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    Land möchte den Ringzug selber betreiben

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    Der Ringzug der drei Landkreise in der Region ist ein Erfolgsmodell. So gut, dass das Land ihn künftig in eigener Trägerschaft betreiben möchte.

    Das Land wird die bisher anteilige Finanzierung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 vollständig übernehmen, schreibt das Landratsamt auf Nachfrage. Eine kommunale Mitfinanzierung des Schienenverkehrs sei ab diesem Zeitpunkt dann nur noch notwendig, wenn von kommunaler Seite Leistungen über dem Landesstandard gewünscht werden.

    Vertrag zwischen Land und Kreisen

    Wie das Landratsamt mitteilt, soll die künftige Zusammenarbeit zwischen Land und Region im Hinblick auf den Ringzug soll neben anderen Themen (Ringzug 2.0, Tarif- und Verbundreform) in einem sogenannten ÖPNV-Pakt festgelegt werden. Der ist allerdings noch nicht fertig, der Text ist noch auf der Arbeitsebene. Er soll im Frühjahr 2021 in die zuständigen Gremien der drei Landkreise eingebracht und zur Abstimmung gestellt werden.

    „Gut gefüllte Fördertöpfe“

    Für die nächsten Jahre sind, wie berichtet, im Haushalt des Kreises Mittel für den Ringzug eingestellt, beispielsweise für die Elektrifizierung. Die Landkreise erarbeiten gerade zusammen mit dem Land ein zukunftsfähiges Betriebskonzept in der Region. Dieses erfordert weiterhin eine finanzielle Beteiligung der drei Landkreise. Dafür kann jedoch, wie das Landratsamt mitteilt, auf „gut gefüllte Fördertöpfe“ zugegriffen werden. Nach neuesten Informationen betrage die Förderung bei der Elektrifizierung durch den Bund 90 Prozent, für alle anderen Maßnahmen wie Haltestellen hat das Land angekündigt, sich mit Mitteln aus dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in Höhe von 75 Prozent zu beteiligen. Zusätzlich hat der Bund in Aussicht gestellt, zehn Prozent der Planungsleistungen zu zahlen. Bei den restlichen 15 Prozent Planungskosten hat das Land sich dahingehend geäußert, sich mit nochmals der Hälfte davon, also mit 7,5 Prozent, beteiligen zu wollen, und das sowohl bei der Elektrifizierung also auch bei allen anderen Maßnahmen wie für den Bau der Haltepunkte.

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Das Land wird die bisher anteilige Finanzierung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 vollständig übernehmen, schreibt das Landratsamt auf Nachfrage. Eine kommunale Mitfinanzierung des Schienenverkehrs sei ab diesem Zeitpunkt dann nur noch notwendig, wenn von kommunaler Seite Leistungen über dem Landesstandard gewünscht werden.

    Vertrag zwischen Land und Kreisen

    Wie das Landratsamt mitteilt, soll die künftige Zusammenarbeit zwischen Land und Region im Hinblick auf den Ringzug soll neben anderen Themen (Ringzug 2.0, Tarif- und Verbundreform) in einem sogenannten ÖPNV-Pakt festgelegt werden. Der ist allerdings noch nicht fertig, der Text ist noch auf der Arbeitsebene. Er soll im Frühjahr 2021 in die zuständigen Gremien der drei Landkreise eingebracht und zur Abstimmung gestellt werden.

    „Gut gefüllte Fördertöpfe“

    Für die nächsten Jahre sind, wie berichtet, im Haushalt des Kreises Mittel für den Ringzug eingestellt, beispielsweise für die Elektrifizierung. Die Landkreise erarbeiten gerade zusammen mit dem Land ein zukunftsfähiges Betriebskonzept in der Region. Dieses erfordert weiterhin eine finanzielle Beteiligung der drei Landkreise. Dafür kann jedoch, wie das Landratsamt mitteilt, auf „gut gefüllte Fördertöpfe“ zugegriffen werden. Nach neuesten Informationen betrage die Förderung bei der Elektrifizierung durch den Bund 90 Prozent, für alle anderen Maßnahmen wie Haltestellen hat das Land angekündigt, sich mit Mitteln aus dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in Höhe von 75 Prozent zu beteiligen. Zusätzlich hat der Bund in Aussicht gestellt, zehn Prozent der Planungsleistungen zu zahlen. Bei den restlichen 15 Prozent Planungskosten hat das Land sich dahingehend geäußert, sich mit nochmals der Hälfte davon, also mit 7,5 Prozent, beteiligen zu wollen, und das sowohl bei der Elektrifizierung also auch bei allen anderen Maßnahmen wie für den Bau der Haltepunkte.

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