Wenn heute Abend der Zimmerner Gemeinderat in der Arche zusammenkommt – und es wird erwartet, dass das Publikum den Saal füllt – dann könnte es hoch her gehen. Denn in Rottweils Nachbargemeinde wächst der Unmut gegen die Stadt und deren – vermeintliche! – Forderung nach mehr Gewerbesteuereinnahmen aus einem größeren gemeinsamen Gewerbegebiet INKOM. Der Rottweiler Pressesprecher will per Anruf eineinhalb Stunden zuvor die Sachlage etwas einordnen. Es sind beschwichtigende Worte, die Tobias Hermann da findet.
Ihm wird es nicht recht sein, dass die NRWZ kurz vor der Gemeinderatssitzung in Zimmern heute Abend von seinem Anruf berichtet. Der städtische Medienreferent Tobias Hermann meinte auch, man solle ihn nicht zu hoch hängen. Also den Anruf. Und dennoch: Einordnende Hinweise des Pressesprechers, vor allem, wenn bislang nicht falsch oder unrichtig berichtet worden ist – das hat schon großen Seltenheitswert.
Deshalb petzt die NRWZ: Hermann war wichtig, festzuhalten, dass es bislang nur Absichtserklärungen gebe. Zum Beispiel die: „Haben die Verbandsgemeinden unterschiedliche Hebesätze bei der Gewerbesteuer, so wird angestrebt, dass das Verbandsmitglied mit dem niederen Hebesatz ihren an den höheren Hebesatz des anderen Verbandsmitgliedes anpasst.“ Was ja in der Presse so gedeutet worden ist, dass Rottweil eine Gewerbesteueranhebung durchsetzen möchte. Die NRWZ schrieb, das sei Wunsch der Stadt. „Ist es auch, ein Wunsch“, bestätigt Hermann, und meint: kein Muss. Kein Zwang.
Es gehe doch darum, weiterhin (!) auf Augenhöhe miteinander zu kommenzieren, erklärte der Pressesprecher mit Blick auf die Gemeinde Zimmern und die Stadt Rottweil. Und er verwies darauf, dass die nun kritisierten Punkte der Zusammenarbeit beider Kommunen im Gewerbegebiet INKOMSüdwest Ergebnis einer gemeinsamen Klausurtagung seien.
Am 1. und 2. Dezember 2017 nämlich hatten sich die Gemeinderäte von Zimmern mit ihren Kollegen aus Rottweil zusammen gesetzt. Die Ergebnisse dieser Gemeinderats-Klausur machten Änderungen der Verbandssatzung, den Abschluss eine öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf die Gemeinde Zimmern ob Rottweil sowie den Erlass der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit und den Abschluss einer Vereinbarung zur Personalleihe erforderlich.
Als da sind, die NRWZ zitiert aus einer Vorlage für die morgige Sitzung des Gemeinderats Rottweil:
- Der Wirtschaftsförderer des Zweckverbandes ist zum 31. Januar ausgeschieden. Die Stelle soll als Vollzeitstelle neu besetzt werden. Der künftige Beschäftigungsumfang beim Zweckverband soll 75 Prozent einer Vollzeitstelle betragen. Über die restlichen 25 Prozent erfolgt eine Personalleihe an die Gemeinde Zimmern.
- Die Verbandsmitglieder gehen davon aus, dass das Verbandsgebiet (brutto) um 20 Hektar erweitert wird; davon bringt Rottweil 12 Hektar ein und die Gemeinde Zimmern ob Rottweil 8 Hektar. Es wird angestrebt, die Erweiterung auf insgesamt 23 Hektar (brutto) zu erhöhen. Dies ist eine Absichtserklärung.
- Die Anhebung der Gewerbesteuer auf das Niveau Rottweils. Auch dies ist eine Absichtserklärung. Das hatte bereits für Gegenwind aus Gosheim gesorgt. Gut möglich also, dass es gar nicht so weit kommt.
- Bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Verbandsgebietes streben die Verbandsgemeinden an, dass – sofern möglich – die Verbandsmitglieder hierfür Flächen im Verhältnis der Beteiligungsquote zur Verfügung stellen, Rottweil also 60 Prozent, Zimmern 40 Prozent.
Alle diese Punkte sind Absichtserklärungen. In der künftigen, von beiden Partnern zu unterzeichneten veränderten Verbandssatzung sind wiederum Geldflüsse geregelt. So etwa die Kosten für das Gewerbegebiet, die Rottweil zu 60 Prozent übernehmen will. Und die Gewerbesteuer-Einnahmenverteilung, die ebenfalls 60 zu 40 ausfallen soll. Die Grundsteuer soll dagegen komplett nach Zimmern fließen.
Die Erhöhung der INKOM-Gewerbesteuer, die jetzt Wellen geschlagen hat und die die Gosheimer Firma Hermle zurückschrecken ließ, die ist nicht in der künftigen Satzung festgeschrieben.