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    Abgas-Skandal macht dem Landgericht Arbeit

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    Land unter im Landgericht Rottweil: Der „so genannte Abgas-Skandal“, wie Präsident Dr. Dietmar Foth sagte, lähmt die Arbeit der Richter. Die sind entsprechend sauer.

    Die Richter Thomas Geiger, Dr. Dietmar Foth und Dr. Thilo Rebmann (von links) haben der Presse übers abgelaufene Jahr berichtet. Auf dem Tisch sind die Akten eines einzigen Abgas-Falles – beim Landgericht sind es über 200. Foto: wede

    Und das hat seinen Grund, wie Dr. Thilo Rebmann, Sprecher der Zivilabteilung, sagte: Einige Anwaltskanzleien haben sich auf die Klagen von Käufern spezialisiert. Sie verwenden Textbausteine. „Die Informationen, die üblicherweise von Anwälten aufbereitet werden, müssen wir selbst abarbeiten“, merkte Rebmann an. Und das sei zeitaufwendig. Die Kläger verzichteten in der Regel nicht auf eine mündliche Verhandlung und seien auch nicht bereit, den Rechtsstreit mit einem Vergleich zu beenden. Folge: Der Richter muss für jeden Fall eine Verhandlung ansetzen, diese durchführen und anschließend ein Urteil schreiben. Gegen dieses Urteil legt die unterlegene Seite Berufung ein.

    Bevor es zu einer Verhandlung am Oberlandesgericht komme, würden die Fälle dann doch durch Vergleich erledigt. „Wir arbeiten für den Papierkorb“, stöhnte Rebmann. Die Folge auch: Weil auch an anderen Obergerichten diese Rechtssachen verglichen werden, gebe es keine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu. Auch nach dem vermuteten Eintritt der Verjährung gingen nicht wesentlich weniger Klagen ein. „Es scheint, dass alle, die eine Rechtsschutzversicherung haben, Einzelklage erheben“, sagte Rebmann. Allein im Jahr 2018 sind über 200 solcher Fälle eingegangen. Ganz überwiegend gehe es um die Firma Volkswagen, weil ein großer Händler seinen Sitz in Rottweil hat. Um den Umfang der Sachen anschaulich zu machen, brachte Rebmann eine Akte mit: Sie umfasst vier Leitz-Ordner.

    Diese Fälle belasten das Gericht insgesamt, so dass die Personalausstattung, vor Kurzem noch bei 100 Prozent, auf 92 Prozent des Bedarfs geschrumpft ist.

    Weitere Arbeit kam durch das Bundesverfassungsgericht auf die Richter zu: Für Personen, die in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind, muss ein Gerichtsbeschluss ergehen, wenn sie für mehr als eine halbe Stunde an fünf oder sieben Punkten fixiert werden sollen. Dazu muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Das bedeutet zusätzliche Präsenzzeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten – das Verfassungsgericht fordert eine Bereitschaft von 6 bis 21 Uhr, und zwar an allen Tagen. Das Justizministerium will dafür immerhin zusätzliche Richterstellen schaffen, und Foth hofft, dass auch Rottweil davon profitiert. Betroffen ist das Vinzenz-von-Paul-Krankenhaus Rottenmünster sowie das Krankenhaus in Freudenstadt.

    Erfreulich hat sich hingegen die Integration der Nachlass- und Betreuungssachen, die bis Ende 2017 von den Notaren bearbeitet wurden und für die nun die Amtsgerichte zuständig sind. Dort liefen diese Abteilungen inzwischen im Normalbetrieb, berichtete Foth. Die Betreuungssachen werden an allen sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts bearbeitet (Tuttlingen, Spaichingen, Rottweil, Oberndorf, Horb und Freudenstadt), die Nachlassachen nicht in Spaichingen und Horb.

    Am Landgericht sind 16 Richterinnen und Richter tätig. In Zivilsachen sind im Jahr 2018 insgeasmt 1355 erstinstanzliche Verfahren eingegangen, 244 mehr als im Vorjahr. Erledigt wurden 292 durch Urteil, 394 durch Vergleich. Weniger Eingänge gab es bei den Berufungssachen. Bei den Strafkammern gingen 33 neue Verfahren ein, das sind sieben mehr als im Vorjahr; erledigt wurden 30. Die kleinen Strafkammern überprüften 88 Strafurteile der Amtsgerichte.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Die Richter Thomas Geiger, Dr. Dietmar Foth und Dr. Thilo Rebmann (von links) haben der Presse übers abgelaufene Jahr berichtet. Auf dem Tisch sind die Akten eines einzigen Abgas-Falles – beim Landgericht sind es über 200. Foto: wede

    Und das hat seinen Grund, wie Dr. Thilo Rebmann, Sprecher der Zivilabteilung, sagte: Einige Anwaltskanzleien haben sich auf die Klagen von Käufern spezialisiert. Sie verwenden Textbausteine. „Die Informationen, die üblicherweise von Anwälten aufbereitet werden, müssen wir selbst abarbeiten“, merkte Rebmann an. Und das sei zeitaufwendig. Die Kläger verzichteten in der Regel nicht auf eine mündliche Verhandlung und seien auch nicht bereit, den Rechtsstreit mit einem Vergleich zu beenden. Folge: Der Richter muss für jeden Fall eine Verhandlung ansetzen, diese durchführen und anschließend ein Urteil schreiben. Gegen dieses Urteil legt die unterlegene Seite Berufung ein.

    Bevor es zu einer Verhandlung am Oberlandesgericht komme, würden die Fälle dann doch durch Vergleich erledigt. „Wir arbeiten für den Papierkorb“, stöhnte Rebmann. Die Folge auch: Weil auch an anderen Obergerichten diese Rechtssachen verglichen werden, gebe es keine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu. Auch nach dem vermuteten Eintritt der Verjährung gingen nicht wesentlich weniger Klagen ein. „Es scheint, dass alle, die eine Rechtsschutzversicherung haben, Einzelklage erheben“, sagte Rebmann. Allein im Jahr 2018 sind über 200 solcher Fälle eingegangen. Ganz überwiegend gehe es um die Firma Volkswagen, weil ein großer Händler seinen Sitz in Rottweil hat. Um den Umfang der Sachen anschaulich zu machen, brachte Rebmann eine Akte mit: Sie umfasst vier Leitz-Ordner.

    Diese Fälle belasten das Gericht insgesamt, so dass die Personalausstattung, vor Kurzem noch bei 100 Prozent, auf 92 Prozent des Bedarfs geschrumpft ist.

    Weitere Arbeit kam durch das Bundesverfassungsgericht auf die Richter zu: Für Personen, die in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind, muss ein Gerichtsbeschluss ergehen, wenn sie für mehr als eine halbe Stunde an fünf oder sieben Punkten fixiert werden sollen. Dazu muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Das bedeutet zusätzliche Präsenzzeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten – das Verfassungsgericht fordert eine Bereitschaft von 6 bis 21 Uhr, und zwar an allen Tagen. Das Justizministerium will dafür immerhin zusätzliche Richterstellen schaffen, und Foth hofft, dass auch Rottweil davon profitiert. Betroffen ist das Vinzenz-von-Paul-Krankenhaus Rottenmünster sowie das Krankenhaus in Freudenstadt.

    Erfreulich hat sich hingegen die Integration der Nachlass- und Betreuungssachen, die bis Ende 2017 von den Notaren bearbeitet wurden und für die nun die Amtsgerichte zuständig sind. Dort liefen diese Abteilungen inzwischen im Normalbetrieb, berichtete Foth. Die Betreuungssachen werden an allen sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts bearbeitet (Tuttlingen, Spaichingen, Rottweil, Oberndorf, Horb und Freudenstadt), die Nachlassachen nicht in Spaichingen und Horb.

    Am Landgericht sind 16 Richterinnen und Richter tätig. In Zivilsachen sind im Jahr 2018 insgeasmt 1355 erstinstanzliche Verfahren eingegangen, 244 mehr als im Vorjahr. Erledigt wurden 292 durch Urteil, 394 durch Vergleich. Weniger Eingänge gab es bei den Berufungssachen. Bei den Strafkammern gingen 33 neue Verfahren ein, das sind sieben mehr als im Vorjahr; erledigt wurden 30. Die kleinen Strafkammern überprüften 88 Strafurteile der Amtsgerichte.

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