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    Erste Stelle im neuen Kirchenbezirk Rottweil besetzt

    Pfarrerin Marie-Luise Karle übernimmt Stelle als Dekansstellvertreterin

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    Der bald neu fusionierte Evangelische Kirchenbezirk Rottweil hat seine erste Führungsposition besetzt. Im Zuge der Fusion der Evangelischen Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: Pfarrerin Marie-Luise Karle wird ab Januar 2025 als Dekansstellvertreterin fungieren und wichtige Aufgabenbereiche übernehmen.

    Region Rottweil. Luise Karle wird für die Bereiche Diakonie, Kirchenmusik und die Psychologische Beratungsstelle zuständig sein. Zudem wird sie neben pfarrdienstlichen Aufgaben in der Kirchengemeinde die Geschäftsführung der Evangelischen Kirchengemeinde Tuttlingen übernehmen.

    Pfarrer Dewitz, der diesen Prozess für den Bezirk Tuttlingen als Administrator begleitet, äußert sich dazu erfreut: „Mit Frau Karle als Vertreterin des zukünftigen Dekans oder der Dekanin haben wir eine hervorragend qualifizierte Persönlichkeit für diese wichtige Aufgabe gefunden. Sie ist fest in der Region verwurzelt und bringt gleichzeitig eine große Leidenschaft für die Zukunftsfragen der Kirche mit. Besonders schätze ich ihre Abenteuerlust, sich auf diese neue und herausfordernde Stelle im entstehenden Kirchenbezirk Rottweil einzulassen.“

    Pfarrerin Marie-Luise Karle ist zwischen Tuttlingen und Rottweil aufgewachsen. Zurzeit ist sie noch Pfarrerin in Dornstetten. In ihr neues Amt wird sie voraussichtlich am 19. Januar 2025 eingeführt.

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    Der bald neu fusionierte Evangelische Kirchenbezirk Rottweil hat seine erste Führungsposition besetzt. Im Zuge der Fusion der Evangelischen Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: Pfarrerin Marie-Luise Karle wird ab Januar 2025 als Dekansstellvertreterin fungieren und wichtige Aufgabenbereiche übernehmen.

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    Pfarrerin Marie-Luise Karle ist zwischen Tuttlingen und Rottweil aufgewachsen. Zurzeit ist sie noch Pfarrerin in Dornstetten. In ihr neues Amt wird sie voraussichtlich am 19. Januar 2025 eingeführt.

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