REGION ROTTWEIL. Unter anderem für den Landkreis Rottweil besteht eine Unwetterwarnung. Für die Zeit von heute Nacht bis morgen Nachmittag warnt der Deutsche Wetterdienst vor orkanartigen Böen. Das Kultusministerium stellt es Eltern schulpflichtiger Kinder daher frei, sie am morgigen Donnerstag unter Umständen zuhause zu lassen.
Die Vorabinformationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) weisen auf potenzielle Unwetterlagen, insbesondere auch auf Orkanböen, in Teilen von Baden-Württemberg für Mittwochabend und Donnerstag hin. Das teilt das Kultusministerium mit.
Der DWD hat für den Zeitraum von heute, 16. Februar, um 22 Uhr, bis morgen, 17. Februar, bis 16 Uhr, eine amtliche Unwetterwarnung herausgegeben. Demnach können oberhalb 800 Metern Orkanböen mit Geschwindigkeiten zwischen 110 und 130 Kilometern pro Stunde auftreten. In exponierten Lagen müsse mit extremen Orkanböen bis 140 Kilometern pro Stunde gerechnet werden. Das entspricht mehr als 12 Beaufort.
Mögliche Gefahren laut DWD:
Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können zum Beispiel entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen. Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!
Deutscher Wetterdienst am 16. Februar 2022
Für den Schulbetrieb am Donnerstag, 17. Februar, gibt das Kultusministerium deshalb folgende Hinweise: Eltern oder Erziehungsberechtigte vorwiegend in den von einer amtlichen Unwetterwarnung betroffenen Landkreisen können entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls der Weg zur Schule aufgrund extremer Wetterlagen vor Ort nicht zumutbar ist, können Eltern ihr Kind vom Unterricht befreien lassen. Die Schule ist in diesem Fall zu informieren.
Die betroffenen Landkreise finden Sie unter: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_landkreise/warnWetter_node.html.
Stand Mittwoch, 16 Uhr, handelt es sich dabei um folgende Landkreise:
- Stadtkreis Baden-Baden
- Landkreis Rastatt
- Landkreis Calw
- Ortenaukreis
- Landkreis Freudenstadt
- Landkreis Rottweil
- Landkreis Emmendingen
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Landkreis Lörrach
- Landkreis Waldshut
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Stadtkreis Freiburg