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    Handel kann ab Montag wieder öffnen

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    Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Teile des Einzelhandels schon ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen sollen. Gemeint sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Dies soll unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen gelten. Anfang Mai soll auch der Schulbetrieb langsam wieder aufgenommen werden.

    Der Handel wünscht sich diese Öffnung mit klaren Rahmensetzungen – Gebote statt Verbote sollten im Mittelpunkt stehen, erklärte etwa die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg im Vorfeld der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern am Mittwoch.

    Laut der IHK wünscht der regionale Handel eine klare Öffnungsperspektive für die mehr als 8000 Händler in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Wann darf welcher Betrieb zu welchem Zeitpunkt in welcher Form rechtssicher öffnen?“ Dies sei die zentrale Frage, so Thomas Weisser, Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK und Geschäftsführer des Triberger „Haus der 1000 Uhren“.

    Zentral sei ein schrittweiser Einstieg und eine nachvollziehbare Kommunikation. „Planungssicherheit ist das Gebot der Stunde für viele Händler. Im Fokus sollte eine bundesweite Regelung stehen, beispielsweise bei den Abstandspflichten. Ein lokales Durcheinander mit Auslegungen und Verordnungen wäre nicht im Sinne der Unternehmen“, sagt Weisser.

    Wichtig sei außerdem, dass Betriebe Spielräume bei der Umsetzung von Vorgaben erhalten. Weisser: „Größenbegrenzungen sind kontraproduktiv, weil jeder Betrieb seine Verkaufsflächen anders strukturiert hat.“ Dass man sich um Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter kümmere, liege im Eigeninteresse der Unternehmen. Bei der etwaigen Einführung von Schutzmasken sollte ein Gebot gelten: „Solange die Versorgung und die Entsorgung nicht eindeutig geklärt sind, sollten wir von einer absoluten Tragepflicht absehen.“

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    Wichtig sei außerdem, dass Betriebe Spielräume bei der Umsetzung von Vorgaben erhalten. Weisser: „Größenbegrenzungen sind kontraproduktiv, weil jeder Betrieb seine Verkaufsflächen anders strukturiert hat.“ Dass man sich um Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter kümmere, liege im Eigeninteresse der Unternehmen. Bei der etwaigen Einführung von Schutzmasken sollte ein Gebot gelten: „Solange die Versorgung und die Entsorgung nicht eindeutig geklärt sind, sollten wir von einer absoluten Tragepflicht absehen.“

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