
Bundestagswahl 2025 im Land- und Wahlkreis Rottweil: die Ergebnisse
Maria-Lena Weiss (CDU) erneut in den Bundestag gewählt / AfD-Kandidat Joachim Bloch zieht in den Bundestag ein / Carmen Merz als Bürgermeisterin von Zimmern im ersten Wahlgang bestätigt / Windkraftausbau in Sulz per Bürgerentscheid abgelehnt
Maria-Lena Weiss (CDU) siegte erneut bei der Bundestagswahl. Sie erhielt im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen 38,9 % der Erststimmen und damit ein Direktmandat. Zugleich gab es im Kreis Rottweil zwei weitere Entscheidungen: So ist Carmen Merz in ihrer Gemeinde Zimmern o.R. als Bürgermeisterin im ersten Wahlgang bestätigt worden. Und der Windkraftausbau in Sulz wurde per Bürgerentscheid abgelehnt. Die Zahlen aus dem Landkreis Rottweil veröffentlichen wir hier.
Der Wahlkreis ist 2025 schwarz-blau
Einen Sprung nach vorn machte die Kandidatin der CDU für den Bundestag, Maria-Lena Weiss, in ihrem Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen. 39,9 % der Wählerinnen und Wähler gaben ihr ihre Stimme, 7,4 % mehr als 2021. Einen fast doppelt so großen Sprung machte zudem Joachim Bloch für die AfD. Er errang 27,5 % der Erststimmen, fast 14 % mehr als vor vier Jahren. Damit ist auch er in den Bundestag gewählt – sein 13. Landeslistenplatz sichert ihm den Einzug.
Wahlverlierer im Wahlkreis: die FDP, die mit ihrem Kandidaten Dr. Andreas Anton dem Bundestrend folgend Richtung Keller rauschte. Weitere Wahlverlierer sind bei der SPD mit Mirko Witkowski und den Grünen mit Dr. Andreas Ragoschke-Schumm zu finden, die für ihre Parteien jeweils deutlich an Stimmen verloren. Leichte Gewinne für die Linke konnte dagegen Anastacia Lausen verzeichnen.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Zweit-, den Kanzlerstimmen. Auch hier liegt die CDU vorn, wenngleich nicht mehr so deutlich wie in vergangenen Jahren. Die AfD ist ihr dicht auf den Fersen.
Die Wahlbeteiligung war mit 82 % hoch.
Mehrheitlich blau ist der Wahlkreis seit dem Wahlsonntag etwa in Vöhringen. Dort setzte sich die AfD mit 31,5 % der Zweitstimmen knapp vor die CDU mit 29,7. Ebenfalls mehrheitlich die „Alternative für Deutschland“ wählten die Wahlberechtigten in folgenden Gemeinden im Kreis Tuttlingen: Aldingen, Bubsheim, Reichenbach am Heuberg, Trossingen und Wehingen.
Das Erststimmenergebnis im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen sowie die Gewinne und Verluste:


Das Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen sowie die Gewinne und Verluste:


Das Ergebnis der Bundestagswahl im Landkreis Rottweil


Die Bundestagswahl im Kreis Rottweil
… im NRWZ.de Liveticker.
Quelle für alle Wahlergebnisse: Votemanager / Landkreis Rottweil
Wahlbeteiligung an der Urne bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 um 14 Uhr
Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass die repräsentativ erhobene Wahlbeteiligung in den Wahllokalen um 14 Uhr 36,5 Prozent betrug. Die abgegebenen Stimmen der Briefwähler sind dabei nicht berücksichtigt. Im Jahre 2021 wurde zum selben Zeitpunkt eine Wahlbeteiligung der Urnenwähler von 23,27 Prozent ermittelt. Gegenüber dem 2021 ermittelten Ergebnis ergibt sich ein Anstieg um 13,23 Prozentpunkte.
Die Landeswahlleiterin ruft alle Wahlberechtigten, die ihre Stimmen bis jetzt nicht abgegeben haben, dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind noch bis 18 Uhr geöffnet.
Im Anschluss daran wird das vorläufige amtliche Wahlergebnis ermittelt. Das vorläufige Landesergebnis wird von der Landeswahlleiterin nicht vor Mitternacht erwartet. Bei der vergangenen Bundestagswahl wurde das vorläufige amtliche Ergebnis für das Land gegen 2.30 Uhr bekannt gegeben.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Zahlen zur Wahldurchführung
Unmittelbar vor dem Wahltag teilte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch folgende Zahlen im Kontext der Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit:
In den 38 Wahlkreisen in Baden-Württemberg sind mit der Durchführung der Wahl betraut
- 1101 Städte und Gemeinden
- ca. 80.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag
Zur Wahl stehen
- 16 Parteien
- Insgesamt 5 Einzelbewerberinnen und -bewerber (je einer in 5 verschiedenen Wahlkreisen)
- Insgesamt 526 Kandidatinnen und Kandidaten (hiervon kandidieren 132 nur in einem Wahlkreis, 181 nur auf einer Landeliste und 213 sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste)
- auf 38 verschiedenen Stimmzetteln (für jeden Wahlkreis gibt es wegen der mit der Erststimme zu wählenden Kreiswahlvorschläge einen anderen Stimmzettel)
Wählen dürfen
- ca. 7,6 Millionen Wahlberechtigte, darunter sind
- ca. 320.000 Erstwählerinnen und Erstwähler
Briefwahl haben beantragt
- ca. 2,4 Millionen Wahlberechtigte
An der repräsentativen Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz nehmen teil
- 197 Gemeinden, dort
- 187 Urnenwahlbezirke
- 92 Briefwahlbezirke
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
In den Wahllokalen kann am heutigen Sonntag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Alle Wahlberechtigten und im Wählerverzeichnis Eingetragenen sollten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sie informiert über Anschrift und Öffnungszeiten des nächsten Wahllokals. Diese Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass sind zum Wahllokal mitzubringen. „Für den Fall, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Denken Sie daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen“, rät die Stadtverwaltung Rottweil.

Der Wahlkreis 285 Rottweil-Tuttlingen
Der Wahlkreis 285 Rottweil-Tuttlingen umfasst die Städte und Gemeinden des Landkreises Rottweil und Tuttlingen. Kreiswahlleiter ist der Erste Landesbeamte Hermann Kopp, sein Stellvertreter ist Kreisverwaltungsdirektor Michael Kah.
Die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen
Im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen gibt es folgende Wahlvorschläge zur Bundestagswahl am 23. Februar (in der Reihenfolge ihres Eingangs): Grüne, SPD, FDP, Volt, CDU, Freie Wähler sowie AfD und Linke.
Die Wahlvorschläge sind:
Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber
Partei | Name, Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | auch im Land auf Listenplatz |
---|---|---|---|---|
CDU | Dr. Weiss, Maria-Lena | Mitglied des Deutschen Bundestages | 1981 | |
SPD | Witkowski, Mirko Wilko | Redakteur | 1968 | Baden-Württemberg (Pl. 27) |
GRÜNE | Dr. Ragoschke-Schumm, Andreas | Arzt | 1971 | Baden-Württemberg (Pl. 25) |
FDP | Dr. Anton, Andreas | wissenschaftl. Mitarbeiter | 1983 | Baden-Württemberg (Pl. 14) |
AfD | Bloch, Joachim Ralf Josef | Rechtsanwalt | 1963 | Baden-Württemberg (Pl. 13) |
Die Linke | Lausen, Anastacia | Werkstudentin Wirtschaftswissenschaften | 2002 | |
FREIE WÄHLER | Regele, Hermann Manfred | Agrarbetriebswirt | 1968 | |
Volt | Dettki, Marius | Student Elektro- und Informationstechnik | 2001 | Baden-Württemberg (Pl. 10) |
Das ist neu bei der Bundestagswahl 2025
Die wichtigsten Änderungen nach der Reform
Zuletzt saßen 733 Abgeordnete im Bundestag. Aus Kosten- und Effizienzgründen wurde mit der Wahlrechtsreform 2023 die Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 festgelegt. Dabei wurden Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen, damit es bei einer festen Sitzanzahl bleibt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Um das Kräfteverhältnis zu wahren, wurden bisher sogenannte Ausgleichsmandate vergeben: Andere Parteien erhalten zusätzliche Sitze, sodass die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Ebenfalls neu ist laut Auskunft der Experten die Zweitstimmendeckung. Dabei richtet sich die Sitzverteilung ausschließlich nach den Zweitstimmen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr durch die Zweitstimme zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Eine weitere Neuerung ist die proportionale Repräsentation. Dabei werden alle Zweitstimmen zusammengezählt und die Sitze im Bundestag werden im Verhältnis zum Stimmenanteil der Parteien verteilt. So wird garantiert, dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Ergebnis aus den Zweitstimmen entspricht.
Die Qual der Wahl
Insgesamt sind 41 Parteien zur Teilnahme an der Wahl zugelassen (in Baden-Württemberg 16, siehe weiter unten). Für die Anerkennung als Partei sind neben formalen Vorgaben, wie etwa dem fristgerechten Eingang der Beteiligungsanzeige, verschiedene Anforderungen zu erfüllen. So muss es beispielsweise eine Satzung geben, die die Prinzipien der Demokratie gewährleistet, einschließlich der freien Willensbildung und der Achtung der Menschenrechte. Zudem muss eine Partei laut Experten im gesamten Bundesgebiet mindestens 200 Mitglieder haben, die das aktive Wahlrecht besitzen.
In Baden-Württemberg hat der Landeswahlausschuss die Landeslisten von 16 Parteien zur Bundestagswahl 2025 zugelassen. Sechs Bewerber wurden gestrichen.
Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme
Mit der Erststimme, die auf der linken Seite des Stimmzettels zu finden ist, wird der Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Deutschland ist laut Experten in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis gewinnt, erhält ein Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – sofern die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhalten hat.
Um sich zu informieren, wofür die Kandidaten im eigenen Wahlkreis stehen, empfehlen Experten den Kandidierendencheck . Diese Plattform hat alle Direktkandidaten für die Bundestagswahl nach ihren Positionen zu einer Reihe von politischen Thesen befragt. Wähler können zu den gleichen Thesen abstimmen und am Ergebnis sehen, mit welchem Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis es die meisten Übereinstimmungen gibt.
Entscheidung für eine Partei mit der Zweitstimme
Die Zweitstimme befindet sich auf der rechten Seite des Stimmzettels und ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages. Dieses Kreuz bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Parlament erhält. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete kann sie in den Bundestag entsenden. Dabei weisen Experten auf die Fünf-Prozent-Hürde hin: Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder nicht drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, ziehen nicht in den Bundestag ein.
Entscheidungshilfen für Unentschlossene
Für Wähler, die ihre politische Position mit den Programmen der Parteien abgleichen möchten, gibt es einige digitale Helferlein, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen sein könnten. So bietet die Bundeszentrale für politische Bildung den Wahl-O-Mat an. Dieses interaktive Tool stellt eine Reihe von Thesen zu aktuellen politischen Themen vor, die Nutzer mit „stimme zu“, „neutral“ oder „stimme nicht zu“ bewerten können. Anschließend werden die Antworten mit den Positionen der zur Wahl stehenden Parteien verglichen, um aufzuzeigen, welche Parteien den eigenen Ansichten am nächsten stehen. Dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Ein ähnliches Tool haben Wissenschaftler der Universität Münster mit ihrem Wahl-Kompass entwickelt. Neben den sieben Parteien, die aktuell im Bundestag vertreten sind, werden Positionen von fünf weiteren Parteien, wie z. B. der Tierschutzpartei oder Volt verglichen.
Darüber hinaus gibt es laut Experten mit DeinWal einen datenbasierten Wahlhelfer, der aktuelle Abstimmungen im Bundestag analysiert. Nutzer können ihre eigene Meinung zu realen Entscheidungen abgeben und sehen, welche Parteien in der Vergangenheit ähnlich gestimmt haben. Für geübte Nutzer von Dating-Apps könnte der WahlSwiper der passende Helfer sein. Nutzer wischen nach links oder rechts, um politischen Thesen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Danach erfolgt eine Auswertung mit der größten Übereinstimmung.
Wer sich für digitalpolitische Präferenzen der Parteien interessiert, kann seine eigenen Positionen mit den jeweiligen Präferenzen der im Bundestag vertretenen Parteien mit dem Bitkomat vergleichen. Diese Entscheidungshilfe zur Digitalpolitik wird vom Digitalverband Bitkom bereitgestellt.
Wahlkabinen-Knigge: Dos and Don‘ts hinterm Vorhang
Wer zwei gültige Stimmen abgeben möchte, sollte laut Experten auf einige Dinge achten, wenn es am 23. Februar in die Wahlkabine geht: Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen Wähler ihre Stimme allein und unbeobachtet in der Wahlkabine abgeben. Dabei darf der Wähler auch nicht hörbar mitteilen, wo er seine Kreuze gesetzt hat. Menschen mit Behinderungen oder Sehbeeinträchtigungen dürfen hingegen eine Vertrauensperson zur Unterstützung mit in die Kabine nehmen. Allerdings darf die Begleitung nicht die Stimmenabgabe beeinflussen, sondern nur technische Hilfe leisten. Da manche Kleinkinder bereits mit knapp zwei Jahren in der Lage sind, auszuplaudern, was sie in der Kabine beobachtet haben, müssen Eltern – je nach Regelung in ihrem Wahllokal – damit rechnen, ihren Nachwuchs kurz vor der Kabine warten zu lassen.
Üblicherweise werden in der Wahlkabine Kreuze gesetzt. Wer aber lieber einen Haken setzt, den Kreis auf dem Wahlzettel ausmalt oder ein Herz bevorzugt, darf auch so seine Stimme abgeben. Von Smileys oder Frowneys (Gegenteil von Smiley) raten die Experten hingegen ab, da ein Emoji schwer zu deuten ist und vom Wahlvorstand für ungültig erklärt werden kann.
Übrigens: Um das Wahlgeheimnis besser zu schützen, sind Selfies und andere Aufnahmen in der Wahlkabine grundsätzlich verboten. Die Experten weisen darauf hin, dass das Telefonieren in der Wahlkabine laut Bundeswahlordnung zwar nicht ausdrücklich verboten ist, aber von den Wahlhelfern vor Ort unterbunden werden kann.
In Baden-Württemberg haben 21 Parteien eine Landesliste eingereicht – 16 wurden zugelassen
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben 21 Parteien in Baden-Württemberg eine Landesliste eingereicht. Bei der Wahl im Jahr 2021 waren es noch 26 Parteien.
Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass bei ihr bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 20. Januar 2025, 18:00 Uhr, 21 Parteien eine Landesliste für Baden-Württemberg eingereicht haben. Davon sind anschließend 16 zugelassen worden:
Nummer | Parteiname | Kurzbezeichnung |
1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU |
2 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
3 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
4 | Freie Demokratische Partei | FDP |
5 | Alternative für Deutschland | AfD |
6 | Die Linke | Die Linke |
7 | Basisdemokratische Partei Deutschland | dieBasis |
8 | FREIE WÄHLER | FREIE WÄHLER |
9 | PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ | Tierschutzpartei |
10 | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative | Die PARTEI |
11 | Volt Deutschland | Volt |
12 | Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt | ÖDP |
13 | Bündnis C – Christen für Deutschland | Bündnis C |
14 | Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands | MLPD |
15 | BÜNDNIS DEUTSCHLAND | BÜNDNIS DEUTSCHLAND |
16 | Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit | BSW |
Der Landeswahlausschuss musste auf vier zugelassenen Landeslisten insgesamt sechs Bewerber streichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Eine Bewerberin ist nach Einreichung der Landesliste verstorben. Die Parteien erscheinen in der oben dargestellten Reihenfolge auf den Stimmzetteln in den einzelnen baden-württembergischen Wahlkreisen.
Nicht zugelassen wurden folgende fünf Landeslisten:
Nummer | Parteiname | Kurzbezeichnung |
1 | Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer | |
2 | Piratenpartei Deutschland | PIRATEN |
3 | Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt | PdH |
4 | MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit | MERA25 |
5 | Partei des Fortschritts |
Die Landeslisten dieser Parteien wurden zurückgewiesen, da für sie nicht alle notwendigen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Landeswahlleiterin eingereicht wurden.
Quellen: Landeswahlleiterin, Stadt Rottweil, ARAG, Innenministerium Baden-Württemberg, Landratsamt Rottweil