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    Überarbeitete Corona-Verordnung soll kommende Woche in Kraft treten

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    Im Laufe der kommenden Woche wird das Land eine überarbeitete Corona-Verordnung verkünden. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ab.

    Das Infektionsschutzgesetz ist die entscheidende Rechtsgrundlage, auf der die Corona-Verordnung des Landes fußt. Nachdem das Gesetz den Bundestag in dieser Woche passiert hat, beschloss heute auch der Bundesrat die Neuregelungen. Im Infektionsschutzgesetz wird künftig nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen die maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen sein, sondern die Situation in den Krankenhäusern. Da das Infektionsschutzschutzgesetz voraussichtlich erst Mitte nächster Woche in Kraft tritt, wird die aktuelle Corona-Verordnung für diesen Übergangszeitraum nochmals verlängert werden.

    Festgelegt werden in der künftigen Corona-Verordnung des Landes unter anderem die konkreten Warn- und Alarmwerte, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:

    Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

    Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

    Je nach Stufe werden in bestimmten Lebensbereichen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden (zum Beispiel PCR-Test für Nicht-Geimpfte in der Warnstufe oder 2G-Regelung in der Alarmstufe). Ausnahmen, etwa bei der 2G-Regelung, wird es für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht ausreichend Zeit für eine Impfung hatten, etwa Schwangere sowie Kinder und Jugendliche.

    „Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereiten wir uns auf den Ernstfall vor“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag. „Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Infektionen derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen stattfinden. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern wiederum erfahren wir, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz haben. Deshalb müssen die Maßnahmen bei und nicht zuletzt zum Schutz jener Personengruppe ansetzen, die maßgeblich zum Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems beiträgt. Unser Ziel ist es, die Überlastung des Gesundheitssystems in jedem Fall zu verhindern und damit Leben zu retten. Das gilt nicht nur für COVID-19-Patientinnen und -Patienten, die sonst Gefahr liefen, kein Intensivbett mehr bekommen, sondern auch alle übrigen Menschen mit schweren Erkrankungen, insbesondere Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Auch die Behandlung solcher Krankheiten muss weiter sichergestellt sein.“

    Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen veröffentlicht das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bereits jeden Abend im Lagebericht. Am Donnerstag betrug die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 2,31, insgesamt 171 COVID-19-Patientinnen und -Patienten wurden auf den Intensivstationen behandelt.

    „Geimpfte schützen sich selbst und ihr Umfeld, aber auch das Gesundheitssystem. Wir können dieser Personengruppe nicht weiter Einschränkungen auferlegen, weil sie derzeit mit dem Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems wenig zu tun haben“, so Minister Lucha. „Deshalb müssen die Maßnahmen zeitlich befristet bei den nicht geimpften Personen ansetzen, die das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitssystems maßgeblich mitbestimmen. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger nochmals eindringlich dazu auf: Lassen Sie sich impfen und halten Sie sich an die Hygiene-Regeln. So kann jede und jeder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir den Alarmwert und die damit verbundenen Maßnahmen später oder möglichst gar nicht erreichen.“

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    9 Kommentare

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    Fritz W.
    Fritz W.
    3 Jahre her

    @Hr. Spengler: Fühlen Sie sich tatsächlich solidarisch? Während der größten Pandemie aller Zeiten, mit DE in der vierten Welle, während Menschen um ihr Leben kämpfen oder dem Kampf erliegen, während Kinder im Unterricht Masken tragen und sich teilweise bereits täglich testen lassen müssen – und nun, obwohl Virus-bedingt nicht erforderlich, gesellschaftlich gedrängt werden, sich impfen zu lassen – sich so um ihren Tagestrip in die Schweiz zu sorgen?
    Es gibt, wie wir alle mittlerweile wissen, mehr und mehr Impfdurchbrüche. Geimpfte stecken an und werden angesteckt.
    Wäre da etwas Zurückhaltung beim Reiseradius (hier im Ländle ist’s auch wunderschön) nicht echte Solidarität in der aktuellen Situation?

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Fritz W.
    3 Jahre her

    1. Ich habe mich lange genug solidarisch verhalten. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße! Wo ist die Solidarität der Impfverweigerer? Woher nehmen die das Recht, mich einzusperren?

    2. Ich muss mich wegen der Schweiz nicht nachimpfen lassen, alles viel einfacher, knoff hoff:

    Mit dem Smartphone die Swiss Covid App herunterladen (Google-Suchwort: COVID Certificate Check). Nach Installation öffnen, den QR-Code des digitalen Impfausweises scannen, fertig. Dauert keine 5 Minuten. Damit kommt man überall rein!

    3. „Es gibt, wie wir alle mittlerweile wissen, mehr und mehr Impfdurchbrüche. Geimpfte stecken an und werden angesteckt.“

    Ja ich weiß, aber es kommt noch viel schlimmer, und das wissen noch nicht alle, aber ich habe ganz exklusiv erfahren: Zuerst sollten die Impfungen ein Mittel sein, um die Weltbevölkerung sofort zu reduzieren, aber Bill Gates ist noch viel cleverer, hat umprogrammiert, die Geimpften sterben erst in 3 bis 5 Jahren, dass es nicht so auffällt. So jetzt die Lesart, weil die Geimpften immer noch leben.

    Und die Frauen werden unfruchtbar, dann brauchen die keine Pille mehr, die Pharmaindustrie geht bankrott und Bill Gates kann Big Pharma aus der Portokasse aufkaufen. Oh heiliger Schwurbler, bitt für uns!

    4. „sich so um ihren Tagestrip in die Schweiz zu sorgen?“ Ich sorge mich nicht, aber so ein klein wenig über den eigenen Sprengel hinaus geht doch. Es wird niemand schneller gesund, wenn ich dableibe!

    5. „während Menschen um ihr Leben kämpfen“ Zu über 90 % nicht geimpft! Und die Geimpften, die auf den Stationen liegen, dürften sich hauptsächlich bei Ungeimpften angesteckt haben. Wo ist da Solidarität?

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Ab Montag ändern sich auch die Verhältnisse in der Schweiz, Impfungen mit dem in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoff von AstraZeneca werden nicht anerkannt. So bekommen Touristen ein Problem in Hotels und Restaurants, da man jetzt ein Zertifikat braucht.

    Wenn man sich mit dem Impfnachweis auf dem Smartphone als Geimpfter ausweisen möchte, dann kommt bei AstraZeneca aktuell eine Fehlermeldung.

    Also vor eventuellen Ausflügen/Urlaub informieren.

    Durch das schöne Wetter wäre natürlich Gelegenheit zu Ausflügen in die Berge. Wird wohl vorläufig nix.

    https://www.swissinfo.ch/ger/covid-zertifikat-schweiz/46934592

    Michael Langguth
    Michael Langguth
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Ich verstehe das so, dass das EU Zertifikat in der Schweiz akzeptiert wird. Ungeachtet des verwendeten Impfstoffs. Ein Problem haben m.W. nur Auslandsschweizer und Touristen aus nicht EU Ländern.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Michael Langguth
    3 Jahre her

    Das nachfolgende Zitat aus dem Link heißt für mich, dass alle, die mit AstraZeneca geimpft sind, zumindest vorläufig nicht als „Geimpfter“ gelten. Ich zähle auch dazu: Einmal AstraZeneca, einmal Biontech, damit bin ich nach CH-Recht nur einmal geimpft – also de jure nicht geimpft!

    „Am Schluss der Mitteilung wird angekündigt: Alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft sind, sollten ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können. Konkret heißt das: AstraZeneca-Geimpfte erhalten mittelfristig wohl ein Zertifikat. Aber wann bleibt vorerst unklar.“

    Da hier vor allem die Gruppe Ü60 mit diesem Impfstoff geimpft ist, haben vor allem Rentner, das sind die, die jetzt Zeit hätten für Unternehmungen in den Bergen, ein Riesenproblem.

    Wann die Anerkennung der EMA-zugelassenen Impfstoffe erfolgen soll, bleibt in der Veröffentlichung unklar! Und in sechs Wochen ist die Saison spätestens vorbei!

    Bei den Gästen aus Übersee – das Bild vom Jungfraujoch ist insoweit typisch, man wähnt sich dort oben schon länger nicht mehr in Europa – sieht es nochmal anders aus. Die sind z.T mit Impfstoffen geimpft, die auch bei uns keine Zulassung haben, es ist also nicht nur ein CH-Problem!

    Bei USA-Reisen besteht dasselbe Problem:

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126161/USA-wollen-Impfung-zur-Voraussetzung-fuer-Einreise-machen

    Wer beruflich dorthin muss, kann sich bei uns nachimpfen lassen mit in den USA zugelassenen Impfstoffen, dies wäre m.E auch bei der Schweiz ein gangbarer Weg! Ich will jetzt diese Woche noch abwarten, dann werde ich eventuell beim KIZ fragen, ob man mir dort eine zweite Biontech-Impfung geben kann.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Ich halt blöd wenn Ü60 nicht zu den Schweizer Banken fahren können ….

    Michael Langguth
    Michael Langguth
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Ich weiß nicht, ob Sie diesen Link (vom 31.8.) kennen:

    https://www.swissinfo.ch/ger/schweiz-prueft-zertifikat-fuer-astrazeneca-geimpfte/46907452

    Zitat:
    „Glück hat bisher, wer in einem EU- oder Schengenland mit AstraZeneca geimpft wurde und dann mit einem von der EU ausgestellten Covid-Zertifikat in die Schweiz kommt. Dieses wird bereits in der Schweiz anerkannt – AstraZeneca hin oder her.“

    Oder reden wir jetzt irgendwie aneinander vorbei?

    Jedenfalls denke ich, dass man sich als Inhaber eines deutschen Zertifikats, egal womit geimpft, keinen Kopf machen sollte. Der hiesige Chef hat doch zumindest von einer Erstimpfung mit Astra berichtet. H. Arnegger, möchten Sie nicht mal auf einen Schümli in die Schweiz und das austesten? ;-)

    Peter Arnegger (gg)
    Antwort auf  Michael Langguth
    3 Jahre her

    Gute Idee

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Michael Langguth
    3 Jahre her

    Danke, Herr Langguth, für den Link!

    Wir reden nicht aneinander vorbei, sondern hatten zwei verschiedene Quellen. Möglicherweise macht es einen Unterschied, ob man mit Impfbuch oder Covid-Zertifikat kommt. Werde es auch in den nächsten Tagen ausprobieren!

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    NRWZ-Redaktion
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Im Laufe der kommenden Woche wird das Land eine überarbeitete Corona-Verordnung verkünden. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ab.

    Das Infektionsschutzgesetz ist die entscheidende Rechtsgrundlage, auf der die Corona-Verordnung des Landes fußt. Nachdem das Gesetz den Bundestag in dieser Woche passiert hat, beschloss heute auch der Bundesrat die Neuregelungen. Im Infektionsschutzgesetz wird künftig nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen die maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen sein, sondern die Situation in den Krankenhäusern. Da das Infektionsschutzschutzgesetz voraussichtlich erst Mitte nächster Woche in Kraft tritt, wird die aktuelle Corona-Verordnung für diesen Übergangszeitraum nochmals verlängert werden.

    Festgelegt werden in der künftigen Corona-Verordnung des Landes unter anderem die konkreten Warn- und Alarmwerte, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:

    Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

    Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

    Je nach Stufe werden in bestimmten Lebensbereichen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden (zum Beispiel PCR-Test für Nicht-Geimpfte in der Warnstufe oder 2G-Regelung in der Alarmstufe). Ausnahmen, etwa bei der 2G-Regelung, wird es für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht ausreichend Zeit für eine Impfung hatten, etwa Schwangere sowie Kinder und Jugendliche.

    „Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereiten wir uns auf den Ernstfall vor“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag. „Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Infektionen derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen stattfinden. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern wiederum erfahren wir, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz haben. Deshalb müssen die Maßnahmen bei und nicht zuletzt zum Schutz jener Personengruppe ansetzen, die maßgeblich zum Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems beiträgt. Unser Ziel ist es, die Überlastung des Gesundheitssystems in jedem Fall zu verhindern und damit Leben zu retten. Das gilt nicht nur für COVID-19-Patientinnen und -Patienten, die sonst Gefahr liefen, kein Intensivbett mehr bekommen, sondern auch alle übrigen Menschen mit schweren Erkrankungen, insbesondere Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Auch die Behandlung solcher Krankheiten muss weiter sichergestellt sein.“

    Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen veröffentlicht das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bereits jeden Abend im Lagebericht. Am Donnerstag betrug die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 2,31, insgesamt 171 COVID-19-Patientinnen und -Patienten wurden auf den Intensivstationen behandelt.

    „Geimpfte schützen sich selbst und ihr Umfeld, aber auch das Gesundheitssystem. Wir können dieser Personengruppe nicht weiter Einschränkungen auferlegen, weil sie derzeit mit dem Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems wenig zu tun haben“, so Minister Lucha. „Deshalb müssen die Maßnahmen zeitlich befristet bei den nicht geimpften Personen ansetzen, die das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitssystems maßgeblich mitbestimmen. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger nochmals eindringlich dazu auf: Lassen Sie sich impfen und halten Sie sich an die Hygiene-Regeln. So kann jede und jeder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir den Alarmwert und die damit verbundenen Maßnahmen später oder möglichst gar nicht erreichen.“

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