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    Berufsbezogene Impfpflicht – Stiftung St. Franziskus in großer Sorge

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    Die im Dezember vom Gesetzgeber verabschiedete berufsbezogene Impfpflicht für die Pflege-, Gesundheits- und die Sozialbranche wird weitreichende Folgen mit sich bringen. Es drohen Schließungen von einzelnen Bereichen. Das teilt die Stiftung St. Franziskus mit. Das sozialwirtschaftliche Unternehmen beschäftigt 2400 Menschen. Diese betreuen an mehr als 30 Standorten rund 6000 für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie ältere Menschen.

    Die aktuellen Corona-Entwicklungen beobachten die Stiftungsverantwortlichen laut der Pressemitteilung mit großer Sorge. Die durch die Omikronvariante exponentiell steigenden Infektionszahlen, sowie die wieder knapper werdenden Krankenhaus- und Intensivbetten seien bedrohlich, gerade auch für die in den Stiftungseinrichtungen betreuten Menschen. Die Stiftung St. Franziskus unterstützt daher nach eigenen Angaben die getroffenen Maßnahmen, wie etwa eine erweiterte Testpflicht in Einrichtungen der Pflege, die 3G- oder 2Gplus-Regel. Zudem müsse alles dafür getan werden, mehr Menschen, sofern ihnen möglich, für eine Impfung zu gewinnen. „Impfen und Testen sind unseres Erachtens die wirksamsten Mittel zur Überwindung der Coronapandemie“, so die Vorstände der Stiftung St. Franziskus Dr. Thorsten Hinz und Stefan Guhl.

    Mit Sorge blicken die beiden Vorstände auf die vom Gesetzgeber verabschiedete berufsbezogene Impfpflicht, die ab dem 16. März von allen Einrichtungen umgesetzt werden muss. Das sei im Hauruckverfahren geschehen, heißt es in der Mitteilung der Stiftung. Ab diesem Tag können die Gesundheitsämter Betretungs- und Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Mitarbeitende aussprechen.

    300 Mitarbeitende ungeimpft – Verlegungen drohen

    In der Stiftung St. Franziskus sind nach deren Angaben derzeit von rund 2400 Mitarbeitern etwa 300 nicht geimpft. Die Gründe, sich nicht impfen zu lassen, seien sehr vielfältig. Den Vorständen ist es mit Blick auf die Umsetzung der berufsbezogenen Impfpflicht aktuell weniger entscheidend, auf die moralischen oder politischen Gründe von Impfskeptikern zu schauen, als vielmehr auf die schweren Versorgungsengpässe hinzuweisen, die drohen, wenn allein fünf Prozent der Mitarbeitenden der Stiftung mit einem Betretungs- und Beschäftigungsverbot belegt würden. „Es gäbe Bereiche in der Alten- und Behindertenhilfe, die wir aufgrund der fehlenden Fach- und Arbeitskräfte kaum noch aufrechterhalten könnten. Unter Umständen müssen dann auch Pflegebedürftige oder Klienten mit Behinderung verlegt oder anderweitig versorgt werden als bisher. Das wäre für alle Beteiligten sehr bedrückend und belastend“, so Andrea Weidemann und Nicole Bauknecht, Aufgabenfeldleiterinnen der Behindertenhilfe.

    Auf großes Unverständnis trifft das Gesetz der rein berufsbezogenen Impfpflicht ebenso bei den Mitarbeitervertretungen der Stiftung. Dazu Monika Gutbrod, Mitarbeitervertreterin der Altenhilfe: „Die berufsbezogene Impfpflicht verschärft die bereits jetzt schon angespannte Personalsituation und sorgt bei den Mitarbeitern für große Unsicherheit. Dass nur ein Teil der Gesellschaft von dieser Maßnahme betroffen ist, bringt viel Unmut. Die Bekämpfung der Pandemie liegt in der Verantwortung der Gesamtgesellschaft.“

    Forderungen an die Politik

    Andere Sozialunternehmen bestätigen vergleichbare Szenarien. Die Stiftung St. Franziskus fordert deshalb von der Politik, Lösungen für die Umsetzung der berufsbezogenen Impfpflicht zu finden, die weder zu Lasten der Mitarbeitenden noch zu Lasten der alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen gehen. „Weder darf jemand wegen der berufsbezogenen Impfpflicht seinen Arbeitsplatz verlieren noch darf die ohnehin sehr belastete Versorgungsstruktur weiter destabilisiert werden“, so die Vorstände Guhl und Hinz.

    Der Stiftung St. Franziskus ist es nach eigenen Angaben wichtig, dass die Politik für alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg eine einheitliche Umsetzung festlegt, die auch die zuständigen Gesundheitsämter nicht überfordert. Bevor Betretungs- oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden müssen, sollte es die verbindliche Prüfung des Einsatzes von deutlich milderen Mitteln geben, wie beispielsweise eine Verknüpfung der Impfpflicht an der Infektionslage und der Intensivbettenauslastung in der jeweiligen Situation vor Ort.

    Erschöpfte Mitarbeiter bitten um Arbeitszeugnisse

    Da inzwischen immer mehr Mitarbeitende um die Ausstellung von Arbeitszeugnissen bitten, ist es dem Aufgabenfeldleiter der Altenhilfe Boris Strehle zudem wichtig, dass die Politik schnell Lösungen und Orientierungen findet: „Nach 21 Pandemie-Monaten sind alle Mitarbeitenden sehr belastet und erschöpft. Wenn jetzt noch fünf Prozent der Mitarbeitenden ein Beschäftigungsverbot erhielten, wäre das vor allem ein nicht vertretbarer Stress für diejenigen, die dann ab dem 16. März die Versorgung aufrechterhalten müssten. Das kann nicht das Ziel einer Impfpflicht gewesen sein, dass dann irgendwann auch die geimpften Mitarbeitenden die Arbeit in der Pflege aus Gründen von Überlastung aufgeben.“

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    11 Kommentare

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    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    2 Jahre her

    Herr Weidle,
    Sie habe vergessen zu erwähnen dass schon wieder Vorgaben gemacht werden – es müssen entsprechende Anzahl von OP’s durchgeführt werden sonst erlischt die Erlaubnis – die dazu führen werden dass Krankenhäuser zusammengelegt werden bzw. geschlossen werden. Nun wer denkt dass das neue Krankenhaus von 2×500 Betten 1000 macht hat nicht von der Arithmetik der BWL gehört. Das werden dann max. 700 Betten wenn überhaupt. Ergo gibt es weniger Intensivbetten. Der Pflegeschlüssel wird auch nicht verbessert.
    Ich halte rein gar nichts von Steuerbefreiung oder staatliche Sonderpraemien. Das löst keinesfalls das Problem, wobei jeder von uns solche Maßnahmen mitnehmen würde.
    Attraktivität kann nur erhöht werden wenn der Pflegeschlüssel verbessert wird. Das kostet, dadurch werden die Krankenbeiträge erhöht werden, jedoch kommt es jedem zugute.
    Neiddebatten gegenüber andere Berufe zollen nur von Unkenntnis was andere leisten müssen. Und wir haben zum Glück freie Berufswahl ….. Jeder ist des Glücks eigener ….
    Wenn uns das gelingt braucht niemand mehr klatschen etc. Im übrigen denke ich nicht dass Pfleger auch für die Reinigungsberufe klatschen …..
    Jeder sollte Achtung vor der ausgeübten Tätigkeit haben egal wie hoch dotiert er ist.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    2 Jahre her

    Das muss man aber jetzt nicht verstehen, oder? Gerade in diesem Bereich gibt es vulnerable Personen die wir besonders schützen wollen. Und die Pfleger wollen sich nicht impfen lassen? Aber die Coronahilfe hat oder wird man dankend steuerfrei einstecken. Gerade in diesen Berufen ist es nicht ein „Job“ sondern ein Beruf bei dem auch eine gewisse Berufung dazugehört ….. Solche Pfleger macjhen mich echt ratlos und wütend!

    Frank
    Frank
    Antwort auf  Rottweiler Adler
    2 Jahre her

    Die Coronahilfe oder Prämie gab es für die Belastung und Arbeit schon vor der Impfung versprochen. Ich verstehe nicht, was die Impfung bringen soll, wenn jeder weiter potentieller Überträger bleibt. Erst hieß es doch es schützt vor einer Ansteckung, dann braucht man einen zweiten Pieks und nun soll es nur noch vor dem schweren Verlauf schützen, wenn dies überhaupt stimmt. In meinem Bekanntenkreis sind im Herbst schon einige zweifach geimpfte schwer erkrankt. Und nun mit Omikron erkranken auch mehrere geboosterte schon ein paar Wochen nach dem Pieks. Wirklich alles im Bekanntenkreis sichtbar.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Frank
    2 Jahre her

    So so, für die Belastung. Im Grunde haben sie ihre Arbeit gemacht. Zählen die Beschäftigten Lohn zurück wenn Mal weniger zu tun ist?
    OK impfen bringt nichts …. Dass aber jene dann vielleicht nicht so lange ausfallen ist wohl vergessen. Hand und Tasche auf wenn’s Geld gibt. Verantwortung und Sorgfalt gibt’s nur bei sich selbst ….. So kommen wir gewiss weiter!

    RW_Franz
    RW_Franz
    Antwort auf  Rottweiler Adler
    2 Jahre her

    Also ihr Geschwurbel hier die ganze Zeit ist unerträglich!

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  RW_Franz
    2 Jahre her

    Das gehört zur Meinungsfreiheit. Muss man nicht mögen ist aber Bestandteil unserer Gesellschaft. Und das ist auch gut so …

    Sabine
    Sabine
    Antwort auf  RW_Franz
    2 Jahre her

    @Franz: danke. Ich arbeite bei der ssfh, bin im Übrigen geimpft. Doch ich weiss, was ein kurzfristiger Wegfall von Mitarbeitern bedeuten würde, bei jedem Einzelnen. Und ebenso, was es für jedes einzelne Team bedeuten würde an Mehrbelastung. Und auch für die Menschen, die begleitet werden.
    @Rottweiler Adler: Sie können gern jederzeit ein Praktikum in der ssfh absolvieren. Danach wissen Sie möglicherweise etwas besser was es heißt „diese Arbeit zu machen“. Unabhängig von irgendeiner „Prämie“.
    Nicht jeder ist dafür geeignet oder ausreichend belastbar … und ohne eigene Erfahrung macht es Sinn, sich mit abschätzenden Kommentaren zurückzuhalten und nicht vorschnell zu urteilen.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Sabine
    2 Jahre her

    @Sabine: Zurück zum Anfang. Ich habe keinefalls den Berufstand heruntergewürdigt. Das würde ich bei keinem Beruf machen, denn „selbst“ der Reinigungsdienst ist wichtg. Aus diesem Grund habe ich auch gerade für Ihren Berufsstand geschrieben, dass man dazu eine besondcere „Berufung“ benötigt. Und ein Praktikum meinerseits erübrigt sich, da ich die „Ehre“ hatte im Rahmen des Zivildienstes (was das war können Sie ja googeln) in einer „Einrichtung“ 20 Monate meinen Dienst versehen durfte.
    Ihre Kollegen die sich nicht impfen lassen haben im übrigen kein Problem auf Dauer. Denn die Impfflicht für die Einrichtungen sind befristet. Wenn nun die Kollegen eine Betretungsverbot bekommen – was ich immer noch richtig finde – melden sich jene bei der Agentur für Arbeit und bekommen Lohnersatzleistungen. Wie jene Kollegen dann aber den geimpften Kollegen unter die „Augen“ treten können die inzwischen „auf Kante“ gelaufen sind müssen jene ungeimpfte Kollegen selber wissen.
    Des weiteren gibt es für bestimmte Berufe auch eine Impfpflicht gegen Masern. Das ist insoweit etwas problematischer denn einen „reinen“ Impfstoff gegen Masern gibt es von der Pharmaindustrie nicht. Da gibt es immer einen „Cocktail“ den aber die Impfpflicht so nicht widergibt.
    Kollegen die nicht geimpft sind sollte meiner Meinung nach – und da gebe ich gerne Öl ins Feuer – keine Coronaprämie bekommen. Sie sind unsolidarisch den „Schutzbefohlenen“ und den geimpften Kollegen gegenüber.

    Sabine
    Sabine
    Antwort auf  Rottweiler Adler
    2 Jahre her

    Nun, diese Formulierungen lesen sich nun etwas differenzierter als Ihre ersten Kommentare. Im Übrigen – auch ich stamme noch aus der Zeit, als es Zivis gab, bin also auch schon „etwas länger“ dabei. Im Laufe der Jahre hat sich die personelle Situation weiter verschärft.
    Und ja, bei was ich persönlich zustimmen kann ist, dass die Mehrbelastung und das, was bei den derzeitigen Coronaregelungen dran hängt, von den Mitarbeitern aufgefangen wird, die den vollen Impfstatus haben. Von daher auch ja – zwiespältig, das Ganze.
    Um was es bei dem Artikel und der ganzen Thematik hauptsächlich geht, ist die derzeit sehr unklare Regelung, wie das jeweilige Gesundheitsamt nach dem 16. März agieren wird – und selbst die Ämter haben keine wirkliche Richtschnur.
    Deshalb und zu diesem Zeitpunkt das alles unausgegoren und wenig hilfreich – für alle Beteiligten.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Sabine
    2 Jahre her

    Das Gesetz gibt es klar vor. Betreuungsverbot und Betreuungsverbot. Wenn die Ämter es anders auslegen ist es Gesetzesbruch.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Frank
    2 Jahre her

    Die Coronahilfe / Prämie die meine istjene die in 2022 ausgezahlt werden soll mit richtigem „Wums“. Wobei die Höhe und Modalitäten ja noch bei den Herren Klärungsbedarf benötigt. Ich meinte nicht die Prämie vom Tarifvertrag 2022 und auch nicht aus 2021 (oder 2020).
    Und wenn Sie die „Impfdurchbrüche“ ansprechen, ja die gibt es und die wirds immer geben. Sicherheit wie sie versprochen wird gibt es einfach und ergreifend nicht. Und wenn jemand das Risiko für sich alleine in Betracht zieht ist auch nichts einzuwenden. Ich ehöre nicht zu jenen die dann meinen Impfskeptiker eine Krankenhausbehandlung zu verwehren zu müssen. Das ist schlichtweg Blödsinn und bringt uns alle nicht weiter.
    Fakt ist dass derzeit geimpfte wenn sie erkranken schneller gesunden und wieder mit Iherer Arbeitskraft zur Verfügung stehen. Das dürfte das einzigste sein was auch unsere Politiker interessiert.

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    NRWZ-Redaktion
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Die im Dezember vom Gesetzgeber verabschiedete berufsbezogene Impfpflicht für die Pflege-, Gesundheits- und die Sozialbranche wird weitreichende Folgen mit sich bringen. Es drohen Schließungen von einzelnen Bereichen. Das teilt die Stiftung St. Franziskus mit. Das sozialwirtschaftliche Unternehmen beschäftigt 2400 Menschen. Diese betreuen an mehr als 30 Standorten rund 6000 für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie ältere Menschen.

    Die aktuellen Corona-Entwicklungen beobachten die Stiftungsverantwortlichen laut der Pressemitteilung mit großer Sorge. Die durch die Omikronvariante exponentiell steigenden Infektionszahlen, sowie die wieder knapper werdenden Krankenhaus- und Intensivbetten seien bedrohlich, gerade auch für die in den Stiftungseinrichtungen betreuten Menschen. Die Stiftung St. Franziskus unterstützt daher nach eigenen Angaben die getroffenen Maßnahmen, wie etwa eine erweiterte Testpflicht in Einrichtungen der Pflege, die 3G- oder 2Gplus-Regel. Zudem müsse alles dafür getan werden, mehr Menschen, sofern ihnen möglich, für eine Impfung zu gewinnen. „Impfen und Testen sind unseres Erachtens die wirksamsten Mittel zur Überwindung der Coronapandemie“, so die Vorstände der Stiftung St. Franziskus Dr. Thorsten Hinz und Stefan Guhl.

    Mit Sorge blicken die beiden Vorstände auf die vom Gesetzgeber verabschiedete berufsbezogene Impfpflicht, die ab dem 16. März von allen Einrichtungen umgesetzt werden muss. Das sei im Hauruckverfahren geschehen, heißt es in der Mitteilung der Stiftung. Ab diesem Tag können die Gesundheitsämter Betretungs- und Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Mitarbeitende aussprechen.

    300 Mitarbeitende ungeimpft – Verlegungen drohen

    In der Stiftung St. Franziskus sind nach deren Angaben derzeit von rund 2400 Mitarbeitern etwa 300 nicht geimpft. Die Gründe, sich nicht impfen zu lassen, seien sehr vielfältig. Den Vorständen ist es mit Blick auf die Umsetzung der berufsbezogenen Impfpflicht aktuell weniger entscheidend, auf die moralischen oder politischen Gründe von Impfskeptikern zu schauen, als vielmehr auf die schweren Versorgungsengpässe hinzuweisen, die drohen, wenn allein fünf Prozent der Mitarbeitenden der Stiftung mit einem Betretungs- und Beschäftigungsverbot belegt würden. „Es gäbe Bereiche in der Alten- und Behindertenhilfe, die wir aufgrund der fehlenden Fach- und Arbeitskräfte kaum noch aufrechterhalten könnten. Unter Umständen müssen dann auch Pflegebedürftige oder Klienten mit Behinderung verlegt oder anderweitig versorgt werden als bisher. Das wäre für alle Beteiligten sehr bedrückend und belastend“, so Andrea Weidemann und Nicole Bauknecht, Aufgabenfeldleiterinnen der Behindertenhilfe.

    Auf großes Unverständnis trifft das Gesetz der rein berufsbezogenen Impfpflicht ebenso bei den Mitarbeitervertretungen der Stiftung. Dazu Monika Gutbrod, Mitarbeitervertreterin der Altenhilfe: „Die berufsbezogene Impfpflicht verschärft die bereits jetzt schon angespannte Personalsituation und sorgt bei den Mitarbeitern für große Unsicherheit. Dass nur ein Teil der Gesellschaft von dieser Maßnahme betroffen ist, bringt viel Unmut. Die Bekämpfung der Pandemie liegt in der Verantwortung der Gesamtgesellschaft.“

    Forderungen an die Politik

    Andere Sozialunternehmen bestätigen vergleichbare Szenarien. Die Stiftung St. Franziskus fordert deshalb von der Politik, Lösungen für die Umsetzung der berufsbezogenen Impfpflicht zu finden, die weder zu Lasten der Mitarbeitenden noch zu Lasten der alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen gehen. „Weder darf jemand wegen der berufsbezogenen Impfpflicht seinen Arbeitsplatz verlieren noch darf die ohnehin sehr belastete Versorgungsstruktur weiter destabilisiert werden“, so die Vorstände Guhl und Hinz.

    Der Stiftung St. Franziskus ist es nach eigenen Angaben wichtig, dass die Politik für alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg eine einheitliche Umsetzung festlegt, die auch die zuständigen Gesundheitsämter nicht überfordert. Bevor Betretungs- oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden müssen, sollte es die verbindliche Prüfung des Einsatzes von deutlich milderen Mitteln geben, wie beispielsweise eine Verknüpfung der Impfpflicht an der Infektionslage und der Intensivbettenauslastung in der jeweiligen Situation vor Ort.

    Erschöpfte Mitarbeiter bitten um Arbeitszeugnisse

    Da inzwischen immer mehr Mitarbeitende um die Ausstellung von Arbeitszeugnissen bitten, ist es dem Aufgabenfeldleiter der Altenhilfe Boris Strehle zudem wichtig, dass die Politik schnell Lösungen und Orientierungen findet: „Nach 21 Pandemie-Monaten sind alle Mitarbeitenden sehr belastet und erschöpft. Wenn jetzt noch fünf Prozent der Mitarbeitenden ein Beschäftigungsverbot erhielten, wäre das vor allem ein nicht vertretbarer Stress für diejenigen, die dann ab dem 16. März die Versorgung aufrechterhalten müssten. Das kann nicht das Ziel einer Impfpflicht gewesen sein, dass dann irgendwann auch die geimpften Mitarbeitenden die Arbeit in der Pflege aus Gründen von Überlastung aufgeben.“

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