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    NRWZ.deArtikelGesellschaftliche Teilhabe und erste Orientierung für Geflüchtete

    Kreise Rottweil und Tuttlingen: Je fast eine Million Euro fürs Integrationsmanagement

    Gesellschaftliche Teilhabe und erste Orientierung für Geflüchtete

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    938.873 Euro gehen an den Landkreis Rottweil, 952.433 Euro nach Tuttlingen, Gelder, die im Rahmen des Förderprogramms Integrationsmanagement fließen. Trotz der angespannten Haushaltslage wird das Programm weiterhin mit 58 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Dies gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Donnerstag bekannt.

    Region Rottweil „Das Integrationsmanagement ist ein zentraler Baustein der Integrationslandschaft in Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte, die wir nun gemeinsam mit den Kommunen fortschreiben werden“, sagte Lucha. Das Integrationsmanagement sei landesweit das größte und erfolgreichste Förderprogramm im Integrationsbereich und setze bundesweit neue Standards.

    Ziel des Integrationsmanagements ist es, Geflüchteten in den Kommunen vor Ort durch individuelle Beratung gesellschaftliche Teilhabe und eine erste Orientierung zu ermöglichen. Das Integrationsmanagement wirkt insbesondere auf eine Stärkung der Selbstständigkeit der Geflüchteten hin. Diese sollen in die Lage versetzt werden, vorhandene Angebote der Integration sowie Strukturen der Regeldienste für ihre gesellschaftliche Teilhabe selbstständig zu nutzen. Neues Fördersystem führt zu Verschiebungen der Geldströme

    Die jeweils 58 Millionen Euro stehen dem Integrationsmanagement mindestens für die kommenden beiden Jahre zur Verfügung. Allerdings ändert sich ab 2025 die Berechnungsgrundlage für die Mittelüberweisung in die jeweiligen Stadt- und Landkreise. Da die Mittelzuweisung konsequent an dem Grundsatz „Geld folgt Geflüchteten“ ausgerichtet ist, wird es zwischen den Kreisen Verschiebungen geben. In einzelnen Stadt- beziehungsweise Landkreisen werden geringere Budgets als bis her zur Verfügung stehen, wenn die Zahl der aufgenommenen Geflüchteten im prozentualen Vergleich zu anderen Kreisen rückläufig ist. Andere Kreise hinge gen werden in Zukunft mehr Geld zur Verfügung haben. Zudem steht die Finanzierung unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Landtag.

    „Das Land nimmt die Verantwortung der Integrationsmanagerinnen und -manager sehr ernst. Daher freue ich mich, dass das Förderprogramm in bisheriger Höhe fortgeführt werden kann. Das ist einerseits eine Anerkennung der bisher erfolgreich geleisteten Arbeit der Integrationsmanagerinnen und -manager, andererseits zeigt es, dass Baden-Württemberg seine Aufgaben im Bereich Integration aktiv wahrnimmt. Wir bekräftigen durch diese freiwillige Leistung die zentrale Bedeutung der Förderung von Integration in Baden-Württemberg“, so Minister Lucha abschließend.

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    Region Rottweil „Das Integrationsmanagement ist ein zentraler Baustein der Integrationslandschaft in Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte, die wir nun gemeinsam mit den Kommunen fortschreiben werden“, sagte Lucha. Das Integrationsmanagement sei landesweit das größte und erfolgreichste Förderprogramm im Integrationsbereich und setze bundesweit neue Standards.

    Ziel des Integrationsmanagements ist es, Geflüchteten in den Kommunen vor Ort durch individuelle Beratung gesellschaftliche Teilhabe und eine erste Orientierung zu ermöglichen. Das Integrationsmanagement wirkt insbesondere auf eine Stärkung der Selbstständigkeit der Geflüchteten hin. Diese sollen in die Lage versetzt werden, vorhandene Angebote der Integration sowie Strukturen der Regeldienste für ihre gesellschaftliche Teilhabe selbstständig zu nutzen. Neues Fördersystem führt zu Verschiebungen der Geldströme

    Die jeweils 58 Millionen Euro stehen dem Integrationsmanagement mindestens für die kommenden beiden Jahre zur Verfügung. Allerdings ändert sich ab 2025 die Berechnungsgrundlage für die Mittelüberweisung in die jeweiligen Stadt- und Landkreise. Da die Mittelzuweisung konsequent an dem Grundsatz „Geld folgt Geflüchteten“ ausgerichtet ist, wird es zwischen den Kreisen Verschiebungen geben. In einzelnen Stadt- beziehungsweise Landkreisen werden geringere Budgets als bis her zur Verfügung stehen, wenn die Zahl der aufgenommenen Geflüchteten im prozentualen Vergleich zu anderen Kreisen rückläufig ist. Andere Kreise hinge gen werden in Zukunft mehr Geld zur Verfügung haben. Zudem steht die Finanzierung unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Landtag.

    „Das Land nimmt die Verantwortung der Integrationsmanagerinnen und -manager sehr ernst. Daher freue ich mich, dass das Förderprogramm in bisheriger Höhe fortgeführt werden kann. Das ist einerseits eine Anerkennung der bisher erfolgreich geleisteten Arbeit der Integrationsmanagerinnen und -manager, andererseits zeigt es, dass Baden-Württemberg seine Aufgaben im Bereich Integration aktiv wahrnimmt. Wir bekräftigen durch diese freiwillige Leistung die zentrale Bedeutung der Förderung von Integration in Baden-Württemberg“, so Minister Lucha abschließend.

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