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Pro Gäubahn: Das AEG schützt Gäubahn, Aufweichen gefährdet Eisenbahninfrastruktur

gäubahn rottweil

Das Landes-Fahrgastbündnis Pro Gäubahn weist laut Pressemitteilung Forderungen, den gerade erst geänderten Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wieder aufzuweichen, zurück. Das AEG dient dazu, die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu schützen und so auch in Zukunft über eine ausreichend leistungsfähige Bahn-Infrastruktur zu verfügen.

Region Rottweil. Gerade im Hinblick auf den Bahnknoten Stuttgart ist die Schutzwirkung des AEGs besonders bedeutend. Hier droht im Zuge der Teilinbetriebnahme von Stuttgart 21, der Bahnknoten erheblich zurückgebaut und die Gäubahn auf Jahre hin abgehängt zu werden.
„Dies darf auf keinen Fall passieren,“ so Dr. Nikolas Baur von Pro Gäubahn Singen. „Die Gefahr besteht, dass die gewünschte Schutzwirkung für bestehende Bahninfrastruktur ausgehöhlt und Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird“, so Baur weiter. Gerade für den Süden Baden-Württembergs ist die Anbindung der Gäubahn an den Hauptbahnhof Stuttgart zentral.

Insbesondere darf die Gäubahn nicht für ein kommunales Stuttgarter Immobilienprojekt aufgegeben werden, wie der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) dies weiterhin anstrebt. Als geradezu skandalös empfindet es Pro Gäubahn deshalb, dass Nopper trotz klarer Rechtslage weiterhin nicht bereit ist, sein Immobilienprojekt „Stuttgart-Rosenstein“ zu stornieren. „Die Rücksichtlosigkeit, mit der Nopper auf dem Rücken der Gäubahn-Anlieger sein kommunales Immobilienprojekt durchziehen möchte, schockiert uns,“ so Michael Leibrecht von Pro Gäubahn aus Rottweil weiter. 1,4 Millionen Einwohner im Einzugsgebiet der Gäubahn würden dann auf der Schiene abgehängt und würden ihren Anschluss an den Bahnknoten Stuttgart verlieren. „Wir befürchten, dass dann noch mehr Menschen aufs Auto umsteigen werden,“ betont Leibrecht.

Deswegen appelliert Pro Gäubahn an die Mitglieder des Bundestags und an die Bundesregierung, jetzt nicht vom eingeschlagenen Weg abzukommen und standhaft zu bleiben. „Die Heraushebung im § 23 AEG, dass der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur dient, ist richtig,“ sagte Dr. Hans-Jörg Jäkel vom Gäubahnkomitee Stuttgart. Wer dieses Gesetz jetzt wieder aufweiche, stelle sich ganz klar gegen die Gäubahn-Anlieger und das südliche Baden-Württemberg. „Herr Nopper sollte endlich von seiner engstirnigen und rücksichtlosen Politik abkommen auf dem Rücken und zum Schaden der Gäubahn-Anlieger kommunale Stadtentwicklung betreiben zu wollen“, fand Hendrik Auhagen von Pro Gäubahn aus Konstanz.

Ziel müsse sein, einen leistungsfähigen Bahnknoten Stuttgart mit voller Einbindung der Gäubahn zu erhalten. Pro Gäubahn fordert deshalb die Deutsche Bahn auf, sich endlich auf einen zukünftigen Kombi-Betrieb in Stuttgart vorzubereiten und Vorschläge für fahrgastfreundliche Übergänge von Stuttgart Hbf (oben) zum zukünftigen S21-Tiefbahnhof vorzulegen.

Info: Das Pro Gäubahn-Landesbündnis wurde am 9. März in Rottweil gegründet. Das Bündnis vertritt die Interessen der Bahnstrecke Stuttgart – Böblingen – Horb – Rottweil – Tuttlingen – Singen (-Zürich / Konstanz).
Mitglieder des Pro Gäubahn-Bündnisses sind unter anderen.:
Pro Gäubahn-Initiative Rottweil – Wir wollen zum Hauptbahnhof
Interessengemeinschaft Gäubahn in Freudenstadt
Pro Gäubahn Singen – Singener Gäubahn-Initiative
Pro Gäubahn Tuttlingen
Gäubahnkomitee Stuttgart – Wir wollen zum Bodensee
Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Baden-Württemberg und Kreisverband Konstanz
Schutzgemeinschaft Filder e.V.
Matthias Gastel MdB – Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbände Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Konstanz
SPD-Kreisverband Rottweil
Mehr auf: pro-gaeubahn.de

 

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