Stefan Teufel im Dialog mit der Helios Klinik in Rottweil

Auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch den Bund gefordert

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Auf Einladung des Geschäftsführers der Helios Klinik Rottweil, Robert Brandner, hat sich Rottweils Landrat, Dr. Wolf-Rüdiger Michel sowie der Rottweiler Landtagsabgeordnete und stellvertrtender Vorsitzender der CDU Landtagsfraktion Stefan Teufel auf den Weg ins Klinikum gemacht.

Rottweil. Der Geschäftsführer führte über die Versorgungsschwerpunkte der Klinik in die wesentlichen Themen ein und verdeutlichte die sich immer mehr zuspitzende wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Für Brandner bedarf die aktuelle Situation einer erheblichen Justierung. Teufel unterstrich die Forderung: „Unsere feste Überzeugung ist, dass Krankenhäuser zentrale Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind – genauso wie (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, aber auch Schulen, die Feuerwehr und die Polizei. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht im gesamten Land eine hochwertige Krankenhausversorgung mit einer guten Erreichbarkeit. Deshalb dürfen wir uns im Interesse zukunftsfähiger Versorgungsstrukturen nicht auf einen unzureichenden Wettbewerb verlassen“ so Teufel.

Über allem steht dabei zum einen das Ziel, auch zukünftig die stationäre Versorgung von akuten Notfällen in der Fläche uneingeschränkt zu gewährleisten. Zum anderen wird es – maßgeblich getrieben vom medizinischen Fortschritt, von der Notwendigkeit zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Notfallversorgung, von der zunehmenden Ambulantisierung medizinischer Eingriffe, von der Digitalisierung, vom demografischen Wandel und vom Fachkräftemangel – unumgänglich sein, für planbare und spezialisierte medizinische Prozeduren qualitätsorientiert an leistungsfähigen Zentren zu kommen.

Der Landtagsabgeordnete wies allerdings auch darauf hin, dass den Gestaltungsmöglichkeiten der Länder durch die Zuständigkeit des Bundes für die Betriebskostenfinanzierung nicht unmaßgebliche Grenzen gesetzt sind: „Hier erwarten wir konkrete Lösungen von der seit Monaten in der Diskussion befindlichen Krankenhausvergütungsreform. Obwohl wir in Baden-Württemberg über anerkanntermaßen hocheffiziente Krankenhausstrukturen mit guter Versorgungsqualität, der bundesweit geringsten Bettendichte und niedrigen Krankenhauskosten je Einwohner verfügen, spiegelt sich das in der wirtschaftlichen Lage unserer Krankenhäuser nicht wider“ so Teufel weiter. Nach Berechnungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) wächst aktuell das Defizit unserer Krankhäuser jede Stunde um fast 71.000 Euro an. Daraus resultierend erwarten nach dem jüngsten BWKG-Indikator 80 Prozent der Krankenhäuser im Land für 2024 ein Defizit.

Für Teufel ist deshalb klar: „Es muss für die anstehende Krankenhausreform nicht nur sichergestellt werden, dass auch in Ländern mit fortgeschrittenen Strukturbereinigungsprozessen, zu denen Baden-Württemberg ganz zweifellos zählt, eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung der Versorgung in der Fläche gelingt“. Er fügt hinzu, dass die CDU-Fraktion ausdrücklich zur dualen Finanzierung und zur daraus resultierenden Verantwortung des Landes für die Krankenhausplanung und die Investitionskostenförderung steht. Allein in den Jahren 2022 und 2023 standen dafür mehr als 1,3 Milliarden Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Hinzu kam im Jahr 2023 eine Akuthilfe in Höhe von 126 Millionen Euro zur Abmilderung von Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

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Über allem steht dabei zum einen das Ziel, auch zukünftig die stationäre Versorgung von akuten Notfällen in der Fläche uneingeschränkt zu gewährleisten. Zum anderen wird es – maßgeblich getrieben vom medizinischen Fortschritt, von der Notwendigkeit zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Notfallversorgung, von der zunehmenden Ambulantisierung medizinischer Eingriffe, von der Digitalisierung, vom demografischen Wandel und vom Fachkräftemangel – unumgänglich sein, für planbare und spezialisierte medizinische Prozeduren qualitätsorientiert an leistungsfähigen Zentren zu kommen.

Der Landtagsabgeordnete wies allerdings auch darauf hin, dass den Gestaltungsmöglichkeiten der Länder durch die Zuständigkeit des Bundes für die Betriebskostenfinanzierung nicht unmaßgebliche Grenzen gesetzt sind: „Hier erwarten wir konkrete Lösungen von der seit Monaten in der Diskussion befindlichen Krankenhausvergütungsreform. Obwohl wir in Baden-Württemberg über anerkanntermaßen hocheffiziente Krankenhausstrukturen mit guter Versorgungsqualität, der bundesweit geringsten Bettendichte und niedrigen Krankenhauskosten je Einwohner verfügen, spiegelt sich das in der wirtschaftlichen Lage unserer Krankenhäuser nicht wider“ so Teufel weiter. Nach Berechnungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) wächst aktuell das Defizit unserer Krankhäuser jede Stunde um fast 71.000 Euro an. Daraus resultierend erwarten nach dem jüngsten BWKG-Indikator 80 Prozent der Krankenhäuser im Land für 2024 ein Defizit.

Für Teufel ist deshalb klar: „Es muss für die anstehende Krankenhausreform nicht nur sichergestellt werden, dass auch in Ländern mit fortgeschrittenen Strukturbereinigungsprozessen, zu denen Baden-Württemberg ganz zweifellos zählt, eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung der Versorgung in der Fläche gelingt“. Er fügt hinzu, dass die CDU-Fraktion ausdrücklich zur dualen Finanzierung und zur daraus resultierenden Verantwortung des Landes für die Krankenhausplanung und die Investitionskostenförderung steht. Allein in den Jahren 2022 und 2023 standen dafür mehr als 1,3 Milliarden Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Hinzu kam im Jahr 2023 eine Akuthilfe in Höhe von 126 Millionen Euro zur Abmilderung von Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

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