Wo in Deutschland in Zukunft der Atommüll entsorgt werden soll – mit dieser Frage hat sich die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beschäftigt. 90 Gebiete sind identifiziert worden. Der Kreis Rottweil liegt am Rande eines dieser Teilgebiete.
Gemäß dem Standortauswahlgesetz (StandAG) lassen diese sogenannten Teilgebiete günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten. Um die Gebiete zu bestimmen, hat die BGE die im StandAG definierten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Überraschung schon am gestrigen Sonntag: Der Salzstock Gorleben in Niedersachsen ist nicht in der Aufstellung der Teilgebiete. Das hat ein am Montag veröffentlichter Zwischenbericht der BGE gezeigt.
Eines der Teilgebiete erstreckt sich von Südwesten über Baden-Württemberg und Bayern im Süden von Deutschland. Es spart die Zollernalb aus, wo sich immer wieder kleinere Erdbeben ereignen. Die Region gilt als Erdbebenzone 3 mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Der Landkreis Rottweil liegt am Rande dieses Teilgebiets, das nahe der Schweizer Grenze beginnt, einen Bogen über den Schwarzwald beschreibt, über Stuttgart nach Ulm und von weit nach Bayern, Thüringen und Sachsen hineinreicht. Das Gebiet ist orange eingefärbt, was für sogenanntes kristallines Wirtsgestein steht.
„Wichtig ist: Der Zwischenbericht Teilgebiete ist kein abschließendes Ergebnis, sondern ein erster Zwischenstand“, sagt Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE und zuständig für den Bereich Standortauswahl. Die Bürger sollen laut Kanitz schon einen umfangreichen Einblick in die Arbeit der BGE erhalten, bevor Fakten geschaffen werden. Die Veröffentlichung des Zwischenberichts sei auch der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, und eröffne damit weitere Möglichkeiten der Einflussnahme.
Die ursprünglich weiße Landkarte, die am Anfang des Standortauswahlverfahrens gestanden habe, werde damit bunter, teilt die Bundesgesellschaft für Endlagerung weiter mit. Denn der Zwischenbericht Teilgebiete zeige auf, welche Gebiete in Deutschland bei der Endlagersuche schon jetzt ausgeschlossen werden könnten. Und er benennt andererseits diejenigen Gebiete, die im weiteren Verfahren näher untersucht werden – 90 sogenannte Teilgebiete.
Der Zwischenbericht Teilgebiete enthält laut BGE die Ergebnisse der ersten Auswertung von bereits existierenden geologischen Daten über den Untergrund Deutschlands. Das Ergebnis sind zum einen die Gebiete, die für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen ungeeignet sind, als auch die Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation dafür erwarten lassen. An diesen Orten erscheint es laut einer Mitteilung der BGE lohnend, sie im weiteren Verfahren näher zu betrachten.
Die BGE hat 90 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 240.000 Quadratkilometer ermittelt. Da sich Teilgebiete teilweise überlagern, ist die Gesamtfläche auf der ehemals weißen Deutschlandkarte aber kleiner: rund 194.000 Quadratkilometer oder etwa 54 Prozent der Landesfläche. „Die Chance, in Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden, der Sicherheit für eine Million Jahre bietet, steht sehr gut. Das zeigen die 90 Teilgebiete überall im Land“, sagt Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE.
Es gibt sehr kleine Teilgebiete, beispielsweise Salzstöcke, aber auch sehr große Teilgebiete, beispielsweise große Tonformationen, die sich über mehrere Landkreise oder auch Bundesländergrenzen hinweg erstrecken können. Manche Teilgebiete sehen auf der geografischen Karte aus wie eine Inselgruppe. Dort könnte eine Störungszone eine Wirtsgesteinseinheit im Untergrund unterbrechen, oder in einem Teil der Formation kann eine Mindestanforderung nicht erfüllt sein, in anderen Teilen der Formation dagegen schon.
Die Teilgebiete verteilen sich auf alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands. Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130.000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von etwas mehr als 30.000 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in steil stehenden Steinsalzformationen, also Salzstöcken, und 14 Teilgebiete in stratiformen – also flachen – Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81.000 Quadratkilometern befinden sich in kristallinem Wirtsgestein. „An der Größe der Teilgebiete lässt sich leicht erkennen, dass wir von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sind“, sagt Steffen Kanitz, in der BGE-Geschäftsführung für die Standortauswahl zuständig. „Jetzt freuen wir uns auf die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Fachöffentlichkeit über unsere Ergebnisse, unsere Methoden zur Anwendung der Kriterien des Standortauswahlgesetzes und die Arbeit an neuen Aufgaben mit unserem engagierten Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.“
Der Zwischenbericht Teilgebiete sei noch keine Vorentscheidung über einen möglichen Standort für Endlager für hochradioaktive Abfälle, so die BGE. Das Ziel des nächsten Schritts im Standortauswahlverfahren sei die weitere Eingrenzung des Suchraums von Teilgebieten zu Standortregionen.
Das Endlager soll unterirdisch in Salz, Ton oder Kristallin entstehen, hieß es. Bis ins Jahr 2031 will man einen Standort gefunden haben, ab 2050 sollen erste strahlende Behälter dort eingelagert werden.
Die AKWs sollen rückgebaut werden, da bin ich unbedingt dafür. Irgendwo muss der Müll hin, auch das steht außer Frage. Sollte ein Gutachten zu dem Schluß kommen, hier in der Gegend sei ein passender Ort für ein Endlager, dann werde ich nicht dagegen sein.
In den 80ern ging es mitunter vehement gegen Müllverbrennungsanlagen. Heute wird unser Müll noch immer auf die Deponie gebracht und der Rest bildet Teppiche im Meer. Das kann´s auch nicht sein. Wir sind für unseren Müll verantwortlich.