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    150 Euro Buße für ein Treffen zu dritt

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    Es klingt inzwischen wie eine Botschaft aus einer anderen Welt. Und dennoch ist es gerade mal etwas mehr als ein halbes Jahr her. Gestern wurden drei Frauen vom Amtsgericht Rottweil zu 150 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie sich Ende Januar in einer Wohnung getroffen hatten. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen.

    Damals galten die ganz strengen Kontaktregelungen: Es durften sich nur Menschen aus zwei Haushalten treffen. An besagtem Tag aber waren die „Damen mittleren Alters“ (Verteidiger Stefan Haller) zu dritt in der Wohnung der einen in einer Kreisgemeinde. Eine Nachbarin hatte gesehen, dass mehr als eine Besucherin da war, und die Polizei gerufen. Die kam dann auch und später ein Bußgeldbescheid wegen (fahrlässiger) Ordnungswidrigkeit. 150 Euro sollte jede der drei zahlen. Was sie nicht einsahen , alle drei haben Einspruch eingelegt. Weswegen es nun vor dem Amtsgericht Rottweil zur Verhandlung kam.

    Etwas holperig gestaltete sich der Beginn: Eine der drei Betroffenen (bei Ordnungswidrigkeiten spricht das Gesetz nicht von Angeklagten, weil es ja keine Anklage gibt) war ohne Mundschutz erschienen. Und Richterin Niedermann musste erst mal die entsprechende Bescheinigung prüfen. Die scheint in Ordnung gewesen zu sein, denn die Frau durfte dann ohne Maske an der Verhandlung teilnehmen.

    Dann blieben zwei der Betroffenen stehen. Sie hatten die Bemerkung der Richterin, „Sie dürfen sich jetzt setzen“, wörtlich genommen und nicht als „müssen“ interpretiert. Erst der Hinweis „Wir sind nicht in der Bahnhofshalle“ bewog die beiden, die bequemere Art der Teilnahme zu wählen und sich hinzusetzen. Nachdem im Zuschauerraum auch ein Justizbeamter Platz genommen hatte.

    „Keine Aerosole flogen“

    Sie hätten sich zu dritt in einem 28 Quadratmeter großen Raum aufgehalten, so kam es aus den Reihen der Betroffenen, hätten daher genügend Platz für drei Personen gehabt. Dass sie meditiert hätten und nicht gesprochen. Es sei ihnen nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt war, sagte eine der drei. „Keine Aerosole flogen durch die Luft, also keine Gefährdung“, argumentierte dann auch Verteidiger Haller. Die größte Gefahr an diesem Tag sei eher von den Polizeibeamten ausgegangen. Er regte daher an, das Verfahren einzustellen. Was aber bei der Richterin auf keine Gegenliebe stieß.

    Vorschrift nicht gültig?

    Und so kam es zum Plädoyer Hallers – Hauptargument: Die Vorschrift, gegen die seine Mandantin verstoßen habe (und damit auch die anderen zwei), sei nichtig, daher dürfe es auch keine Strafe geben.

    Dass diese Frage auch bei Obergerichten umstritten sei, das räumte auch die Richterin in ihrem Urteil ein. Dennoch blieb sie bei den 150 Euro Geldbuße. Die Kosten des Verfahrens müssen die drei auch noch tragen, wenn es dabei bleibt.

    Nächste Instanz wird angerufen

    Nach der Verhandlung zeigten sich alle drei nebst Verteidiger Haller kampfwillig: Sie wollen gegen das Urteil angehen. Zwar ist eine Rechtsbeschwerde, so war es auch der Rechtsmittelbelehrung der Richterin zu entnehmen, nicht möglich (da gilt unter anderem eine Grenze von 250 Euro). Aber die drei können die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen. Und darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht Stuttgart.

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    2 Kommentare

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    Schuttigbiss
    Schuttigbiss
    3 Jahre her

    Ne die Denunzanten sterben nie aus ….

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    „Es klingt inzwischen wie eine Botschaft aus einer anderen Welt.“ …..
    ….“Eine Nachbarin hatte gesehen, dass mehr als eine Besucherin da war, und die Polizei gerufen.“ ……

    Ich musste das erst zweimal lesen, dachte zuerst, das sei wieder einmal ein Gastbeitrag des Schramberger Historikers Carsten Kohlmann über das Leben vor 80 Jahren.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Damals galten die ganz strengen Kontaktregelungen: Es durften sich nur Menschen aus zwei Haushalten treffen. An besagtem Tag aber waren die „Damen mittleren Alters“ (Verteidiger Stefan Haller) zu dritt in der Wohnung der einen in einer Kreisgemeinde. Eine Nachbarin hatte gesehen, dass mehr als eine Besucherin da war, und die Polizei gerufen. Die kam dann auch und später ein Bußgeldbescheid wegen (fahrlässiger) Ordnungswidrigkeit. 150 Euro sollte jede der drei zahlen. Was sie nicht einsahen , alle drei haben Einspruch eingelegt. Weswegen es nun vor dem Amtsgericht Rottweil zur Verhandlung kam.

    Etwas holperig gestaltete sich der Beginn: Eine der drei Betroffenen (bei Ordnungswidrigkeiten spricht das Gesetz nicht von Angeklagten, weil es ja keine Anklage gibt) war ohne Mundschutz erschienen. Und Richterin Niedermann musste erst mal die entsprechende Bescheinigung prüfen. Die scheint in Ordnung gewesen zu sein, denn die Frau durfte dann ohne Maske an der Verhandlung teilnehmen.

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    „Keine Aerosole flogen“

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    Vorschrift nicht gültig?

    Und so kam es zum Plädoyer Hallers – Hauptargument: Die Vorschrift, gegen die seine Mandantin verstoßen habe (und damit auch die anderen zwei), sei nichtig, daher dürfe es auch keine Strafe geben.

    Dass diese Frage auch bei Obergerichten umstritten sei, das räumte auch die Richterin in ihrem Urteil ein. Dennoch blieb sie bei den 150 Euro Geldbuße. Die Kosten des Verfahrens müssen die drei auch noch tragen, wenn es dabei bleibt.

    Nächste Instanz wird angerufen

    Nach der Verhandlung zeigten sich alle drei nebst Verteidiger Haller kampfwillig: Sie wollen gegen das Urteil angehen. Zwar ist eine Rechtsbeschwerde, so war es auch der Rechtsmittelbelehrung der Richterin zu entnehmen, nicht möglich (da gilt unter anderem eine Grenze von 250 Euro). Aber die drei können die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen. Und darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht Stuttgart.

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