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    Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauinteressierte

    Was sich 2025 ändert

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    Mit dem Jahreswechsel 2025 bzw. im Jahresverlauf treten zahlreiche Neuerungen rund ums Bauen und Wohnen in Kraft. Bau-Expertin Kathrin Milich gibt einen Überblick über künftige Entwicklungen, die für Bauherren, Immobilienbesitzer und Sparer wichtig werden.

    Grundsteuerreform: Es wird Gewinner und Verlierer geben

    Ab 2025 darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft, da sie auf Immobilienwerten basieren, die erheblich vom heutigen Marktwert abweichen. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer wird Eigentümern mit dem Grundsteuerbescheid der jeweiligen Kommune mitgeteilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen die neuen Hebesätze beschlossen haben, wozu sie seit Herbst 2024 angehalten sind. Der erste Vorauszahlungstermin für die Grundsteuer ist der 15. Februar 2025. Bis dahin müssen die Steuerbescheide auf Grundlage der neu definierten Hebesätze versendet werden. Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung ist, dass es für einzelne Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann.

    Verbot bestimmter Kaminöfen: Wen betrifft es?

    Die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt ab 2025 in Kraft. Die Verordnung betrifft alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionswerte überschreiten. Die Besitzer dieser Öfen haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen. Künftig gelten folgende Grenzwerte: maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas und maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. Die Emissionswerte sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ kann auch der Schornsteinfeger die Abgaswerte messen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

    Smart Meter: Intelligente Stromzähler für bestimmte Haushalte

    Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Stromzählern verpflichtend für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Der Einbau der neuen Zähler wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau von Smart Metern bis 2032 vor. Die Kosten für Verbraucher liegen zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr – je nach Stromverbrauch und Vorhandensein von Solaranlage, Wallbox und Wärmepumpe.

    CO2-Abgabe: Steigende Heizkosten bei Öl und Gas

    Im Jahr 2025 wird die CO2-Steuer von derzeit 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Sie betrifft vor allem fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung wird sich demnach auf die Preise für Kraftstoffe und Heizenergie auswirken. Bei einem wenig sanierten Einfamilienhaus, das mit Gas beheizt wird (rund 20.000 kWh/Jahr), sind das zusätzliche Heizkosten in Höhe von 239 Euro.

    Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2025 fällig. Dann steigt das Wohngeld um 30 Euro pro Monat.

    Geplante Neuerungen, die Verbraucher im Auge behalten sollten

    Auf der politischen Agenda 2025 stehen außerdem Änderungen, die zwar angestoßen waren, aufgrund des Ampel-Aus aber nicht mehr beschlossen wurden bzw. durch den nicht beschlossenen Bundeshaushalt in der Schwebe sind. Rund ums Bauen, Wohnen und Sparen sollten Verbraucher bei diesen Punkten aufmerksam bleiben.

    Förderung: Wer bauen oder modernisieren will, sollte die Fördertöpfe für den Neubau, den Kauf oder die energetische Sanierung im Blick behalten. Die staatlichen Förderprogramme sollen auch ohne beschlossenen Haushalt 2025 weiterlaufen. Die Rede ist von „Jung kauft Alt“, „Wohneigentum für Familien“ und dem neuen Neubau-Förderprogramm KNN, „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Fest steht bisher aber nicht viel. Angesichts dieser Unsicherheit sollten (zukünftige) Hausbesitzer die Anträge für Förderungen geplanter Vorhaben möglichst schnell einreichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die KfW weist auf ihrer Website darauf hin, dass die Förderungen unter dem Vorbehalt verfügbarer Hausmittel stehen.

    Gebäudetyp E: Mehr Spielraum für normreduziertes, günstiges Bauen

    Bauvorhaben werden in der Regel so ausgeführt, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen. Das hat Neubau und Sanierung verteuert und ausgebremst. Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“, das im November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Das Gesetz könnte Anfang 2025 in Kraft treten, die Diskussion im Bundestag steht allerdings noch aus. Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartnern auch ohne Aufklärung von den allgemeingültigen baurechtlichen Normen abgewichen werden kann. Das heißt: Weg von kostenintensiven Komfort-Standards, hin zu mehr Spielräumen für innovatives Bauen – einfach, klima- und ressourcenschonend, bedarfsgerecht und kostengünstig. Solche Standards sind etwa Mindestvorgaben für die Anzahl an Steckdosen in bestimmten Räumen oder die Norminnentemperatur von 24 Grad Celsius für das Badezimmer, die in der Baupraxis häufig dazu führt, dass eine Fußbodenheizung um einen Handtuchheizkörper ergänzt wird.

    Im September 2024 ist der Gesetzesentwurf der Riester-Reform in die Ressortabstimmung gegangen, der auch den so genannten Wohn-Riester betrifft. Die Reform sah vor, das komplexe Zulagensystem zu vereinfachen. Statt wie bisher auf dem Einkommen, basiert die neue Förderung auf der Höhe der Einzahlung. Geplant ist: Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sparer 20 Cent, die sogenannte Grundzulage in Höhe von maximal 600 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das dem Vertrag zugeordnet wird, erhalten Haushalte zudem für jeden eingezahlten Euro 25 Cent Kinderzulage, maximal 300 Euro pro Kind.

    EU-Sanierungspflicht kommt: Was bedeutet das für Verbraucher?

    Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral sein. Vor diesem Hintergrund wurde die Europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) eingeführt. Sie legt fest, dass bis 2025 eine EU-einheitliche Skala für Energieeffizienzklassen von A bis G eingeführt wird. Bis 2028 sollen alle neuen privaten Bauten emissionsfrei und idealerweise mit Solaranlagen ausgestattet sein. Bis 2030 ist geplant, dass Wohngebäude der Klassen H, G und F mindestens auf die Klasse E und bis 2033 auf die Klasse D verbessert werden müssen. Die EPBD muss nun bis Mai 2026 noch in nationales Recht überführt werden. Übrigens: Grundsätzlich gilt in Deutschland laut GEG bereits jetzt eine Pflicht zur energetischen Sanierung von Immobilien nach einem Besitzerwechsel. Selbst wer als langjähriger Eigentümer davon bisher nicht betroffen war, sollte sich im Hinblick auf die künftigen EU-Pflichten Gedanken machen und idealerweise Rücklagen für energetische Sanierungen aufbauen. Erste Empfehlungen sind im Energieausweis zu finden.

    Quelle: Bausparkasse Schwäbisch-Hall.

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