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    Männer, die Kinder abfangen? „Kein Vorfall bekannt.“

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    REGION ROTTWEIL. Eine Warnung, die verunsichert: Es gebe Männer, die in Autos herumfahren würden – um Kinder abzufangen. Dies ganz konkret in Süddeutschland, im Kreis Tuttlingen, in Villingen-Schwenningen, Singen „sowie umliegende Gebiete“. Die NRWZ hat bei der Polizei nachgefragt. Es sei „kein Vorfall bekannt“, erklärt ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz.

    Diese Warnungen tauchen regelmäßig in den sozialen Medien auf. Oft sind sie unkonkret in Bezug auf den Ort oder die Gegend, auf die sie sich beziehen. Diese Warnung ist da anders. Unter dem Bild einer betroffen dreinblickenden jungen Frau wird konkret vor Männern gewarnt, die in „Süd Deutschland“ (Sic!) nach Kindern Ausschau hielten. Es werden ein Landkreis und zwei Städte genannt, zudem auf die Region verwiesen. Die Männer würden die Gebiete abfahren und Schülerinnen und Schülern vor der Schule abfangen. Um ihnen ihren „Pen*s“ zu zeigen.

    Ein Leser wendet sich an die NRWZ. „Dieses Bild geht im Moment rum, anscheinend auch in Rottweil, ist da etwas dran?“ Ist die Botschaft ernstzunehmen?“, fragt er. „Diese über die sozialen Medien verfasste ‚Warnung‘ lässt sich aus polizeilicher Sicht nicht bestätigen“, antwortet ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage der NRWZ. Es gebe in keinem der genannten Kreise aktuell einen entsprechenden Vorfall.

    So weit, so gut. Doch fordert das sogenannte Sharepic ja explizit auf, es weiterzuverbreiten. Davor warnt allerdings die Polizei in ähnlichen Fällen immer wieder und unermüdlich. Teilen sollte man allenfalls behördlich bestätigte Nachrichten dieser Art. Denn einmal ins Netz eingestellte Nachrichten ließen sich nicht mehr kontrollieren. Ursprünglich könne das Verbreiten von Warnungen vielleicht gut gemeint gewesen sein, sie könnten aber auch eine ungewollte Entwicklung nach sich ziehen. Denn Nachrichten, bei denen es um Kinder geht, verbreiten sich besonders schnell. Auch über die genannte Region hinaus. Sie bewirken Ängste und Unsicherheiten, die allerdings nicht gerechtfertigt sind.

    Die zusammengebastelte Warnung mit dem Bild der jungen, betroffen dreinblickenden Frau dagegen, kann nicht als eine offizielle Warnung vor einer tatsächlichen Gefahr gesehen werden. Wer es genauer betrachtet, erkennt etwa, dass das ursprüngliche Porträt bearbeitet worden ist. Der Schriftzug auf ihrem Sweatshirt lautet „LOS ANGELES CALIFORNIA“. Er ist im Bild der Warnung spiegelverkehrt wiedergegeben.

    Sollte es dagegen klare, verifizierte Hinweise auf solche Fälle geben, kann und wird die Polizei auch agieren. Deshalb ist der erste Weg bei einem konkreten Verdacht der zur Polizei. Oder zum Telefon, um die 110 zu wählen.

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    REGION ROTTWEIL. Eine Warnung, die verunsichert: Es gebe Männer, die in Autos herumfahren würden – um Kinder abzufangen. Dies ganz konkret in Süddeutschland, im Kreis Tuttlingen, in Villingen-Schwenningen, Singen „sowie umliegende Gebiete“. Die NRWZ hat bei der Polizei nachgefragt. Es sei „kein Vorfall bekannt“, erklärt ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz.

    Diese Warnungen tauchen regelmäßig in den sozialen Medien auf. Oft sind sie unkonkret in Bezug auf den Ort oder die Gegend, auf die sie sich beziehen. Diese Warnung ist da anders. Unter dem Bild einer betroffen dreinblickenden jungen Frau wird konkret vor Männern gewarnt, die in „Süd Deutschland“ (Sic!) nach Kindern Ausschau hielten. Es werden ein Landkreis und zwei Städte genannt, zudem auf die Region verwiesen. Die Männer würden die Gebiete abfahren und Schülerinnen und Schülern vor der Schule abfangen. Um ihnen ihren „Pen*s“ zu zeigen.

    Ein Leser wendet sich an die NRWZ. „Dieses Bild geht im Moment rum, anscheinend auch in Rottweil, ist da etwas dran?“ Ist die Botschaft ernstzunehmen?“, fragt er. „Diese über die sozialen Medien verfasste ‚Warnung‘ lässt sich aus polizeilicher Sicht nicht bestätigen“, antwortet ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage der NRWZ. Es gebe in keinem der genannten Kreise aktuell einen entsprechenden Vorfall.

    So weit, so gut. Doch fordert das sogenannte Sharepic ja explizit auf, es weiterzuverbreiten. Davor warnt allerdings die Polizei in ähnlichen Fällen immer wieder und unermüdlich. Teilen sollte man allenfalls behördlich bestätigte Nachrichten dieser Art. Denn einmal ins Netz eingestellte Nachrichten ließen sich nicht mehr kontrollieren. Ursprünglich könne das Verbreiten von Warnungen vielleicht gut gemeint gewesen sein, sie könnten aber auch eine ungewollte Entwicklung nach sich ziehen. Denn Nachrichten, bei denen es um Kinder geht, verbreiten sich besonders schnell. Auch über die genannte Region hinaus. Sie bewirken Ängste und Unsicherheiten, die allerdings nicht gerechtfertigt sind.

    Die zusammengebastelte Warnung mit dem Bild der jungen, betroffen dreinblickenden Frau dagegen, kann nicht als eine offizielle Warnung vor einer tatsächlichen Gefahr gesehen werden. Wer es genauer betrachtet, erkennt etwa, dass das ursprüngliche Porträt bearbeitet worden ist. Der Schriftzug auf ihrem Sweatshirt lautet „LOS ANGELES CALIFORNIA“. Er ist im Bild der Warnung spiegelverkehrt wiedergegeben.

    Sollte es dagegen klare, verifizierte Hinweise auf solche Fälle geben, kann und wird die Polizei auch agieren. Deshalb ist der erste Weg bei einem konkreten Verdacht der zur Polizei. Oder zum Telefon, um die 110 zu wählen.

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