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    Gehörlosen- und Taubblindengeld: Auch in Baden-Württemberg einführen

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    Dieser Tage fand ein Treffen der Arbeitsgruppe Gehörlosen- und Taubblindengeld Baden-Württemberg mit dem hessischen CDU-Landtagsabgeordneten Dirk Bamberger statt. Mitglieder der LAG taubblind BW und des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg arbeiten in dieser Arbeitsgruppe eng zusammen.

    Heiligenbronn. „Ziel der Zusammenarbeit ist es, einen Nachteilsausgleich für taubblinde und gehörlose Menschen in Baden-Württemberg gemeinsam voran zu bringen und für eine Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes die richtigen Schritte einzuleiten“, erläutert Alice Braumann von der Geschäftsstelle LAG tbl BW in Heiligenbronn. Mittlerweile hätten mehr als die Hälfte der Bundesländer in Deutschland ein Gehörlosen- und/oder Taubblindengeld eingeführt.

    Die LAG taubblind hatte Bamberger eingeladen, um sich politische Unterstützung und Einschätzung in den eigenen Anliegen einzuholen. Bamberger berichtete, wie es im Juli 2021 gelang, diese Nachteilsausgleiche in Hessen erfolgreich unter Federführung seiner Partei umsetzen zu können.

    Als Politiker und Coda (Sohn gehörloser Eltern) berichtete er der Arbeitsgruppe nahbar und auch aus seiner eigenen Familiengeschichte, wie es gelang, politische Mitstreiter zu überzeugen. Seine Erfahrungen bei der Einführung eines solchen Nachteilsausgleiches brachte er gerne ein und fungierte als kompetenter und sympathischer Ratgeber und Unterstützter.

    „Durch den konstruktiven und regen Austausch konnten gemeinsam konkrete Arbeitsschritte definiert werden, die als nächstes für die erfolgreiche Einführung in Baden-Württemberg umgesetzt werden müssen“, so Braumannn weiter. Hierzu sei es wichtig, mit den demokratischen Parteien in Dialog zu gehen und die Interessenverbände im Land mit einzubeziehen. „Nur so kann es gelingen, wie bereits in sieben anderen Bundesländern den Nachteilsausgleich für gehörlose und taubblinde Menschen einzuführen.“

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