Nach dem für drei Menschen tödlichen Verkehrsunfall am Samstag, kurz vor 23 Uhr, auf der Schwenninger Steige (wir berichteten) hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen einen 32-jährigen Mann eingeleitet.
Der Mann war nach Mitteilung der Behörden zu Fuß unterwegs und kam zufällig an der Unfallstelle vorbei. Sogleich soll der 32-Jährige sein Smartphone gezückt und die Rettungsmaßnahmen gefilmt haben, die beschädigten Fahrzeuge und die Unfallopfer.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Straftatbestandes der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ eingeleitet – ein Vergehen, für welches das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.
Das Smartphone wurde beschlagnahmt.
Ein 18-Jähriger, der in einem der verunfallten Wagen gesessen hatte, schwebt derweil nach wie vor in Lebensgefahr. „Das ist Stand der Dinge“, so ein Polizeisprecher auf Nachfrage der NRWZ.