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    Anwohner fordern Tempo 30 in der Bühlinger Ortsdurchfahrt

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    Etwa 60 Bürger Bühlingens, des viel befahrenen Rottweiler Ortsteils, haben von der Kreisverwaltung jetzt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gefordert. Sie unterstreichen ihre Forderung für die Orts-Durchgangsstraße mit zwei Unfallmeldungen der Polizei aus den vergangenen Jahren.

    „Nachdem es im Unterdorf in Bühlingen, eine zeitweise stark befahrene Straße, immer wieder zu gefährlichen Situationen als auch zu Unfällen gekommen ist, haben sich etwa 60 Anwohnerinnen und Anwohner zusammengetan, um einen Antrag auf die Einrichtung einer Zone 30 in Bühlingen zu stellen“, schreiben Tom und Ulrike Weinhart als Sprecher der Bühlinger Bürger. „Unterdorf“ verbindet Rottweil mit Deißlingen-Lauffen.

    In den vergangenen Jahren habe es mehrfach erfolglose Anstrengungen Einzelner gegeben, die Verkehrssituation im Unterdorf zu beruhigen. Nun habe sich die Lage so zugespitzt, dass die Anwohner sich dazu entschlossen haben, einen gemeinsamen Antrag an das Landratsamt Rottweil, direkt an die für Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Recht zuständige Dezernentin Martina Bitzer, zu stellen. Im Unterdorf in Bühlingen wohne etwa eine „stetig anwachsende Kinderschar“, die in Gärten, auf Gehwegen und der Straße unterwegs sei und für die sich immer wieder gefährliche Situationen ergäben. „Morgens warten hier über 30 Schulkinder an den Bushaltestellen auf ihre Schulbusse, während zeitgleich der Berufsverkehr mit hohem Verkehrsaufkommen und teilweise überhöhter Geschwindigkeit durch das Unterdorf fährt“, schreiben sie. In dieser Zeit seien auch zahlreiche Kinder und Erwachsene auf Fahrrädern im Unterdorf unterwegs, um zu ihrer Schule, dem Kindergarten oder zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen.

    Zwar sehen die Anwohner nach Angaben von Tom und Ulrike Wrinhart vor allem den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, aber es gebe hier auch noch weitere Argumente für die Einrichtung einer Zone 30. „Da die Innenstadt in Rottweil trotz Bundesstraße zur Zone 20 erklärt werden konnte und auf der Strecke zwischen Bühlingen und Lauffen ein Testschutzstreifen für Fahrradfahrer eingerichtet wurde, sind·wir der Meinung, dass sich eine Zone 30 im Unterdorf trotz einer
    Durchfahrtssituation anbieten und auch harmonisch in das Gesamtverkehrskonzept einfügen würde“, heißt es in dem Schreiben ans Landratsamt. Die Ortsdurchfahrt in Rottweil selbst ist dank der Umgehung allerdings keine Bundesstraße mehr.

    Wie stehen die Chancen für ein Tempolimit in Bühlingen? „Viele BürgerInnen fühlen sich in ihrer Lebensqualität durch Lärm und Abgase beeinträchtigt“, schreibt das Landes-Verkehrsministerium zum Thema. Kommunen könnten Tempolimits als Schutzmaßnahme jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. „Diese sind in der vom Bund erlassenen Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen des sogenannten überörtlichen Verkehrs – also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – sind nach 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.“ Das Land legt sich weiter fest: „Für Ortsdurchfahrten bedeuten die Einschränkungen der StVO jedoch, dass Tempolimits aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann angeordnet werden können, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt und ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine Gefahrenlage besteht auch, wenn eine Unfallhäufung vorliegt.  Eine pauschale Beschränkung ist nicht möglich.“

    Die Anwohner in Bühlingen haben daher Unfallmeldungen beigefügt, um nachzuweisen, dass diese konkrete Gefahrenlage vorliegt. Es sind zwei Berichte, in einem ist die Rede von einer Unfallflucht Mitte 2019 vor einem Wohnhaus am Rand der Straße „Unterdorf“, als ein Wagen in der Vorbeifahrt wuchtig gegen einen abgestellten Skoda gestoßen war. Laut dem zweiten Bericht ist 2017 eine 19-jährige Autofahrerin laut Polizei aus Unachtsamkeit ebenfalls rechts gegen ein geparktes Auto geprallt. Die beiden Insassen des Unfallwagens hatten sich dabei leicht verletzt.

    Weitere Anwohner können nach Angaben ihrer Sprecher aber jeweils einem oder mehreren Vorfällen berichten, bei denen die Außenspiegel ihrer regulär geparkten Autos abgefahren worden seien, „leider immer wieder verbunden mit Fahrerflucht“.

    „Wir möchten eindringlich appellieren, den Schutz der Kinder im Unterdorf ernst zu nehmen, bevor es zu einem Unfall kommt“, schreiben die Anwohner abschließend.

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    NRWZ-Redaktion
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    Zwar sehen die Anwohner nach Angaben von Tom und Ulrike Wrinhart vor allem den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, aber es gebe hier auch noch weitere Argumente für die Einrichtung einer Zone 30. „Da die Innenstadt in Rottweil trotz Bundesstraße zur Zone 20 erklärt werden konnte und auf der Strecke zwischen Bühlingen und Lauffen ein Testschutzstreifen für Fahrradfahrer eingerichtet wurde, sind·wir der Meinung, dass sich eine Zone 30 im Unterdorf trotz einer
    Durchfahrtssituation anbieten und auch harmonisch in das Gesamtverkehrskonzept einfügen würde“, heißt es in dem Schreiben ans Landratsamt. Die Ortsdurchfahrt in Rottweil selbst ist dank der Umgehung allerdings keine Bundesstraße mehr.

    Wie stehen die Chancen für ein Tempolimit in Bühlingen? „Viele BürgerInnen fühlen sich in ihrer Lebensqualität durch Lärm und Abgase beeinträchtigt“, schreibt das Landes-Verkehrsministerium zum Thema. Kommunen könnten Tempolimits als Schutzmaßnahme jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. „Diese sind in der vom Bund erlassenen Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen des sogenannten überörtlichen Verkehrs – also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – sind nach 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.“ Das Land legt sich weiter fest: „Für Ortsdurchfahrten bedeuten die Einschränkungen der StVO jedoch, dass Tempolimits aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann angeordnet werden können, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt und ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine Gefahrenlage besteht auch, wenn eine Unfallhäufung vorliegt.  Eine pauschale Beschränkung ist nicht möglich.“

    Die Anwohner in Bühlingen haben daher Unfallmeldungen beigefügt, um nachzuweisen, dass diese konkrete Gefahrenlage vorliegt. Es sind zwei Berichte, in einem ist die Rede von einer Unfallflucht Mitte 2019 vor einem Wohnhaus am Rand der Straße „Unterdorf“, als ein Wagen in der Vorbeifahrt wuchtig gegen einen abgestellten Skoda gestoßen war. Laut dem zweiten Bericht ist 2017 eine 19-jährige Autofahrerin laut Polizei aus Unachtsamkeit ebenfalls rechts gegen ein geparktes Auto geprallt. Die beiden Insassen des Unfallwagens hatten sich dabei leicht verletzt.

    Weitere Anwohner können nach Angaben ihrer Sprecher aber jeweils einem oder mehreren Vorfällen berichten, bei denen die Außenspiegel ihrer regulär geparkten Autos abgefahren worden seien, „leider immer wieder verbunden mit Fahrerflucht“.

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