Am 22. Januar hat ein Wolf in der Nähe von Wolfach ein Schaf gerissen. Das teilt am Donnerstag das baden-württembergische Umweltministerium mit. Die Tötung wurde der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg gemeldet, für die genetische Untersuchung wurden Rissabstriche an das Forschungsinstitut Senckenberg geschickt.
Das Ergebnis der Analyse weise einen Wolf als Angreifer nach. Es konnte aber nicht geklärt werden, ob es sich um den bekannten Wolf mit dem offiziellen Namen „GW852m“ handelt, der bereits mehrfach im Schwarzwald nachgewiesen werden konnte. „Die Experten der FVA gehen allerdings davon aus“, so Ministeriumssprecherin Carola Walter.
Wie in allen anderen Fällen auch, seien die angegriffenen Schafe nicht wolfssicher eingezäunt gewesen, der Eigentümer des getöteten Tieres werde dennoch unbürokratisch entschädigt.
Das Umweltministerium weist aber darauf hin, dass eine Entschädigung bei unzureichend geschützten Tieren nur noch bis Ende Mai gezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Förderkulisse Wolf seit einem Jahr, ab dann ist eine lückenlose Elektroumzäunung in einer Höhe von 90 Zentimetern Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Empfohlen wird eine Umzäunung in Höhe von 120 Zentimetern.
Bei noch unzureichendem Herdenschutz können kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 120 Zentimeter Höhe ausgeliehen werden.