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    Ansteckungen überwiegend im Familienkreis

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    Die Corona-Lage verbessert sich, auch wenn es bis zum angestrebten Infektions-Wert von 50 noch ein weiter Weg ist. Dies war dem telefonischen Pressegespräch des Landratsamts zu entnehmen.

    „Die Kontaktbeschränkungen haben sich bewährt“, sagte Dr. Heinz-Joachim Adam, der Leiter des Gesundheitsamts, und belegte das mit Zahlen: Inzwischen fänden 89 Prozent der Ansteckungen im Familienkreis statt. Dabei gelte es, weiter große Vorsicht walten zu lassen. Er nannte das Beispiel eines Familienvaters, der sich vor Silvester mit zwei Freunden getroffen habe. Einer davon trug den Virus in sich und steckte die beiden andern an. Der erwähnte Mann steckte, in Unkenntnis der Ansteckung, seine Familie an. An Neujahr gingen sie kurz zu Nachbarn, um das neue Jahr anzuwünschen – und schon waren die Nachbarn angesteckt. Er riet daher: „Wenn’s außer Haus geht, soll man in der Regel Maskenpflicht und Abstand einhalten.“

    Entspannung in den Heimen

    Entspannung sehen Adam, Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel und Ordnungsamtsleiter Thomas Seeger in den Pflege- und Eingliederungsheimen im Kreis: Aktuell sind 16 Bewohner und 13 Mitarbeiter infiziert – im Dezember waren es noch 100 Bewohner und 80 Beschäftigte. Unter den Bewohnern sind allerdings auch die meisten Todesopfer zu beklagen, nämlich 99 von 128 (rund 80 Prozent). Daher wird auch hier die Impfung fortgesetzt: Zwischen 18. und 25. Januar sind Impfungen in fünf Heimen geplant, das betreffe dann 440 Personen, sowohl Bewohner als auch Beschäftigte. Insgesamt gebe es im Kreis 1300 Bewohner solcher Heime, von denen zwei Drittel geimpft werden sollten. Nicht geimpft würden beispielsweise Menschen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, weil davon ausgegangen wird, dass diese bereits Antikörper gebildet haben, berichtete Seeger.

    Vom mobilen Impfteam aufgesucht würden erst mal die Heime, die bereits vorbereitet sind, sagte Seeger „die ihre Hausaufgaben gemacht haben.“ Aber das würden immer mehr. Geplant sei, auch in Anlagen für Betreutes Wohnen zu gehen, wenn die Heime durchgeimpft seien.

    Anspruch auf Fahrtkosten

    Er machte auch darauf aufmerksam, dass Menschen, die nicht ins Impfzentrum kommen können oder die liegend transportiert werden, Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das gelte auch für den Nachbarn, der den älteren Menschen fährt. Eine Krankenkasse schreibt dazu: „Wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, gilt dieser auch für die Fahrt zum Impfzentrum.“ (www.tk.de).

    Die Corona-App bezeichnete Adam als hilfreich, „schade, dass nicht noch mehr sie haben“. Die Betroffenen würden schneller informiert und erhielten Tipps, wie sie sich verhalten sollen.

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    3 Kommentare

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    99 von 128 Toten in den Heimen, und im Spittel nicht mal ein positiver Test.

    Da sieht man was möglich wäre…..

    Brigitte
    Brigitte
    3 Jahre her

    Auch an den Arbeitsplätzen werden die Maßnahmen nicht umgesetzt.
    In einer Rechtsanwaltskanzlei in RW gibt es unter den Angestellten keine Maskenpflicht. Eine Mitarbeiterin kann sich mit ihrer Forderung danach nicht durchsetzen, weil sich die Kolleginnen strikt weigern und die Chefs zu lasch sind.
    In einer Metzgerei in der Rottweiler Innenstadt wuselte es vor Weihnachten in der Wurstküche (vom Laden her einsehbar) von Mitarbeitern, die die Bestellungen abarbeiteten. Keiner trug einen Mund-/Nasenschutz. Selbst die Chefin hatte ihre Maske locker ums Kinn, als sie zum Auffüllen in den Laden kam.
    Dann der Fall in der Physio-Praxis, über den unlängst berichtet wurde. Einfach unfassbar und ohne strikte Kontrollen nicht in den Griff zu bekommen.

    Hans sauer
    Hans sauer
    3 Jahre her

    Und was sagt uns das Beispiel? Regeln – für die Katz. Treffen mit zwei Freunden – erlaubt? Besuch bei den Nachbarn – erlaubt? Wir müssen nicht dauernd die Regeln verschärfen, es würde erstmal helfen, wenn man die bestehenden Regeln konsequent einhält. Auch schärfer Regeln helfen nicht – siehe oben – solange nicht endlich mal der Verstand einsetzt und man einfach mal zurücksteckt. Auch wenn es schwer fällt. Aber so hängen wir ende diesen Jahres noch in der geleichen Situation.

    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Anspruch auf Fahrtkosten

    Er machte auch darauf aufmerksam, dass Menschen, die nicht ins Impfzentrum kommen können oder die liegend transportiert werden, Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das gelte auch für den Nachbarn, der den älteren Menschen fährt. Eine Krankenkasse schreibt dazu: „Wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, gilt dieser auch für die Fahrt zum Impfzentrum.“ (www.tk.de).

    Die Corona-App bezeichnete Adam als hilfreich, „schade, dass nicht noch mehr sie haben“. Die Betroffenen würden schneller informiert und erhielten Tipps, wie sie sich verhalten sollen.

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