Das Amtsgericht Oberndorf bleibt ab sofort für den Publikumsverkehr „angesichts der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus bis vorerst 19. April geschlossen“. Das teilt das Gericht auf seiner Homepage mit.
Der Geschäftsbetrieb laufe – mit Einschränkungen, die infolge der Krisensituation unvermeidbar seien – weiter. Amtsgerichtdirektor Wolfgang Heuer bittet dringend, „das Amtsgericht nur mit eilbedürftigen unaufschiebbaren Angelegenheiten, wie beispielsweise Gewaltschutzanträge, zu befassen“.
Gerichtsverhandlungen, insbesondere öffentliche, würden nur vereinzelt und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, so Heuer. „In den nächsten zwei Wochen finden voraussichtlich überhaupt keine öffentlichen Gerichtsverhandlungen statt“, ergänzt Heuer auf Nachfrage der NRWZ. Es sei aber – nach derzeitiger Lage – nicht völlig ausgeschlossen, dass im großen Sitzungssaal – mit ausreichend Abstand – besonders eilbedürftige Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen – als Ausnahme – stattfinden werden. „Haftsachen haben wir derzeit beim Amtsgericht Oberndorf nicht.“
Das Gericht sei von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr telefonisch unter der Nummer 07423/815-253 erreichbar. Anträge müssten grundsätzlich schriftlich eingereicht werden. Anfragen und Schreiben könnten auch per Telefax unter der Nummer 07423/815-166 eingereicht werden.
Verschiedene Formulare fände man unter dem Menüpunkt „Service, Formulare“ auf der Homepage www.agoberndorf.de
Von morgen 17. März bis zum 19. April werde es auch keine Sprechzeiten der Gerichtsvollzieherinnen geben, heißt es abschließend.