechtmäßig erklärt. Das Urteil war ein Eilentscheid und ist noch nicht rechtskräftig. Zwei Anwaltskanzleien hatten die Sachlage im Vorfeld anders gesehen. Hier berichten wir darüber.
Trotz eines aus ihrer Sicht „einseitigen Wahlkampfs der Stadt (Sulz)“ habe sich die BI nun auf den vom Gemeinderat für den 8. Dezember angesetzten Bürgerentscheid eingestellt. Man habe in den verbleibenden Tagen zuvor versuchen wollen, „die Menschen nach Kräften aufzukären“. So sieht die BI, wie berichtet, ihre „Heimat in Gefahr“. Außerdem: „Die Wunden, welche der Natur zugefügt werden, stehen in keinem Verhältnis zum erzeugten Strom“, sagen sie etwa. Man müsse „davon ausgehen, dass Windanlagen gesundheitsschädigenden Infraschall erzeugen“. Und es stünden „hocheffiziente Technologien … kurz vor dem Durchbruch – Windenergie wird überflüssig“. Mehr zu dieser Position hier.
Sie wollten, auch das ist klar, selbst einen Bürgerentscheid zu den Windrädern auf städtischen Flächen bei Sulz anstrengen, und zwar zu der Frage: „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz am Neckar an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“ Dann beschloss der Gemeinderat, am 8. Dezember 2024 einen Bürgerentscheid zum Thema Windkraft durchzuführen, allerdings mit umgekehrter Fragestellung: „Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz am Neckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“. Diesen Bürgerentscheid hat das Gericht in einer Eilentscheidung untersagt.
Die BI reagiert darauf mit einer …
Presseerklärung
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts in Freiburg, den Bürgerentscheid der Stadt Sulz vorläufig zu untersagen, hat uns vollkommen überrascht.
Seit wir vor über einem Jahr von der geplanten Industrialisierung unserer Wälder erfahren haben, beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema. Regelrecht aufgeschreckt hat uns dabei die geplante Zerstörung unserer Wälder bei fragwürdigem Nutzen. Gegen den Widerstand der Stadt haben knapp 1.400 Sulzer Bürger mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid gefordert. Mit diesem demokratischen Mittel liegt die Entscheidung über eine dermaßen einschneidende Maßnahme bei der Bürgerschaft selbst. Genau dafür steht unsere Bürgerinitiative. Für das Bürgerbegehren haben drei Bürger die Vertretungsvollmacht für alle Unterzeichner nach rechtlicher Vorgabe übernommen. Damit stehen sie in der Verantwortung für dieses Bürgerbegehren. Obwohl alle Anforderungen erfüllt und es sowohl von Gemeinde- als auch Städtetag für zulässig erklärt wurde und obwohl Bürgermeister Keucher es offiziell anerkannt hat, hat er im Alleingang und in völliger Eigenverantwortung zwei anwaltliche Stellungnahmen beauftragt. Die Kosten von über 12.000 Euro gingen dabei zu Lasten der Stadt.
Eine der Stellungnahmen haben Bürgermeister und Gemeinderat dann als Anlass genommen, das Bürgerbegehren abzuschmettern und es durch einen eigenen Bürgerentscheid zu ersetzen. Damit wurden den Vertrauenspersonen sämtliche Rechte entzogen und die Bürgerinitiative und im Grunde alle kritischen Bürger benachteiligt. Dies hat den Weg für einen einseitigen Wahlkampf der Stadt geebnet. Trotz dieser stark erschwerten Bedingungen hat sich die Bürgerinitiative dafür entschieden, den Bürgerentscheid der Stadt zu akzeptieren und die Menschen nach besten Kräften aufzuklären.
Die Vertrauenspersonen hingegen waren nicht bereit, das Vorgehen der Stadt einfach hinzunehmen. Daher wurde von ihrer Seite aus direkt im Anschluss an die Gemeinderatssitzung am 30.09.2024 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dies auch völlig zu Recht, wie der gerichtliche Beschluss nun bewiesen hat.
Die späte und kurzfristige Absage des Bürgerentscheids mit all ihren Konsequenzen steht nach unserer Meinung ganz allein in der Verantwortung von Bürgermeister Keucher.
Für uns ist diese Wendung zu diesem späten Zeitpunkt nicht ungetrübt, nachdem wir mit voller Kraft und unter Einsatz unserer ganzen Energie, Zeit und auch finanzieller Mittel auf den Bürgerentscheid zugearbeitet haben. Wir haben in den vergangenen Wochen riesigen Zuspruch und auch immer größere direkte Unterstützung von der Bevölkerung erfahren. Mehr und mehr Leute beschäftigen sich intensiv und kritisch mit dem Thema und werden sogar selbst aktiv. Das hat uns mit großer Zuversicht erfüllt, dies insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung am 8.12.
Wir hoffen und appellieren an alle, sich trotz der neuen Gegebenheiten nicht entmutigen zu lassen. Offensichtlich brauchen wir einen langen Atem. Wir bedanken uns von Herzen bei allen, die uns bisher unterstützt und mitgeholfen haben. Lassen Sie uns zusammenstehen und uns auch weiterhin für unser gemeinsames Ziel einsetzen.
Die Informationsveranstaltung am 03.12.2024, 19:00 Uhr, im Kursaal in Sulz-Glatt, findet wie angekündigt statt.
Bürgerinitiative
„GEGENWIND – KRAFTGRUPPE Sulz – Dornhan – Vöhringen“