Stuttgart 21: Gericht bestätigt Pläne für Gäubahn – DUH will weiter klagen
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Die Deutsche Bahn kann ihre Pläne für die Gäubahn und für die S-Bahn im Rahmen von Stuttgart 21 wie geplant umsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am heutigen Donnerstag bestätigt; die Klagen zweier Verbände gegen die Bundesrepublik Deutschland hatten keinen Erfolg. Während Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann „Kompensationsmaßnahmen“ wie zwei zusätzliche Zugpaare ankündigt, zeigt sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als eine der unterlegenen Klägerinnen weiter kampfbereit und geht in die nächste Instanz.
Für den Bau der im Rahmen von S21 entstehenden neuen S-Bahn-Trasse zwischen Stuttgart-Nord und der S-Bahn-Station Hauptbahnhof ist es notwendig, in den Gäubahndamm einzugreifen, der zum noch bestehenden alten Kopfbahnhof führt. Die Gäubahn endet deshalb voraussichtlich von Frühjahr 2026 an am Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen, bis sie im Jahr 2032 über den Pfaffensteigtunnel und den Flughafen in den künftigen Hauptbahnhof geführt wird. das machte die Deutsche Bahn in einer Stellungnahme am Donnerstagmittag, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, klar.
Die Gäubahn bleibt demnach auch bis zur Fertigstellung der Gäubahn-Anbindung über den Flughafen weiterhin mit dem „engmaschigen Netz an S-Bahnen, Stadtbahnen und Buslinien innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart“ verknüpft, verspricht die Bahn weiter. Die Züge sollen währenddessen am Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen halten. „Eine im Auftrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG erstellte Studie des Verkehrswissenschaftlichen Instituts Stuttgart (VWI) aus dem Jahr 2020 belegt, dass der Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen als zeitweiser Verknüpfungspunkt für die Fern- und Regionalverkehrslinien der Gäubahn gut geeignet ist“, so die Bahn.
Die Rechtsauffassung der DUH lautet dagegen: Die langjährige beziehungsweise faktisch dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn verstößt gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21. Die DUH hatte gegen die Kappung der Gäubahn geklagt, weil sie ihrer Ansicht nach „Millionen Menschen vom Bahnnetz abtrennt und die Mobilitätswende behindert“. Durch die entstehenden Umstände würden viele Bahnreisende absehbar auf Pkw umsteigen und CO2-Emissionen steigen, so der Verband.
Das Verwaltungsgericht nun hat die Klagen von DUH und Landesnaturschutzverband (LNV) abgewiesen und lediglich den Hilfsantrag des LNV auf Wiederaufnahme der Planfeststellung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen. „Damit gibt es nun zumindest eine größere rechtliche Klarheit“, sagt Verkehrsminister Hermann in einer ersten Stellungnahme. Er ergänzt allerdings: „Die Kappung der Gäubahn bleibt eine Belastung für die Fahrgäste und eine Herausforderung für den Zugverkehr.“ Das Land habe zur Abmilderung umfangreiche Verbesserungen für die betroffenen Strecken auf den Weg gebracht, so der Minister weiter. Er sprach von einem starken Kompensationspaket. „Besonders wichtig ist es, dass in der Zeit der Unterbrechung der Fernverkehr stabil erhalten bleibt und die Regionalverbindungen ausgebaut werden“, sagte Hermann. Die Gäubahn müsse so bald wie möglich wieder direkt an den Hauptbahnhof angebunden werden.
Die geplanten Kompensationsmaßnahmen im Überblick:
- Stündliche Intercity-Verbindungen bleiben bestehen und sind mit Nahverkehrstickets nutzbar. Sie enden in Stuttgart-Vaihingen.
- Metropolexpresszüge (MEX) ergänzen das Angebot zwischen Stuttgart-Vaihingen und Eutingen/Horb zum Halbstundentakt und verbessern die Kapazitäten.
- Durchgehende S-Bahn-Verbindung zwischen Horb und Stuttgart-Hauptbahnhof dank verlängerter S1.
- Zwei zusätzliche Expresszugpaare zwischen Stuttgart-Vaihingen und Singen am Morgen und Abend.
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, reagierte auf das Urteil wie folgt: „Das heutige Verfahren hat gezeigt, dass die Bahn auf eine nicht nur langjährige, sondern dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen zusteuert. Weder das Eisenbahn-Bundesamt noch die Deutsche Bahn konnten belegen, dass eine rechtliche Sicherheit für den als Ersatz vorgesehenen Pfaffensteigtunnel existiert. Vor Gericht mussten die Vertreter der Deutschen Bahn eingestehen, dass der im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Grund für die genehmigte Unterbrechung der Gäubahn durch eine ursprünglich geplante bauliche Interimsmaßnahme an der Panoramabahn nicht mehr besteht. Dennoch hält die Bahn an einer unwiderruflichen baulichen Kappung dieser europäischen Bahn-Magistrale fest.“
Der Verband hat daher angekündigt, nach der heute abgewiesenen Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt durch das Verwaltungsgericht Stuttgart Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen zu wollen.
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