Für große Unruhe in der Kommunalpolitik hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr gesorgt. Die Richterinnen und Richter hatten entschieden, der Paragraf 13b im Baugesetzbuch sei unvereinbar mit dem Europarecht. Der „13b“ erlaubte es, kleinere Bebauungen im Randbereich zu bestehenden Siedlungen in einem abgekürzten Verfahren umzusetzen.
Schramberg. Nach dem Urteil musste Schramberg drei laufende Bebauungsplanverfahren nach 13b neu aufgleisen, beziehungsweise vorläufig aufgeben. Kehlenstraße in Waldmössingen und Gründlesee in Schönbronn sollen nach dem klassischen Verfahren weiter geplant werden. Das Projekt an der Mariazeller Straße in Sulgen liegt einstweilen auf Eis.
Ende des vergangenen Jahres hat der Bundestag nun einen neuen Paragraf 215a ins Baugesetzbuch eingefügt. Der „Heilungsparagraf“, wie ihn Stadtplaner Joschka Joos im Ausschuss für Umwelt und Technik nannte, soll Rechtssicherheit für abgeschlossenen und noch laufende 13b-Verfahren schaffen.
„Erhebliche Eingriffe“
Diese Reparaturvorschrift helfe in den beiden Schramberger Fällen leider nicht, so Joos. Der neue Paragraf erlaube es nämlich nur dann, die 13b-Verfahren abzuschließen, wenn „keine erheblichen Eingriffe“ vorgenommen würden. Da die beiden Verfahren in Waldmössingen und Schönbronn im Außenbereich lägen, seien aber jedes Mal „erhebliche Eingriffe“ nötig, so Joos. „Wir können also beide nicht nach 13b abwickeln.“
Wie Ende 2023 beschlossen, werde die Stadtplanung nach dem klassischen Bebauungsplanverfahren vorgehen. Bisher bereits vorliegende Umweltgutachten würden ausgedehnt. Beim Waldmössinger Plan müsse noch einmal offengelegt werden, in Schönbronn zwei Mal.
Bedarfsnachweis
Aufwändiger sei, dass nun auch der Flächennutzungsplan geändert werden müsse. Nach 13b wäre das unproblematisch gewesen. „Nun müssen wir einen Bedarfsnachweis bringen“, so Joos. Die Stadt muss also zeigen, dass die beiden Neubaugebiete erforderlich sind, um die Bauwünsche der Bürgerschaft erfüllen zu können, und dass es keine Alternativen gibt.