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Schockunfall an der Steige: Versuchter Mord?

Fast auf den Tag genau zweieinhalb Jahre nach dem schrecklichen Verkehrsunfall an der Steige vom 17. März 2018 beginnt vor dem Landgericht ein Prozess gegen einen damals 47- jährigen Autofahrer.

Dem Mann wird vorgeworfen, einen damals 26-Jäh­ri­gen an einem frü­hen Sams­tag­mor­gen an der Stei­ge zwischen der Talstadt und Sulgen über­fah­ren und gut 300 Meter mit­ge­schleift zu haben.

Mehr als 300 Meter wurde das Unfallopfer unter dem Auto liegend mitgeschleift ….

Ein ande­rer Auto­fah­rer hat­te damals den lebens­ge­fähr­lich Ver­letz­ten gegen 4.30 Uhr beim Kühl­loch gefun­den und die Rettungskräfte alarmiert.

… bis er bei den Häusern im „Kühlloch lebensgefährlich verletzt liegen blieb. Das Gebäude links am BIldrand ist inzwischen abgebrochen.

Eine rasch gebildete „Ermittlungsgruppe Steige“ hatte den Unfallverursacher schon am selben Tag ermittelt. Dieser hatte zwar zugegeben, verbotenerweise auf der nachts gesperrten Straße gefahren zu sein. Er bestritt aber, den Unfall bemerkt zu haben. Alkohol oder Drogen hatte die Polizei bei ihm nicht gefunden. Das Unfallopfer hatte Monate im Krankenhaus und in der Rehabilitation verbracht.

Unfallsachverständige und Mitarbeiter des Landeskriminalamtes hatten die Unfallstelle, das Auto und Kleidungsstücke des Opfers ausgiebig untersucht. Erste Untersuchungen der Gutachter ergaben, dass das Unfallopfer auf der Straße gelegen hatte und alkoholisiert war, so jedenfalls die Polizei drei Monate nach dem Unfall.

Es dauerte bis Dezember 2019, bis die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließen konnte. „Wir haben Anklage erhoben wegen fahrlässiger Körperverletzung, versuchten Mordes wegen unterlassener Hilfeleistung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, auf Nachfrage der NRWZ.

Hier wird ab dem 18. September verhandelt: Landgericht in Rottweil. Foto: him

Das Landgericht Rottweil hat die Anklage zugelassen, bestätigt der Sprecher des Gerichts, Thomas Geiger. „Die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer beginnt am 18. September.“ Bei Tötungsdelikten sei eine Schwurgerichtskammer zuständig, erläutert Richter Geiger. Es seien drei weitere Verhandlungstage terminiert.

 

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