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    Kommunalwahlen in Schramberg: Die Stadtverwaltung informiert

    Wählen gehen in Schramberg – gewusst wie!

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    Am 9. Juni finden neben der Wahl zum Europäischen Parlament die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg für die Amtsperiode 2024 bis 2029 statt. In Schramberg wählen die Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat der Stadt.

    Schramberg. Die Bewohner der Stadtteile Tennenbronn und Waldmössingen wählen zusätzlich die Ortschaftsräte und die Bürger aus dem Landkreis Rottweil wählen den Kreistag.

    Das Wichtigste in Kürze zur Wahl des Schramberger Gemeinderats

    Panaschieren und Kumulieren

    Für die Wahl zum Schramberger Gemeinderat sind acht Listen mit insgesamt 123 Kandidierenden zugelassen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann maximal 25 Stimmen vergeben. Pro Kandidatin und Kandidat können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Die Möglichkeit, einem Kandidaten mehrere Stimmen geben zu können, nennt man Kumulieren.

    Bei der Gemeinderatswahl kann sich der oder die Wählende entweder auf eine Liste beschränken, oder die Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Wichtig ist, dass die maximale Anzahl der vergebenen Stimmen die Zahl nicht 25 überschreitet. Sonst ist der Stimmzettel ungültig. Das Verteilen der verfügbaren Stimmen auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten nennt man Panaschieren.

    Besonderheit unechte Teilortswahl: Aufgepasst bei der Stimmabgabe für Kandidierende aus Tennenbronn und Waldmössingen

    Die sogenannte unechte Teilortswahl garantiert dem Stadtteil Tennenbronn vier und dem Stadtteil Waldmössingen zwei Sitze im Gemeinderat. Kandidierende aus den beiden Stadtteilen stehen auf dem Stimmzettel in einem separaten Wohnbezirk.

    Jeder Wähler, egal, wo im Stadtgebiet er oder sie wohnt, kann Kandidaten aus diesen Bereichen wählen, allerdings höchstens vier Kandidaten für Tennenbronn und höchstens zwei Kandidaten für Waldmössingen.

    Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2024 gibt es auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung unter www.kommunalwahl-bw.de.

     

     

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    Pressemitteilung (pm)
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    Schramberg. Die Bewohner der Stadtteile Tennenbronn und Waldmössingen wählen zusätzlich die Ortschaftsräte und die Bürger aus dem Landkreis Rottweil wählen den Kreistag.

    Das Wichtigste in Kürze zur Wahl des Schramberger Gemeinderats

    Panaschieren und Kumulieren

    Für die Wahl zum Schramberger Gemeinderat sind acht Listen mit insgesamt 123 Kandidierenden zugelassen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann maximal 25 Stimmen vergeben. Pro Kandidatin und Kandidat können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Die Möglichkeit, einem Kandidaten mehrere Stimmen geben zu können, nennt man Kumulieren.

    Bei der Gemeinderatswahl kann sich der oder die Wählende entweder auf eine Liste beschränken, oder die Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Wichtig ist, dass die maximale Anzahl der vergebenen Stimmen die Zahl nicht 25 überschreitet. Sonst ist der Stimmzettel ungültig. Das Verteilen der verfügbaren Stimmen auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten nennt man Panaschieren.

    Besonderheit unechte Teilortswahl: Aufgepasst bei der Stimmabgabe für Kandidierende aus Tennenbronn und Waldmössingen

    Die sogenannte unechte Teilortswahl garantiert dem Stadtteil Tennenbronn vier und dem Stadtteil Waldmössingen zwei Sitze im Gemeinderat. Kandidierende aus den beiden Stadtteilen stehen auf dem Stimmzettel in einem separaten Wohnbezirk.

    Jeder Wähler, egal, wo im Stadtgebiet er oder sie wohnt, kann Kandidaten aus diesen Bereichen wählen, allerdings höchstens vier Kandidaten für Tennenbronn und höchstens zwei Kandidaten für Waldmössingen.

    Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2024 gibt es auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung unter www.kommunalwahl-bw.de.

     

     

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