Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen sind zum 11. Februar 2021 aufgehoben worden. Damit hat das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim umgesetzt. Die Kommunen, also etwa die Landkreise, sind nun angehalten, eigene Verordnungen entsprechend der Corona-Lage vor Ort umzusetzen. Das schaffen die Landkreise offenbar nicht so rasch. Wobei Rottweil reagiert hat und am Abend verkünden konnte: Ab Freitag, 0 Uhr, gelten wieder Ausgangsbeschränkungen.
Tuttlingen ist Vorreiter. Der Landkreis hat bereits eine Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen. Sie gilt allerdings erst ab morgen, da die Entscheidung heute gefallen ist. Die Nacht auf Freitag stellt in Bezug auf die nächtlichen Ausgangssperren damit eine ungeregelte Lücke dar. Sie ist eine Quasi-Freinacht.
Das Land hatte es vorgegeben: Die Kommunen sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, „wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist“, wie es im Erlass der Landesregierung heißt.
Am Donnerstagabend gab das Landratsamt Rottweil bekannt: „Diese Voraussetzungen liegen im Landkreis Rottweil vor. Daher erlässt das Landratsamt, nach gründlicher Abwägung aller Belange, heute noch eine Allgemeinverfügung, nach der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet ist.“
Diese Verügung gilt allerdings nicht schon am selben Tag, am Donnerstag, sondern erst ab Mitternacht, ab Freitag, 0 Uhr. Sie soll gelten bis zunächst Freitag, 19. Februar 2021, 24 Uhr. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert mindestens drei Tage in Folge unter 50/100.000 Einwohnern liegt, will das Landratsamt die Allgemeinverfügung außer Kraft treten.
Die Allgemeinverfügung wird mit ihrem vollen Wortlaut im Laufe des heutigen Abends noch notverkündet auf der Homepage des Landkreises Rottweil unter: www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen
In der Region war zunächst, mit Stand Donnerstag, 13 Uhr, nur der Landkreis Tuttlingen dem Erlass der Landesregierung nachgekommen. Das Sozialministerium habe die Landkreise am Mittwochabend per Erlass angewiesen, solche Ausgangsbeschränkungen per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen vorliegen. Für den Landkreis Tuttlingen tritt die entsprechende Allgemeinverfügung, mit einer Frist bis zum 28. Februar 2021, in Kraft. Und zwar ab morgen. Dann ist dort der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Online werden diese Gründe aufgelistet.
Der Landkreis Tuttlingen ist vor einigen Tagen unter die Inzidenz von 100 gerutscht und die Zahlen gehen zwar langsam, aber kontinuierlich zurück. Das Ziel ist weiterhin, unter den Schwellenwert von 50 zu sinken, um schon bald von den dann möglichen Lockerungen zu profitieren.
Auch im Landkreis Rottweil liegt die Inzidenz noch knapp über 50 – aktuell bei 57,2. Damit war er als Kommune ebenfalls gehalten, zu prüfen, ob er eine Allgemeinverfügung erlassen muss. Diese gab es zunächst nicht. Am Mittag sei eine Besprechung der Verantwortlichen anberaumt, erfuhr die NRWZ. Diese könnten die entsprechende Verfügung dann mit Wirkung frühestens zur Nacht auf Samstag erlassen – sie schafften es noch schneller.
Eine Sprecherin des Landratsamtes hatte auf Nachfrage der NRWZ am Mittwoch noch erklärt, das Urteil des Mannheimer Gerichts betreffe den Landkreis nicht.
Wichtig: Weiterhin ihre Gültigkeit behalten die Kontaktbeschränkungen. Wie bisher sind private Zusammenkünfte und Treffen nur für maximal fünf Personen aus einem Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Das schränkt die Möglichkeiten in einer Quasi-Freinacht natürlich drastisch ein. Ebenso die Tatsache, dass Restaurants und Kneipen weiterhin geschlossen sind.
Für den Schwarzwald-Baar-Kreis und den Zollernalbkreis liegen mit Stand Donnerstagmittag ebenfalls noch keine Verfügungen vor.
Keine Gedanken über eine nächtliche Ausgangssperre muss man sich dagegen aktuell im Kreis Freudenstadt machen. Dort liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 27,1.
Gültigkeit hat im Kreis Rottweil derweil weiterhin das am Montag erlassene Alkoholverbot:
zum Glück sind bald Landtagswahlen, und die derzeitig verantwortlichen Parteien haben es sich gründlich bei mir verschissen – ich weiß, wen ich wählen werde. Mal sehn wie das den Diktatoren dann gefällt, wenn die Wähler davonlaufen!
Und ja, dass es im Edeka voller wird, je früher sie schließen müssen, ist den Verantwortlichen ja wohl auch noch nicht aufgefallen! Bravo! – Corona hat tatsächlich schon Gehirnschäden verursacht, das einer von vielen Beweisen dafür!
Super Ding……ich dachte ja zunächst, dass das Gerichtsurteil ein Fortschritt sei, was es aber offenbar nicht ist. Jetzt hat jedes Landrätle die Möglichkeit, sich mal als Diktator zu versuchen. Der Nutzen der Ausgangssperre war von Anfang an fraglich und mit solchen Manövern animiert man die Bevölkerung nicht unbedingt, die Maßnahmen mitzutragen.
Was soll denn das jetzt schon wieder? Und warum? Offensichtlich ist es möglich, frei nach Gefühl zu entscheiden. Der Kreis Ortenau beispielsweise entscheidet bei höherer Inzidenz anders:
„Zwar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auch im Ortenaukreis mit 79,1 (Stand Mittwoch) deutlich über dem Schwellenwert. Trotzdem sei eine Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre nicht nötig, teilt die Kreisverwaltung mit. „, schreibt der Schwabo heute…
Vielen Dank also an die Entscheider im Landratsamt Rottweil. Man hätte ein positives Signal an die Bürger des Kreises aussenden können aber leider ist das Gegenteil geschehen. Das ist eine Entscheidung an den Bürgern vorbei. Wir sind ganz klar auf einem guten Wege und nur der Ausbruch in der Heliosklinik zieht die Inzidenz jetzt wieder nach oben. Mit solchen Entscheidungen fällt meine Bereitschaft jedenfalls drastisch, Regeln zu beachten bei denen ich genau weiß, daß sie nicht gesichert dazu beitragen, die Zahlen zu senken.
Da konnten die Verantwortlichen ja mal richtig schnell sein, wenn es darum geht, uns einzusperren.
Aber Hauptsache, die Friseure machen wieder auf.
Leider habe ich im Laufe des letzten Jahres meinen Glauben an die Weisheit der Obrigkeit verloren.
Und doch bin ich mitsamt meiner gesamten beruflichen Existenz von deren Entscheidungen abhängig.
O jerum
Ich verstehe aktuell nicht, wenn ich die Urteilsbegründung lese, was es rechtfertigt, die Ausgangsbeschränkung aufrecht zu erhalten? Meines Erachtens eine Frechheit!
Unser Landrat bricht das Recht. Vielleicht kann er auch nicht lesen ….. soll es ja geben!
Sorry, aber eine Ausgangssperre ist nicht und war in BW flächendeckend nie geboten und ist bei den jetzigen Inzidenzen sicher in keinem Kreis mehr verhältnismäßig. Wie viele Leben rettet das wohl, wenn Ansammlungen sowieso verboten sind und man nächtens eh nirgendwo hin kann? Nächtens? Abends! Wenn ich um 18:45 (denn ab 19:15 wird abgeräumt) in den vollen Edeka muss, anstatt wie gewohnt um 20:30 in den leeren, kann ich nur sagen: Dümmer gehts nimmer.
Die einzigen, die noch einen klaren Kopf bewahren und abwägen sind die Gerichte. Aber an die fühlen sich die anscheinend auf allen Ebenen regierenden Reichsbürger ja nicht gebunden.
Ja, ich wurde hier auch schon für ausgewogene Statements gelobt. Aber was inzwischen passiert, geht auf keine Kuhhaut mehr. Da ist nix mehr mit ausgewogen. Bei diesem Thema geht es für mich nicht mehr um die Pandemie sondern darum zu zeigen, wer am längeren Hebel sitzt. Ein eingesperrtes Volk ist erstmal ein ruhiges Volk.
Letztlich wurde doch schon im Sommer damit begonnen, die dringend notwendige Motivation der Leute zum eigenverantwortlichen Handeln duch das Anordnen von immer mehr nicht nachvollziehbarem Unsinn zu sabotieren. Als dann unsere Landesregierung dann Mitte Oktober mit einem hilf- und absehbar wirkungslosen Massnahmenpaket (Hauptsache, Maske im Freien) die Rettung verkündete, wurde mir schlagartig klar: Au Backe, das geht schief und der Winter fängt grad‘ erst an.
Ist doch schon ein Zufall, dass die Zahlen ab dem Zeitpunkt konsequent runter gingen, als man die bis dato unantastbaren Schulen geschlossen hat. Mit 50/50 Unterricht als eine der denkbaren sinnvollen Massnahmen Mitte Oktober stünden wir jetzt besser da.
Aber das zuzugeben ist natürlich undenkbar. Lieber überschüttet man sich gegenseitig mit Lob , zeigt Härte und versteigt zugleich sich immer weiter in die bereits beschrittenen Irrwege.
Ich fühle mich immer mehr an das alte Bundeswehr Motto „Denken Sie nicht. Wir denken für Sie!“ erinnert.
Hurrah die Frisöre machen wieder auf. Klar, haben ja auch als letzte zugemacht. Aber die Schwarzarbeit… Vielleicht hätten die Gastronomen einfach mehr illegale Veranstaltungen machen sollen, dann hätte man das auch früher legalisieren müssen.
„Wenn ich um 18:45 (denn ab 19:15 wird abgeräumt) in den vollen Edeka muss, anstatt wie gewohnt um 20:30 in den leeren, kann ich nur sagen: Dümmer gehts nimmer.“
Super geschrieben, wie wahr!
Im Zweifel gibt das nämlich mehr, und nicht weniger, Infektionen.
Wundert mich ohnehin, dass in den Supermärkten noch nie systematisch getestet wurde, das wäre wissenschaftlich hochinteressant, denn das Personal arbeitet seit einem Jahr in vorderster Linie, ist ja nach Arbeitszeit bis zu 8 Stunden den Aerosolen ausgesetzt, und bei Inzidenzen von zeitweise bis zu 400 müssen zwangsläufig infektiöse Kunden in den Märkten gewesen sein.
Aber vielleicht will man das gar nicht, könnte ja sein dass das Ergebnis nicht gefällt: Denn daraus schloss er messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
Rottweil bricht Recht!!!!! Toll …..
Aber aufpassen, das Gericht hat klare Grenzen aufgezeigt!