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    NRWZ.deAus der RegionLeiden nach Corona-Impfung: Schmerzensgeld oder "allgemeines Lebensrisiko"?

    Zwei Verfahren vor dem Landgericht Rottweil / Richter macht wenig Hoffnung

    Leiden nach Corona-Impfung: Schmerzensgeld oder „allgemeines Lebensrisiko“?

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    Krank durch Corona-Impfung? Ein Mann und eine Frau aus dem Kreis Tuttlingen gehen davon aus, dass ihre Leidensgeschichte auf das Vakzin Comirnaty des Mainzer Herstellers Biontech zurückzuführen ist. Sie haben beide das Unternehmen beim Landgericht Rottweil auf Schmerzensgeld verklagt, heute war die Verhandlung beider Fälle. Der Vorsitzende Richter Dr. Torsten Hub zeigte viel Mitgefühl, machte aber den beiden wenig Hoffnung auf Erfolg.

    Rottweil – Die beiden Klagen wurden nacheinander verhandelt, Klägerin und Kläger wurden von dem selben Anwalt vertreten – aber die Fälle haben nichts miteinander zu tun. Außer eben der Corona-Impfung mit dem besagten Impfstoff.

    Der Kläger

    „Aus den Akten ergibt sich eine schlimme Leidensgeschichte von Ihnen“, führte Torsten Hub, Vizepräsident des Landgerichts, in den Fall des Mannes ein. Der klagte über Synkopen, also Ohnmachtsanfälle, Bewusstseinsstörungen und Gedächtnisverlust, seit er im Juli und September 2021 gegen Covid 19 geimpft worden war. Auch seine Leistungsfähigkeit habe stark gelitten, sagte der Mann, sie sei von 200 auf Null gesunken. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe er gestellt, der sei aber noch nicht beschieden. Er klagt 80.000 Euro Schmerzensgeld ein.

    Allerdings, so zitierte Richter Hub aus den Akten, habe der Mann bereits vor der ersten Impfung eine Synkope erlitten. Es sei fraglich, ob das nicht ein Schwächeanfall war, merkte der Mann an. Ob das Leiden von der Impfung komme? Ein Spezialist habe ihm gesagt, es könne sein, es könne aber auch nicht sein.

    Voraussetzungen

    Nach dem Gesetz gebe es drei Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld – wenn keine dieser drei vorliege, sei das Leiden dem „allgemeinen Lebensrisiko“ zuzuordnen, sagte Hub. Diese drei Voraussetzungen seien:

    • Wenn das Vakzin nach dem heutigen Kenntnisstand wegen eines schlechten Risiko-Nutzen-Verhältnisses gar nicht hätte für die Impfung zugelassen werden dürfen.
    • Wenn die Gebrauchs-Informationen seien falsch gewesen wären.
    • Und drittens: Wenn bei der Herstellung ein Fehler gemacht worden wäre. Und wenn eine dieser Voraussetzungen vorliege, müsse auch noch nachgewiesen werden, dass die Leiden auf das Mittel zurückzuführen seien. Er sehe nach dem bisherigen Stand da nur schlechte Chancen.

    Eine Rücknahme der Klage wollten aber der Kläger und sein Anwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi nicht, sodass das Verfahren weitergeht – zunächst mit der Verkündung einer Entscheidung am 8. Januar. „Dann steigen wir entweder in die Beweisaufnahme ein, oder die Klage wird abgewiesen“, erläuterte Hub dem Kläger, was ihn dann erwarte.

    Dieser war sich sicher: „Nach dieser Sache liege ich wieder eine Woche flach.“

    Die Klägerin

    Sie habe die ersten Symptome bereits nach der ersten Impfung gehabt, berichtete die Klägerin des zweiten Falls. So habe sie Bedenken geäußert, ob sie wirklich die zweite Impfung machen solle. Die Ärztin habe ihr darauf etwa geraten, mehr zu trinken. Nach der dritten Impfung dann die verstärkten Symptome: Müdigkeit, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Antriebslosigkeit, Unwohlsein, Rückenschmerzen. Ein „Fatigue-Syndrom“ habe sie, berichtet die Frau, die in Pflegestufe zwei eingeordnet wurde. Sie will 100.000 Euro als Schmerzensgeld.

    Richter macht keine Hoffnungen

    Ihre Beschwerden stünden im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, sagte Richter Hub, und ihre Schilderung sei plausibel. Falls es überhaupt ein Post-Vac-Syndrom gebe, würde ihre Krankheit darunter fallen. Aber auch ihr konnte Richter Hub keine großen Hoffnungen machen – aus denselben Gründen wie bei dem zuvor verhandelten Fall: „Der juristische Rahmen ist für Sie ausgesprochen unfreundlich“, sagte er.

    Bei ihrem Fall wird es zunächst noch ein schriftliches Verfahren geben, in dem Anwalt Rosenbusch-Bansi für den Kläger und die Anwältinnen Dr. Alexandra Diehl und Priscilla Tatschner noch Argumente und Fakten vorbringen können. Am 26. Februar wird die Kammer eine Entscheidung verkünden. Und auch hier wird es zwei Möglichkeiten geben: Beweisaufnahme oder Abweisung der Klage.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Rottweil – Die beiden Klagen wurden nacheinander verhandelt, Klägerin und Kläger wurden von dem selben Anwalt vertreten – aber die Fälle haben nichts miteinander zu tun. Außer eben der Corona-Impfung mit dem besagten Impfstoff.

    Der Kläger

    „Aus den Akten ergibt sich eine schlimme Leidensgeschichte von Ihnen“, führte Torsten Hub, Vizepräsident des Landgerichts, in den Fall des Mannes ein. Der klagte über Synkopen, also Ohnmachtsanfälle, Bewusstseinsstörungen und Gedächtnisverlust, seit er im Juli und September 2021 gegen Covid 19 geimpft worden war. Auch seine Leistungsfähigkeit habe stark gelitten, sagte der Mann, sie sei von 200 auf Null gesunken. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe er gestellt, der sei aber noch nicht beschieden. Er klagt 80.000 Euro Schmerzensgeld ein.

    Allerdings, so zitierte Richter Hub aus den Akten, habe der Mann bereits vor der ersten Impfung eine Synkope erlitten. Es sei fraglich, ob das nicht ein Schwächeanfall war, merkte der Mann an. Ob das Leiden von der Impfung komme? Ein Spezialist habe ihm gesagt, es könne sein, es könne aber auch nicht sein.

    Voraussetzungen

    Nach dem Gesetz gebe es drei Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld – wenn keine dieser drei vorliege, sei das Leiden dem „allgemeinen Lebensrisiko“ zuzuordnen, sagte Hub. Diese drei Voraussetzungen seien:

    • Wenn das Vakzin nach dem heutigen Kenntnisstand wegen eines schlechten Risiko-Nutzen-Verhältnisses gar nicht hätte für die Impfung zugelassen werden dürfen.
    • Wenn die Gebrauchs-Informationen seien falsch gewesen wären.
    • Und drittens: Wenn bei der Herstellung ein Fehler gemacht worden wäre. Und wenn eine dieser Voraussetzungen vorliege, müsse auch noch nachgewiesen werden, dass die Leiden auf das Mittel zurückzuführen seien. Er sehe nach dem bisherigen Stand da nur schlechte Chancen.

    Eine Rücknahme der Klage wollten aber der Kläger und sein Anwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi nicht, sodass das Verfahren weitergeht – zunächst mit der Verkündung einer Entscheidung am 8. Januar. „Dann steigen wir entweder in die Beweisaufnahme ein, oder die Klage wird abgewiesen“, erläuterte Hub dem Kläger, was ihn dann erwarte.

    Dieser war sich sicher: „Nach dieser Sache liege ich wieder eine Woche flach.“

    Die Klägerin

    Sie habe die ersten Symptome bereits nach der ersten Impfung gehabt, berichtete die Klägerin des zweiten Falls. So habe sie Bedenken geäußert, ob sie wirklich die zweite Impfung machen solle. Die Ärztin habe ihr darauf etwa geraten, mehr zu trinken. Nach der dritten Impfung dann die verstärkten Symptome: Müdigkeit, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Antriebslosigkeit, Unwohlsein, Rückenschmerzen. Ein „Fatigue-Syndrom“ habe sie, berichtet die Frau, die in Pflegestufe zwei eingeordnet wurde. Sie will 100.000 Euro als Schmerzensgeld.

    Richter macht keine Hoffnungen

    Ihre Beschwerden stünden im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, sagte Richter Hub, und ihre Schilderung sei plausibel. Falls es überhaupt ein Post-Vac-Syndrom gebe, würde ihre Krankheit darunter fallen. Aber auch ihr konnte Richter Hub keine großen Hoffnungen machen – aus denselben Gründen wie bei dem zuvor verhandelten Fall: „Der juristische Rahmen ist für Sie ausgesprochen unfreundlich“, sagte er.

    Bei ihrem Fall wird es zunächst noch ein schriftliches Verfahren geben, in dem Anwalt Rosenbusch-Bansi für den Kläger und die Anwältinnen Dr. Alexandra Diehl und Priscilla Tatschner noch Argumente und Fakten vorbringen können. Am 26. Februar wird die Kammer eine Entscheidung verkünden. Und auch hier wird es zwei Möglichkeiten geben: Beweisaufnahme oder Abweisung der Klage.

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