„Schnee und Sommerreifen vertragen sich nicht.“ So trocken titelt die Polizei eine ihrer Meldungen heute. Darin berichtet sie von einem Suzukifahrer, der von einer Straße in Gütenbach (Schwarzwald-Baar-Kreis) abgekommen ist und sich mit seinem Wagen überschlagen hat. Der Mann blieb zum Glück unverletzt.
Ein 30-jähriger Fahrer eines mit Sommerreifen bestückten Suzuki-Kleinwagens ist am Montagmorgen, kurz nach 8 Uhr, auf einer abschüssigen und zu dieser Zeit mit Neuschnee bedeckten Kirchstraße ins Rutschen geraten. Er hat sich mit seinem Swift abseits der Straße an einem Hanggrundstück überschlagen.
Der 30-Jährige hatte Glück und blieb bei dem Unfall unverletzt. An seinem fünf Jahre alten Auto entstand allerdings wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 8000 Euro. Auch an dem Hanggrundstück dürfte Sachschaden entstanden sein. „Der nicht mehr zu gebrauchende Suzuki Swift musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen und schließlich abtransportiert werden“, so ein Polizeisprecher.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorschreibt. Verstöße dagegen ziehen Bußgelder nach sich, bei einem Unfall zudem empfindlich hohe Beträge.
Doch noch schlimmer wiege, dass bei einem Unfall auf winterglatter Fahrbahn aufgrund einer falschen Bereifung meist hohe Sachschäden und oft auch Verletzte zu beklagen sind. „Deshalb achten Sie auch im eigenen Interesse darauf, dass Ihr Wagen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den entsprechenden Reifen ausgerüstet ist“, schließt der Polizeisprecher seinen Bericht.