Nackte Jungen gefilmt, einen sexuell missbraucht: 43-Jähriger in Rottweil vor Gericht
Weil er den Sohn einer Bekannten mehrfach sexuell missbraucht haben soll, muss sich ein 43-Jähriger ab der kommenden Woche vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Verhandelt werden soll sein Fall von der Ersten Großen Jugendkammer - weil Kinder als Zeugen vernommen werden sollen. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft.
Ein drastischer Fall eines möglicherweise wie entfesselt agierenden Mannes mit perversem Interesse an Jungen wird ab dem kommenden Montag vor dem Landgericht Rottweil verhandelt. Vor Gericht steht ein 43-jähriger deutscher Angeklagter, der in den Jahren 2022 und 2023 in mehreren Fällen im Landkreis Freudenstadt den Sohn einer Bekannten sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben soll.
Die Anklage geht zudem davon aus, dass der Mann „in einer Vielzahl von Fällen in einem Freibad im Landkreis Rottweil unbekleidete Jungen gefilmt“ habe. Außerdem soll er Nachhilfe gegeben – und Jugendlichen heimlich bei Toilettenbesuchen gefilmt haben. Die Polizei kinder- und jugendpornografische Dateien bei ihm. Er sitzt in Haft, wird am Montag in Fußfesseln und Handschließen vorgeführt werden.
Unklar ist, ob die Öffentlichkeit – und damit auch die berichtende Presse – für Teile oder sogar die ganze Hauptverhandlung, die auf mehrere Sitzungstage anberaumt ist, ausgeschlossen wird. Laut einer Mitteilung des Landgerichts handelt es sich um „eine sogenannte Jugendschutzsache, bei der zwar der Angeklagte erwachsen ist, aber voraussichtlich Kinder und Jugendliche als Zeugen zu vernehmen sind.“ Die sollen vor der aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen bestehenden Jugendkammer verhandelt werden, weil die schutzwürdigen Interessen bei einem Jugendgericht besser gewahrt werden können, wie es in der Ankündigung des Prozesses weiter heißt.
Fünf Verhandlungstage sind anberaumt worden. Am ersten, am kommenden Montag, sollen noch keine Zeugen vernommen werden – der Tag ist also der Verlesung der Anklage und einer möglichen Einlassung des Angeklagten zur Person und zur Sache vorbehalten. Die von ihm mutmaßlich missbrauchten und gefilmten Jungen müssen noch nicht erscheinen. Unklar ist, ob der Mann geständig sein wird. Dies könnte die Beweisführung gegen ihn erleichtern, wird den Buben aber kaum einen Auftritt vor Gericht ersparen, weil die Kammer die Aussagen des 43-Jährigen verifizieren muss.
Zu dem Prozess ist ein psychiatrischer Sachverständiger geladen, den die Jugendkammer beauftragt hat, um sich bezüglich der Frage der Schuldfähigkeit und der Erforderlichkeit einer Maßregel der Besserung und Sicherung beraten zu lassen.
NRWZ.de Newsletter - hier direkt bestellen