Oberndorfer Notfallpraxis vor der Schließung? Gesundheitsminister mahnt zur Geduld und erklärt, worum es geht

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Steht die Oberndorfer Notfallpraxis – zuständig für kleinere Notfälle etwa am Wochenende – vor der Schließung? Ein SWR-Bericht vom 11. Oktober legt das und die Schließung von 16 weiteren im Land nahe und hat einiges an Wirbel ausgelöst. Allein: Die Details sind unbekannt, die für ihre vermeintlichen Schließungspläne gescholtene Kassenärztliche Vereinigung will sich erst am kommenden Montag äußern. Gesundheitsminister Manne Lucha nannte die entstandene Unruhe bedauerlich und spricht davon, dass „wider besseres Wissen gezielt Ängste geschürt“ worden wären.

Kreis Rottweil – Selten löst ein SWR-Bericht ein solches Echo aus. Vor wenigen Tagen meldete er: „Notfallversorgung in BW: Weitere Notfallpraxen sollen geschlossen werden“. wer nun meint, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall künftig unversorgt bleiben zu müssen: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) will offenbar 17 Bereitschaftspraxen schließen, die für kleinere Verletzungen und leichtere Erkrankungen zuständig sind, für die man medizinische Hilfe, aber nicht gleich den Rettungswagen benötigt. Darunter der Standort Wolfach. Die Direktorin der dortigen Klinik zitiert der SWR sogleich mit den Worten: „Ich bin verwundert, dass die Kassenärztliche Vereingung so krasse Einschnitte macht.“ Von den Schließungsplänen der KV ebenfalls laut dem Sender betroffen: Albstadt im Zollernalbkreis und eben Oberndorf im Kreis Rottweil.

Sturm der Entrüstung – ohne Details zu kennen

Das löste einen Sturm der Entrüstung aus. „Wir kämpfen um jede Notfallpraxis im Land!“, ruft die SPD. Die Schließung von 17 Notfallpraxen im Land, darunter auch in Oberndorf, wäre ein nie dagewesener Kahlschlag in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg. „Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geplante Schließung der Notfallpraxis am Krankenhaus in Oberndorf führt zu einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung in unserer Stadt, aber auch im Landkreis“, meldet sich Oberndorfs Bürgermeister Matthias Winter auf seiner Facebook-Seite zu Wort. Die FDP rechnet vor: „Für die Menschen in ländlichen Regionen wie dem Kreis Rottweil bedeutet das längere Fahrtwege und eine mögliche Überlastung der Notaufnahmen. Bewohner aus Orten wie Schiltach, Schenkenzell oder Oberndorf müssten dann künftig bis zu 45 Minuten nach Rottweil, Freudenstadt oder Villingen-Schwenningen fahren, um eine ärztliche Notfallversorgung zu erhalten. Für die Bevölkerung in und um Sulz sowie Oberndorf bedeutet die Schließung jetzt deutlich längere Fahrtwege von einer halben Stunde.“ Und auch für den CDU-Kreisverband Rottweil ist die geplante Schließung der Notfallpraxen nicht nachvollziehbar. Man plant eine Resolution und hat einige Fragen.

Das ist ein guter Ansatz – denn die Antworten fehlen aktuell. Das hat etwa Gesundheitsminister Manne Lucha erkannt, der sich am Donnerstag wie folgt zu Wort meldete: „Mir ist bewusst, dass die angekündigte Schließung von Bereitschaftspraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg für Unsicherheit in der Bevölkerung sorgt. Es ist bedauerlich, dass in der Debatte nun so viel Unruhe entstanden ist und wider besseres Wissen gezielt Ängste geschürt werden, noch bevor die KVBW überhaupt ihr Konzept im Detail vorgestellt hat. Die Präsentation der neuen Strukturen hat die KV für den kommenden Montag angekündigt, am Mittwoch wird sich auf meine Initiative hin auch der Sozialausschuss damit befassen.“

KV ist im Recht

In einer Mitteilung des Landes-Sozialministeriums im Namen Luchas heißt es ergänzend, dass derzeit rund 1000 Arztsitze im Land nicht besetzt seien und in den nächsten zehn Jahren die geburtenstärksten Jahrgänge der Ärzteschaft in den Ruhestand gehe. Das heißt, weniger Ärzte müssten künftig dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung im Land gesichert bleibt. Deshalb habe sich die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung dafür entschieden, die Bereitschaftsdienste der Ärzteschaft in Baden-Württemberg neu zu strukturieren und neue Konzepte für die medizinische Versorgung zu erarbeiten. „Das ist, rein formal gesehen, ihr gutes Recht“, so das Ministerium. Die Auswahl- und Entscheidungskriterien des Standortkonzepts verstießen bei dem, was dem Sozialministerium bisher bekannt sei, aus rechtsaufsichtlicher Sicht nicht gegen Recht und Gesetz. „Es gibt keine rechtliche Regelung, die konkret festlegt, was der Sicherstellungsauftrag der KVBW im Bereitschaftsdienst bedeutet“, heißt es aus Stuttgart. Die Rechtsaufsicht könne „nicht einfach so etwas stoppen“.

Dies wolle auch Minister Lucha all all jenen gegenüber betonen, „die denken, ich könnte mal einfach so die bundesgesetzlich verbriefte Selbstverwaltung der Kassenärzte aushebeln“. In der Debatte hatte ihm die SPD-Co-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Saskia Esken Tatenlosigkeit vorgeworfen. „Wider besseres Wissen werden hier innerhalb der Bevölkerung Erwartungen geschürt, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren“, entgegenet Lucha. Die rechtlichen Möglichkeiten seien vom Bundesgesetzgeber stark eingeschränkt, im Gegensatz zum Rettungsdienst gebe es beispielsweise keine konkreten Hilfsfristen und bislang auch keine Vorgaben zur Erreichbarkeit der Bereitschaftspraxen.

„Notfallversorgung weiter gesichert“

Er wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass die gesamte ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sichergestellt bleibt. Er habe die Kassenärztliche Vereinigung bereits vor Monaten dazu aufgefordert, dass dort, wo ein Angebot wegfallen wird, gute Alternativen entstehen müssen.

Ganz zentral ist für den Minister der Hinweis: Die Notfallversorgung sei weiter gesichert, es gehe hier nicht um medizinische Notfälle, sondern um die ärztliche Versorgung außerhalb von Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte. In der Regel geht es um kleinere Beschwerden wie Halsschmerzen oder Magen-Darm-Probleme. „Im Notfall kann selbstverständlich nach wie vor die 112 gewählt werden. Hier wird in der öffentlichen Debatte viel zu viel vermischt“, so Lucha.

Er fordere daher von der KV den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten an den verbleibenden Alternativ-Standorten, einen massiven Ausbau des telemedizinischen Angebotes, einen Ausbau der Rufnummer 116 117 und Ausreichende Kapazitäten für den aufsuchenden Fahrdienst.

Details folgen am Montag

Am kommenden Montag werde die KV ihr Standortkonzept der Öffentlichkeit vorstellen, das detaillierte Strukturkonzept wird für Ende Oktober / Anfang November erwartet. Darin sollen Öffnungszeiten und Arztschichten, also die Ausstattung und Kapazitäten der künftigen Standorte festgelegt werden. Erst nach Vorliegen des Strukturkonzepts werde bewertet werden können, ob die weiter bestehenden Bereitschaftspraxen, die telemedizinischen Versorgungsstrukturen und der aufsuchende Fahrdienst ausreichend Kapazitäten vorhalten werden, um auch die Patienten mitversorgen zu können, die aufgrund der Schließung von Bereitschaftspraxen auf alternative Standorte ausweichen müssen.

Schon jetzt könne man aber sagen: Für die Zukunft der medizinischen Versorgung gilt der Grundsatz: digital vor ambulant vor stationär. „Daran werden wir uns alle gewöhnen müssen. Ärztliche Ressourcen müssen zielgenau eingesetzt werden, damit die Versorgung im Gesamten stabil bleiben kann. Dafür werde ich mich weiter einsetzen“, sagte der Gesundheitsminister abschließend.

Das interessiert diese Woche



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Steht die Oberndorfer Notfallpraxis – zuständig für kleinere Notfälle etwa am Wochenende – vor der Schließung? Ein SWR-Bericht vom 11. Oktober legt das und die Schließung von 16 weiteren im Land nahe und hat einiges an Wirbel ausgelöst. Allein: Die Details sind unbekannt, die für ihre vermeintlichen Schließungspläne gescholtene Kassenärztliche Vereinigung will sich erst am kommenden Montag äußern. Gesundheitsminister Manne Lucha nannte die entstandene Unruhe bedauerlich und spricht davon, dass „wider besseres Wissen gezielt Ängste geschürt“ worden wären.

Kreis Rottweil – Selten löst ein SWR-Bericht ein solches Echo aus. Vor wenigen Tagen meldete er: „Notfallversorgung in BW: Weitere Notfallpraxen sollen geschlossen werden“. wer nun meint, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall künftig unversorgt bleiben zu müssen: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) will offenbar 17 Bereitschaftspraxen schließen, die für kleinere Verletzungen und leichtere Erkrankungen zuständig sind, für die man medizinische Hilfe, aber nicht gleich den Rettungswagen benötigt. Darunter der Standort Wolfach. Die Direktorin der dortigen Klinik zitiert der SWR sogleich mit den Worten: „Ich bin verwundert, dass die Kassenärztliche Vereingung so krasse Einschnitte macht.“ Von den Schließungsplänen der KV ebenfalls laut dem Sender betroffen: Albstadt im Zollernalbkreis und eben Oberndorf im Kreis Rottweil.

Sturm der Entrüstung – ohne Details zu kennen

Das löste einen Sturm der Entrüstung aus. „Wir kämpfen um jede Notfallpraxis im Land!“, ruft die SPD. Die Schließung von 17 Notfallpraxen im Land, darunter auch in Oberndorf, wäre ein nie dagewesener Kahlschlag in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg. „Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geplante Schließung der Notfallpraxis am Krankenhaus in Oberndorf führt zu einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung in unserer Stadt, aber auch im Landkreis“, meldet sich Oberndorfs Bürgermeister Matthias Winter auf seiner Facebook-Seite zu Wort. Die FDP rechnet vor: „Für die Menschen in ländlichen Regionen wie dem Kreis Rottweil bedeutet das längere Fahrtwege und eine mögliche Überlastung der Notaufnahmen. Bewohner aus Orten wie Schiltach, Schenkenzell oder Oberndorf müssten dann künftig bis zu 45 Minuten nach Rottweil, Freudenstadt oder Villingen-Schwenningen fahren, um eine ärztliche Notfallversorgung zu erhalten. Für die Bevölkerung in und um Sulz sowie Oberndorf bedeutet die Schließung jetzt deutlich längere Fahrtwege von einer halben Stunde.“ Und auch für den CDU-Kreisverband Rottweil ist die geplante Schließung der Notfallpraxen nicht nachvollziehbar. Man plant eine Resolution und hat einige Fragen.

Das ist ein guter Ansatz – denn die Antworten fehlen aktuell. Das hat etwa Gesundheitsminister Manne Lucha erkannt, der sich am Donnerstag wie folgt zu Wort meldete: „Mir ist bewusst, dass die angekündigte Schließung von Bereitschaftspraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg für Unsicherheit in der Bevölkerung sorgt. Es ist bedauerlich, dass in der Debatte nun so viel Unruhe entstanden ist und wider besseres Wissen gezielt Ängste geschürt werden, noch bevor die KVBW überhaupt ihr Konzept im Detail vorgestellt hat. Die Präsentation der neuen Strukturen hat die KV für den kommenden Montag angekündigt, am Mittwoch wird sich auf meine Initiative hin auch der Sozialausschuss damit befassen.“

KV ist im Recht

In einer Mitteilung des Landes-Sozialministeriums im Namen Luchas heißt es ergänzend, dass derzeit rund 1000 Arztsitze im Land nicht besetzt seien und in den nächsten zehn Jahren die geburtenstärksten Jahrgänge der Ärzteschaft in den Ruhestand gehe. Das heißt, weniger Ärzte müssten künftig dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung im Land gesichert bleibt. Deshalb habe sich die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung dafür entschieden, die Bereitschaftsdienste der Ärzteschaft in Baden-Württemberg neu zu strukturieren und neue Konzepte für die medizinische Versorgung zu erarbeiten. „Das ist, rein formal gesehen, ihr gutes Recht“, so das Ministerium. Die Auswahl- und Entscheidungskriterien des Standortkonzepts verstießen bei dem, was dem Sozialministerium bisher bekannt sei, aus rechtsaufsichtlicher Sicht nicht gegen Recht und Gesetz. „Es gibt keine rechtliche Regelung, die konkret festlegt, was der Sicherstellungsauftrag der KVBW im Bereitschaftsdienst bedeutet“, heißt es aus Stuttgart. Die Rechtsaufsicht könne „nicht einfach so etwas stoppen“.

Dies wolle auch Minister Lucha all all jenen gegenüber betonen, „die denken, ich könnte mal einfach so die bundesgesetzlich verbriefte Selbstverwaltung der Kassenärzte aushebeln“. In der Debatte hatte ihm die SPD-Co-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Saskia Esken Tatenlosigkeit vorgeworfen. „Wider besseres Wissen werden hier innerhalb der Bevölkerung Erwartungen geschürt, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren“, entgegenet Lucha. Die rechtlichen Möglichkeiten seien vom Bundesgesetzgeber stark eingeschränkt, im Gegensatz zum Rettungsdienst gebe es beispielsweise keine konkreten Hilfsfristen und bislang auch keine Vorgaben zur Erreichbarkeit der Bereitschaftspraxen.

„Notfallversorgung weiter gesichert“

Er wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass die gesamte ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sichergestellt bleibt. Er habe die Kassenärztliche Vereinigung bereits vor Monaten dazu aufgefordert, dass dort, wo ein Angebot wegfallen wird, gute Alternativen entstehen müssen.

Ganz zentral ist für den Minister der Hinweis: Die Notfallversorgung sei weiter gesichert, es gehe hier nicht um medizinische Notfälle, sondern um die ärztliche Versorgung außerhalb von Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte. In der Regel geht es um kleinere Beschwerden wie Halsschmerzen oder Magen-Darm-Probleme. „Im Notfall kann selbstverständlich nach wie vor die 112 gewählt werden. Hier wird in der öffentlichen Debatte viel zu viel vermischt“, so Lucha.

Er fordere daher von der KV den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten an den verbleibenden Alternativ-Standorten, einen massiven Ausbau des telemedizinischen Angebotes, einen Ausbau der Rufnummer 116 117 und Ausreichende Kapazitäten für den aufsuchenden Fahrdienst.

Details folgen am Montag

Am kommenden Montag werde die KV ihr Standortkonzept der Öffentlichkeit vorstellen, das detaillierte Strukturkonzept wird für Ende Oktober / Anfang November erwartet. Darin sollen Öffnungszeiten und Arztschichten, also die Ausstattung und Kapazitäten der künftigen Standorte festgelegt werden. Erst nach Vorliegen des Strukturkonzepts werde bewertet werden können, ob die weiter bestehenden Bereitschaftspraxen, die telemedizinischen Versorgungsstrukturen und der aufsuchende Fahrdienst ausreichend Kapazitäten vorhalten werden, um auch die Patienten mitversorgen zu können, die aufgrund der Schließung von Bereitschaftspraxen auf alternative Standorte ausweichen müssen.

Schon jetzt könne man aber sagen: Für die Zukunft der medizinischen Versorgung gilt der Grundsatz: digital vor ambulant vor stationär. „Daran werden wir uns alle gewöhnen müssen. Ärztliche Ressourcen müssen zielgenau eingesetzt werden, damit die Versorgung im Gesamten stabil bleiben kann. Dafür werde ich mich weiter einsetzen“, sagte der Gesundheitsminister abschließend.

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