Windkraft: Regionalverband hat einige Vorranggebiete verkleinert

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Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen gibt es im Vergleich zu einem ersten Entwurf nun etliche Änderungen.

Schramberg/Region. Der Regionalverband hat an mehreren Stellen nachgebessert und Flächen verkleinert. Der Plan liegt derzeit zum zweiten Mal öffentlich aus. Bis zum 14. Februar können auch Privatleute Einwendungen vorbringen, allerdings nur, in Bezug auf die Änderungen, wie es ausdrücklich heißt.

Kleinere Änderungen im Bereich Schramberg  

Beim Feurenmoos zwischen Eschbronn und Schramberg Sulgen hat der Regionalverband eine ganz kleine Fläche Richtung Schönbronn von 0,4 Hektar herausgenommen. Hier könnte also nur der Eigentümer der Fläche Einwände haben, alle anderen haben ja keine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Plan.

Man muss schon sehr genau hinschauen. Die kleine rote Fläche rechts wird aus dem Plan genommen. Grafik: Regionalverband (rv)

Im Bereich Hummelbühl bei Waldmössingen, Seedorf und Beffendorf hat der Regionalverband die Fläche deutlich verkleinert: von 176 auf 154 Hektar. Zur Begründung heißt es: „Gegenüber dem Planentwurf wird zur Verminderung der Umfassung von Siedlungsbereichen die südlich von Beffendorf gelegenen Vorranggebiete (Gewanne Bühlenwald und Greut) das Gebiet randlich reduziert festgelegt.“

Im Bereich Kapfwald Falkenhöhe bei Lauterbach und Tennenbronn werde das Gebiet „im Osten aufgrund der randlichen Überlagerung mit einer WSG II-Zone (Wasserschutzgebiets-) geringfügig reduziert festgelegt“. Hier fallen 0,3 Hektar aus dem Plan.

Größere Änderungen im übrigen Kreisgebiet

Bei Vöhringen-Wittershausen soll das ausgewiesene Gebiet von 80,7 auf 56,4 Hektar verkleinert werden. Im Vaihinger Wald zwischen Bietingen und Rottweil sollen etwa 112 Hektar herausgenommen werden, sodass noch 612 Hektar bleiben. Zur Begründung werden die Nähe zu einem Siedlungsgebiet angeführt und der Erhalt eines durchgängigen Waldkorridors. Zwischen Bösingen und Seedorf verringert sich die Fläche um acht Hektar auf knapp 107 Hektar.

Im Raum Dietingen und Oberndorf sind größere Änderungen geplant. Grafik: rv

Auch beim Harzwald zwischen Epfendorf und Bösingen verringert sich die Fläche auf 129 Hektar unter anderem wegen eines Wasserschutzgebiets. Eine Feldflur bei Gösslingen verkleinert sich von 73,5 Hektar auf 34,7 Hektar: Zur Begründung heißt es: „Die östliche Teilfläche wird aufgrund der Betroffenheit eines mindestens landesweit bedeutsamen Rastplatzes des Mornellregenpfeifers nicht festgelegt.“

Eine Fläche bei Aichhalden und Rötenberg „Segelacker“ mit 12,4 Hektar entfällt wegen des Flugplatzes in der Nähe und eines Wasserschutzgebietes ganz.

Auch im Raum Sulz – Dornhan hat der Regionalverband einzelne Flächen verkleinert.

Die Änderungen werden in der Offenlage so erläutert. Grafik: rv

Gesetzliche Vorgaben

Insgesamt muss der Regionalverband 1,8 Prozent der Fläche als Windenergiegebiete ausweisen. Im ursprünglichen Plan hatten die Fachleute 2,2 Prozent ausgewiesen, um Möglichkeiten zur Änderung zu haben. Würde der Regionalverband die Grenze von 1,8 Prozent unterschreiten, gäbe es für Investoren keinerlei Beschränkungen.

Wichtig ist aber auch: Eine Vorrangfläche heißt nicht, dass hier Anlagen ungeprüft errichtet werden können. Investoren müssen weiterhin für jede Anlage einen Bauantrag stellen, die erforderlichen Gutachten zu Umwelt-, Lärm-, Natur- und Artenschutz vorlegen. Außerdem müssen sie eventuelle Waldverluste an anderer Stelle ausgleichen.

Auch bei diesen Genehmigungsverfahren gibt es Widerspruchsmöglichkeiten. Anhörungen oder Bürgerbeteiligungen sind aber nicht im Gesetz vorgesehen. Zuständig für die Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BISchG) ist das Landratsamt.

Feurenmoos – wie weiter?

Die Stadtwerke Tübingen swt haben mit den Eigentümern des Feurenmoos-Waldes bereits Vorverträge geschlossen. Sie möchten bis zu fünf Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 199 Metern errichten. Lediglich eine der Anlagen könnte auf Schramberger Gemarkung stehen, alle anderen wären auf Eschbronner Gebiet.

Auf diesem Plan ist zu sehen, wo die fünf Windkraftanlagen im Feurenmoos platziert werden könnten. Die Grafik zeigten die swt bei einer Gemeinderatssitzung im März 2024. Foto: him

Gegen den Bau der Windräder hat sich eine Gegner-Gruppe gebildet, die eine Petition gestartet hat und den sofortigen Planungsstop fordert.  In der Petition zählen die Gegner neun Punkte auf, weshalb sie die Anlagen ablehnen. Die Stadtwerke Tübingen haben zu jedem dieser Punkte Stellung bezogen und die Argumente zu entkräften versucht. Die NRWZ hat beides hier vollständig dokumentiert.

Die Petition, die seit 7. Dezember 2024 bundesweit läuft, haben bislang 1787 Personen unterschrieben. Sie fordern den „sofortigen Stopp dieses Pilotprojektes“ – wobei unklar ist, weshalb die fünf Windkraftanlagen ein Pilotprojekt sein sollen.

Die Stadtverwaltung möchte im Gemeinderat am 30. Januar über den Stand der Planungen des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg zu Flächen für Windkraft und Freiflächenphotovoltaik berichten.

Da das Thema nicht auf der Tagesordnung steht, wird es am Ende unter Bekanntgaben angesprochen werden.

Infoveranstaltung in Sulgen geplant

Zugleich haben die swt sich bereit erklärt, bei einer Veranstaltung in Sulgen Rede und Antwort zu stehen. Dafür werde die Stadt die Turn- und Festhalle Sulgen bereitstellen, kündigt der Sprecher der Stadt Hannes Herrmann an. Es handle sich um eine reine Informationsveranstaltung zu den geplanten Anlagen im Feurenmoos. Mit der Ausweisung als Vorranggebiet des Regionalverbands hat diese Veranstaltung nichts zu tun, wie der Verbandsdirektor Marcel Herzberg betont.

Hier am Horizont könnten einmal fünf Windkraftanlagen zu sehen sein. Blick vom Haldenhof auf Sulgen. Foto: him

Wer kann Einwendungen vorbringen?

Nach der Veröffentlichung dieses Berichts gab es Nachfragen, wer denn nun erneut Einwendungen vorbringen kann. Wir haben deshalb beim Regionalverband nachgefragt.

Bei all den Gebieten, bei denen der Regionalverband etwas geändert hat, können Betroffene oder Behörden Einwendungen vorbringen, stellt Frank Kosse vom Regionalverband klar. Das könnten etwa Projektierer sein, die durch eine kleinere Fläche umplanen müssen. Es können auch Naturschutzbehörden oder andere Ämter sein, die ihre Belange nicht ausreichend berücksichtigt sehen.

Auch Anwohner, die sich im ersten Durchgang gemeldet haben, können rein rechtlich ihre Bedenken erneut vorbringen, auch wenn durch die Gebietsverkleinerung ihr Problem ja eher kleiner geworden ist. Einwendungen erlaube das Gesetz immer dann, wenn es eine Änderung gegeben habe. „Für uns wird die Abwägung aber einfacher sein, weil sich für den Einwender ja nichts negativ geändert hat“, erläutert Kosse.

Info: „In Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg bis spätestens 14. Februar 2025 schriftlich, zur Niederschrift während der Sprechzeiten oder elektronisch an die E-Mail-Adresse beteiligung@rvsbh.de Stellung nehmen“, schreibt der Regionalverband in seiner Bekanntmachung vom 20. Dezember 2024. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt noch bis zum 14. Februar 2025 in der Geschäftsstelle des Verbands in Villingen-Schwenningen sowie in den Landratsämtern Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen zur Einsicht aus.

Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht kann während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.regionalverband-sbh.de eingesehen und abgerufen werden. Die Träger öffentlicher Belange, können sich bis zum 14. April 2025 äußern. Alle Informationen, Pläne und Unterlagen zum zweiten. Beteiligungsverfahren zur Regionalplanfortschreibung, Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ stehen im Internet: https://www.regionalverband-sbh.de/seite/746570/2.-beteiligungsverfahren-teilplan-regionalbedeutsame-windkraftanlagen.html




Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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